- Die Corona-Pandemie hat den Einsatz von Laptop, Tablet und Co. in der Schule verstärkt.
- Ist ein geliehenes Gerät nicht über die Schule versichert, haften Eltern für Beschädigungen.
- Die Verbraucherzentrale rät, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen.
Digitale Lehrmittel wie Tablets oder Laptops haben in der Corona-Pandemie in großem Umfang Einzug in den Schulalltag gehalten. Einige Schulen stellen Leihgeräte zur Verfügung oder haben ganze Klassensätze angeschafft. Die empfindlichen Elektrogeräte sind bei einem unsachgemäßen Umgang anfällig für Beschädigungen. „Gehen Laptop und Co während des Schuljahres kaputt, stellt sich schnell die Haftungsfrage“, so Anna Follmann, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie rät Eltern, sich bei der Schule zu erkundigen, ob das Leihgerät versichert ist. Ist dies nicht der Fall, sollten die eigenen Versicherungen geprüft oder für den Ernstfall ein Notgroschen zur Seite gelegt werden.
Die Verbraucherzentrale informiert, welche Versicherungen im Schadensfall eintreten können:
Hausratversicherung
In der Hausratversicherung ist fremdes Eigentum mitversichert, solange es sich üblicherweise im Haushalt befindet. Je nach Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz bei den klassischen Hausratgefahren wie Feuer inkl. Überspannung, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Aktiv hinzugebucht werden kann der Schutz gegen Elementarschäden und Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben etc.
Doch Vorsicht: Ein einfacher Diebstahl ist in den meisten Fällen nicht mitversichert. Die Versicherung zahlt nur, wenn der Dieb den Laptop beispielsweise aus einem verschlossenen Schrank entwendet. Eine Glasversicherung umfasst meist keine Displayschäden.
Privathaftpflichtversicherung
Normalerweise sind geliehene Dinge bei der Haftpflichtversicherung komplett ausgeschlossen. Moderne und leistungsstarke Tarife versichern heute aber auch geliehene Sachen. Ist dieser Schutz in der bestehenden Police vorhanden, leistet die Versicherung beispielsweise im Falle einer Beschädigung durch ein Herunterfallen.
Doch Vorsicht: Viele Haftpflichttarife sehen bei Schäden an geliehenen Sachen eine Selbstbeteiligung meist zwischen 150 oder 250 Euro vor. Auf diesen Kosten bleiben die Eltern in der Regel sitzen.
„Auch wenn die Haftpflichtversicherung für geliehene Sachen aufkommt, sind nicht zwangsläufig alle Schäden versichert“, so Follmann. „Einige Tarife schließen das Abhandenkommen ausdrücklich aus.“ Leistungsausschlüsse für Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sowie vorsätzliche Beschädigung gehören zum Standard. Beschädigt ein Kind das Gerät absichtlich, zum Beispiel im Rahmen einer Mutprobe oder bei einem Wutausbruch, leistet die Haftpflichtversicherung meist nicht. Wird das Tablet hingegen durch Wasser aus einem umgefallenen Glas beschädigt, könnte dies als grob fahrlässig eingestuft werden und wäre versichert.
Elektronikversicherung
Durch eine Elektronikversicherung können Elektrogeräte gegen zahlreiche Gefahren versichert werden. Diese Versicherung kann entweder separat oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung abgeschlossen werden. Solche Versicherungen rechnen sich wegen des vergleichsweise geringen Wertes der Geräte, der Höhe der Beiträge und Selbstbehalte meist nicht.
Weitere Informationen
Wegen der enormen Beitragsunterschiede bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen rät die Verbraucherzentrale dringend zu einem Preisvergleich. Testberichte bietet die Stiftung Warentest unter www.test.de (Link verlässt die Seite der VZ). Die Testhefte können auch in den örtlichen Beratungsstellen eingesehen werden.
Eine unabhängige Erstberatung in Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 122.
Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale gibt es umfangreiche Informationen zu Versicherungen:
Hausratversicherung
Private Haftpflichtversicherung
Geräteversicherung
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