Richtig gut versichert: Versicherungsschutz für Berufsstarter:innen

Pressemitteilung vom
Ein Versicherungstipp der Verbraucherzentrale
Ein Mechaniker schraub an einem Auto.
  • Was Berufsstarter:innen über eine Krankenversicherung wissen sollten.
  • Wie wichtig eine Privathaftpflichtversicherung ist.
  • Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt schon sinnvoll?
On

Mit Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung sollten sich junge Menschen auch langsam mit ihrem Versicherungsschutz befassen. Zwar genießen junge Menschen mit Beginn einer Ausbildung oder Studium in vielen Bereichen noch den Versicherungsschutz über die Eltern, jedoch können einige Versicherungen schon eigenständig abgeschlossen werden.

Was Berufsstarter:innen über eine Krankenversicherung wissen sollten

Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel pflichtversichert. Als Studierende können sie bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden.

Sind Studienanfänger:innen bereits privat versichert und wollen dies auch bleiben, müssen sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Der bestehende private Vertrag läuft dann beitragspflichtig weiter. 

Für Auslandsaufenthalte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird ein notwendiger oder medizinisch sinnvoller Rücktransport von der Krankenkasse nicht bezahlt. Dadurch können hohe Kosten entstehen.

Wie wichtig ist die Privathaftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. „Jeder haftet für Schäden, die er einem anderen zufügt, mit allem, was er hat und zukünftig erwirtschaftet“ informiert Renate Schröder, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Wenn Eltern eine Haftpflichtpolice haben, gelten Familienangehörige bei den meisten Tarifen als mitversicherte Personen. Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium. Einige Anbieter haben eine Altersgrenze bei 25 Jahren, die kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.

Ist die Ausbildung abgeschlossen oder das entsprechende Alter erreicht, wird ein eigener Vertrag notwendig.

Brauchen Berufsanfänger:innen jetzt schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Vor Unfall und Krankheit schützt keine Versicherung, wohl aber vor den finanziellen Folgen. Wer für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht oft vor existenziellen Problemen. „Daher empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)“ so Renate Schröder.

Schüler:innen, Studuerende und Berufseinsteiger:innen stehen bei Verlust ihrer Arbeitskraft vor besonderen Problemen. Für sie besteht oft kein oder nur ein eingeschränkter Schutz über die gesetzlichen Rentenversicherungsträger.

Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge. Auch Schüler:innen und Studierende können sich bereits um eine erste BU-Absicherung bemühen. Sie profitieren oft noch von den günstigen Beiträgen und von einer vorteilhaften Einstufung der Berufsgruppe. Diese bleibt bestehen, auch wenn später ein risikoreicher Beruf ausgeübt wird. Außerdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle für den Abschluss. Wer in jungen und gesunden Jahren bereits einen Vertrag hat, ist auf der sicheren Seite und kann diesen nach und nach ausbauen. Bei einem Vertragsabschluss sollte daher auf ausreichende Möglichkeiten zur „Nachversicherung“ geachtet werden, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung bei Bedarf entsprechend erhöhen zu können.

Fragen rund um Versicherungen für Berufsstarter:innen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.

 

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.