- Seit August 2022 müssen Geldhäuser bei der Anlageberatung auch die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kund:innen abfragen.
- Wie viel Nachhaltigkeit in einem Produkt steckt, ist oft nicht eindeutig klar. Bislang gibt es keine gesetzliche Definition.
- Die Gefahr der Irreführung durch Greenwashing ist groß. Ein staatliches Nachhaltigkeitssiegel ist in Arbeit.
Ob Klimawandel oder Kinderarbeit – für immer mehr Menschen spielen bei der Geldanlage nicht nur die Rendite, sondern auch der Klimaschutz und soziale Belange eine Rolle, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Seit August 2022 sind Kreditinstitute und Anbieter von Finanzprodukten gesetzlich verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger:innen abzufragen und bei der Produktempfehlung zu berücksichtigen. Auch dadurch rückt das Thema noch mehr ins Bewusstsein
„Begriffe wie nachhaltige, grüne oder ethische Geldanlagen sind nicht geschützt, denn es gibt bisher keine einheitlichen Standards für eine nachhaltige Geldanlage“, so Josephine Holzhäuser, Fachbereichsleiterin Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale. „Daher sind auch die Nachhaltigkeitsversprechen der Anbieter allein nicht unbedingt aussagekräftig. Wer sichergehen möchte, muss daher genauer hinsehen.“
Um sich in dem Angebotsdschungel besser zurecht zu finden, gilt es individuell zu prüfen, was man selbst unter dem Begriff Nachhaltigkeit versteht. Sollen Branchen wie die Atom- und Rüstungsindustrie von der Anlage ausgeschlossen werden? Möchte man aktiv ein nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen unterstützen, etwa durch ein Investment in erneuerbare Energien? Und soll die nachhaltige Wirkung des Produktes, der sogenannte Impact, messbar sein?
„Bei den angebotenen Anlagen gibt es hinsichtlich Transparenz und Verständlichkeit der Produktinformationen noch viel Luft nach oben“, so Holzhäuser. „Insbesondere Werbe- und Wirkungsaussagen sind mit Vorsicht zu genießen. Sie versprechen oft mehr als sie tatsächlich halten können.“ Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind die Anbieter gefordert, transparent und verlässlich über Produkte zu informieren, um den Erwartungen ihrer Kundschaft gerecht zu werden. Auch die bekannten Siegel und Label geben bislang nur eine grobe Orientierung, denn für die Bewertungsprozesse der Produkte gibt es bisher ebenfalls keine einheitlichen Mindeststandards. Entsprechend unterschiedlich kann die Bewertung für ein und dasselbe Produkt bezüglich seiner Nachhaltigkeit ausfallen.
Die Taxonomieverordnung der EU soll künftig mehr Klarheit bringen. Auf ihrer Grundlage soll ein EU-Ökolabel entwickelt werden. „Bis ein solches, staatliches Siegel zur Verfügung steht, sollten Verbraucher:innen sich kritisch mit den Angeboten der Anbieter auseinandersetzen und unabhängige Informationen etwa bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest einholen“, rät Holzhäuser. „Denn längst nicht alles, was auf den ersten Blick als grüne oder nachhaltige Geldanlage verkauft wird, verdient diesen Namen.“
Daneben muss aber eine nachhaltige Geldanlage auch insgesamt zum individuellen Bedarf passen und der eigenen, finanziellen Risikobereitschaft entsprechen. Aspekte wie Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlage sowie die Renditeerwartung sollten daher ebenfalls bei der Auswahl des Produktes berücksichtigt werden. Wie immer gilt auch hier: Höhere Renditemöglichkeiten bedeuten in der Regel auch höhere Risiken. In jedem Fall empfiehlt sich bei der Geldanlage grundsätzlich eine breite Streuung über unterschiedliche Produktklassen und Laufzeiten.
Umfangreiche Informationen rund um das Thema nachhaltige Geldanlage, insbesondere, was es bei der Auswahl zu berücksichtigen gilt, sowie weiterführende Links sind auf Homepage der Verbraucherzentrale finden.
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