- Gewöhnliche Kinderunfallversicherungen sind kostengünstig, sie decken jedoch keine Krankheitsrisiken ab.
- Eine zusätzliche Invaliditätsklausel bietet Schutz vor langfristigen Krankheitsfolgen.
- Die Verbraucherzentrale gibt Tipps für den richtigen Vertragsabschluss.
Kinder sind abenteuerlustig und neugierig, was leider auch zu Unfällen führen kann. Ob beim Spielen oder Klettern - schnell ist etwas passiert. Glücklicherweise tragen nur etwa zwei Prozent der verunglückten Kinder lebenslange Schäden davon.
„Die größere Gefahr für Kinder sind Krankheiten oder Infektionen, die nicht im Zusammenhang mit einem Unfall stehen“, erklärt Versicherungsexperte Philipp Wolf. „Spezielle Kinderinvaliditätsversicherungen sind selten, aber eine Kinderunfallversicherung kann mit einer Zusatzklausel gegen Krankheitsfolgen erweitert werden.“
In der Unfallversicherung gelten für Kinder dieselben Regeln wie für Erwachsene. Bei einer dauerhaften Beeinträchtigung durch einen Unfall wird eine Entschädigung gezahlt. „Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro sind das zum Beispiel 5.000 Euro für einen Finger oder 50.000 Euro für ein Auge“, so Wolf. Eine Kinderinvaliditäts-Zusatzklausel sichert die Zukunft des Kindes, wenn es durch Krankheit oder Unfall schwer behindert wird. Ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent zahlt die Versicherung eine lebenslange Rente.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beim Abschluss einer Kinderunfallversicherung auch eine Invaliditätsklausel zu vereinbaren. Dabei sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- Die Rente sollte mindestens 1.000 Euro monatlich betragen, um einen ausreichenden Lebensstandard zu sichern.
- Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen genau und gewissenhaft beantwortet werden.
- Eine Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist oft intransparent und unflexibel.
- Zusatzklauseln werden ab dem ersten Geburtstag angeboten, manchmal schon ab sechs Wochen nach der Geburt. Ein Abschluss ist meist bis zum 14. oder 16. Lebensjahr möglich - je früher, desto günstiger.
- Ideal ist es, wenn nach Ablauf der Versicherungsdauer ein Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.
- Die Preise liegen je nach Leistung zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr und ein Anbietervergleich lohnt sich.
Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.
Fragen zur Kinderunfall- und Kinderinvaliditätsversicherung beantworten die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer (06131) 28 48 122.
VZ-RLP
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