Richtig gut versichert

Pressemitteilung vom
Sparen bei Versicherungsbeiträgen - Versicherungsordner regelmäßig pflegen
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.
  • Ein regelmäßiger Blick in die Versicherungsunterlagen hilft, Über- und Unterversicherung zu vermeiden und kann überflüssige Versicherungen entlarven.
  • Mit unabhängigen Anbietervergleichen lassen sich günstige Tarife ausfindig machen.
  • Versicherungsverträge sollten bedarfsgerecht an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
On

Wenn in vielen Bereichen die Lebenshaltungskosten steigen, lohnt es sich auch bei Versicherungen genauer hinzuschauen, um mit einfachen Tricks bares Geld zu sparen. Weniger ist mehr lautet die Devise. Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale, rät, den Versicherungsordner regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen und an die aktuellen Lebensumstände etwa aufgrund von Heirat, Hausbau, Geburt oder Renteneintritt anzupassen.

„Unerlässlich sind die Krankenversicherung, eine private Haftpflichtversicherung und zur Absicherung der Arbeitskraft eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Für Immobilienbesitzer:innen ist eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz wichtig und für Autobesitzer:innen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben. Weitere Versicherungen können bei Bedarf sinnvoll sein“, erläutert Follmann.

Es empfiehlt sich Prioritäten zu setzen und sich einen Überblick über sämtliche Versicherungsverträge zu verschaffen. Werden alle monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Ausgaben zusammengerechnet, kann diese Zahl möglicherweise ganz schön hoch sein.

Die Spartipps der Verbraucherzentrale:

  • Je nach Versicherungssparte können Neuverträge teilweise bessere Bedingungen bieten und sogar günstiger sein als Altverträge.
  • Bei Gründung eines gemeinsamen Haushaltes wird teilweise nur eine Familienpolice statt zweier Singleversicherungen gebraucht. Bei einer Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung ermöglichen viele Anbieter, dass der jüngere Vertrag gekündigt wird und der ältere bestehen bleibt.
  • Verträge bedarfsgerecht umzustellen und unnötige Bausteine rauszuwerfen, schont den Geldbeutel. Ändert sich beispielsweise das Fahrverhalten, könnten in der Kfz-Versicherung die vereinbarten Kilometer angepasst oder der Mitfahrerkreis eingeschränkt werden. Typische Beispiele für überflüssige Bestandteile sind etwa eine Glasversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung oder ein Arbeitsrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung für Ruheständler:innen
  • Bei Wohngebäudeversicherung und Co. können mit der Vereinbarung eines Selbstbehaltes Versicherungsbeiträge reduziert werden.
  • Monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung kostet zusätzlich. Wer auf eine jährliche Zahlweise umstellt, kann damit oft bis zu 5 Prozent Beitrag im Jahr sparen.
  • Auch der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter kann sinnvoll sein. Es empfiehlt sich mehrere Angebote einzuholen. Einen unabhängigen Anbietervergleich bietet die Stiftung Warentest unter: https://www.test.de. Manchmal auch hilfreich, um sich eine erste Marktübersicht zu verschaffen, aber nicht unabhängig sind Vergleichsportale im Internet.

Fragen rund um Versicherungen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.