- Manche Haushalte denken darüber nach, ihre Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen, weil sich die Lebensumstände geändert haben oder die Versicherung zu teuer oder unrentabel ist.
- Eine Anpassung des Vertrags oder ein Verkauf kann eine Alternative sein.
- Doch Vorsicht: Der Verkauf an eine unseriöse Firma kann schlimmstenfalls zu einem Totalverlust führen.
Wer vorzeitig seine Lebens- oder Rentenversicherung kündigen muss, erleidet häufig einen erheblichen finanziellen Verlust. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät daher, zuerst zu prüfen, ob der Vertrag so geändert werden kann, dass der Beitrag sinkt, die Versicherung aber bestehen bleibt. Auf ihrer Internetseite bietet sie einen kostenlosen Leitfaden an.
Ist eine Anpassung des Vertrages nicht möglich, kann der Verkauf der Police eine Alternative sein. „Gerade in Zeiten wieder steigender Zinsen ist bei einem Verkauf eine höhere Auszahlung zu erwarten als sie die Versicherung selbst bietet“, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Aber Vorsicht: Auf dem Markt tummeln sich auch eine Reihe dubioser Anbieter.“
Durch unseriöse Firmen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Verlusten bis hin zum Totalausfall der Versicherungssumme gekommen. „Insbesondere auf Versprechungen von zukünftigen Rentenzahlungen mit hohen Renditen sollte man nicht hereinfallen“, warnt Wortberg. In einem Beratungsfall hatte eine Familie die gesamte Zusatzversorgung in Höhe von mehr als 100.000 Euro verloren, weil der Aufkäufer Insolvenz anmelden musste und kein Todesfallschutz bestand. Die Betreiber der Firma wurden zwar zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, aber das Geld war trotzdem weg.
Die Verbraucherzentrale rät daher, unbedingt folgende Punkte zu beachten:
- Mehrere Angebote einholen. Aufkaufende Firmen bewerten Versicherungsgesellschaften unterschiedlich.
- Ausschließlich Firmen wählen, die den Kaufpreis in einer Summe auszahlen.
- Verträge nach deutschem Recht und mit deutschem Gerichtsstand abschließen.
- Darauf bestehen, dass der Todesfallschutz zur Sicherung der Angehörigen bestehen bleibt.
- Darauf achten, dass die aufkaufende Firma Mitglied im „Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen“ (BVZL) ist beziehungsweise die unter http://www.bvzl.de (Link verlässt die Seite der VZ) dargestellten Kriterien erfüllt.
- Keine Bearbeitungsgebühr für die Prüfung verlangt wird.
Ausführliche Informationen rund um die Kündigung oder den Verkauf von Lebensversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/lebensversicherung-kuendigen-diese-alternativen-sind-oft-besser-12129
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