- Etliche Kfz-Versicherer haben im Herbst Beitragserhöhungen angekündigt.
- Zum Jahresende können die meisten Verträge gekündigt werden.
- Wer die Gesellschaft wechselt, kann bei der Haftpflicht- und Kaskoversicherung einiges sparen.
Etliche Kfz-Versicherer haben im Herbst Beitragserhöhungen angekündigt. Sie begründen die steigenden Beiträge mit höheren Ersatzteil- und Materialkosten. Sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Teil- und Vollkaskoversicherung ist im Vergleich zum Vorjahr mit Beitragsanpassungen im zweistelligen Bereich zu rechnen. „Wer jetzt handelt, kann sich den Preiswettbewerb zunutze machen und nach einem günstigeren Tarif Ausschau halten“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die meisten Kfz-Versicherungen können bis 30. November gekündigt werden, da die Verträge zum Ende des Jahres auslaufen.“
Die Verbraucherzentrale rät jedoch nicht einfach den Ergebnissen des ersten Vergleichsportals zu vertrauen, sondern mehrere Berechnungen auf verschiedenen Seiten durchzuführen. Sie empfiehlt, sich auf den Preisportalen einen Überblick zu verschaffen und die Ergebnisse mit den Angeboten auf den Internetseiten der bekanntesten Versicherungen zu vergleichen. Die Preisvergleichsportale bilden längst nicht alle Tarife auf dem Markt ab, sondern nur die Tarife von Gesellschaften, die sie auch selbst vermitteln. Unabhängige Testberichte bietet die Stiftung Warentest.
Die Verbraucherzentrale gibt zudem folgende Tipps:
- Kündigungstermin prüfen
Bei einigen großen Kfz-Versicherern beginnt die Vertragslaufzeit an dem Tag, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Damit ist eine pauschale Kündigung zum 1. Januar nicht möglich, sondern nur zu dem Datum, an dem die Vertragslaufzeit beginnt.
- Schadensfreiheitsklasse schriftlich bestätigen lassen
Ratsam ist, sich vom aktuellen Anbieter schriftlich bestätigen zu lassen, welche Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) er dem neuen Anbieter melden wird. Es gibt Fälle, in denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat als in der Beitragsrechnung aufgeführt.
- Rabattangebote genau prüfen
Bei Rabattangeboten für Wenigfahrende oder für Garagenfahrzeuge gilt es genau zu prüfen, ob die Versicherungsvorschriften dauerhaft erfüllt werden können. Stellt sich zum Beispiel nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometer-Pauschale überschritten ist, riskiert man hohe Nachzahlungen.
- Kündigung erst nach Erhalt der neuen Police
Der alte Vertrag sollte erst dann gekündigt werden, wenn die neue Police sicher unter Dach und Fach ist. Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, die Laufzeit des Neuvertrags aber noch nicht begonnen hat. Im schlimmsten Fall ist man dann bei einem Verkehrsunfall nicht versichert und haftet mit seinem Privatvermögen.
- Rechnung prüfen
Fällt die Rechnung für den neuen Vertrag höher aus als vereinbart, ist es ratsam, den Beitrag unter Vorbehalt vollständig zahlen. Andernfalls riskiert man den Versicherungsschutz. Durch eine Zahlung unter Vorbehalt wird der Betrag nicht als bindend anerkannt. Der eventuell zu viel bezahlte Betrag kann nach einer Prüfung zurückgefordert werden.
Eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale telefonisch unter (06131) 28 48 122 (montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr).
Ausführliche Informationen rund um Kfz-Versicherungen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden:
Wechsel der Kfz- Versicherung - Mehrere hundert Euro sparen
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