Richtig gut versichert: Wohngebäude und Hausrat gut versichert?

Pressemitteilung vom
Mangelnder Schutz kann zum finanziellen Desaster werden
Ein Gartenhaus liegt auf dem Dach udn hat unter sich ein Motorrad begraben.
  • Die Hausratversicherung versichert bewegliche Gegenstände im Haus oder in der Wohnung.
  • Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn ein Haus beschädigt oder zerstört wird.
  • Elementargefahren wie Überschwemmung, Starkregen und Hochwasser sind nicht automatisch mitversichert.
Off

Die Hochwasserereignisse der letzten Wochen haben vielerorts große Schäden verursacht. „Viele Menschen unterschätzen den Wert ihres Hausrates“, so die Erfahrungen von Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Muss nach einem Totalschaden beispielsweise durch Überschwemmung oder einem Rückstau aus der Kanalisation alles ersetzt werden, kommen schnell Ausgaben in vier- oder fünfstelliger Höhe auf die Betroffenen zu.“

In diesen Fällen springt die Hausratversicherung ein, sofern ein Schutz gegen Elementarschäden enthalten ist. Die Hausratversicherung ersetzt bei gutem Schutz im Versicherungsfall den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Hauseigentümer:innen sollten darüber hinaus unbedingt eine Wohngebäudeversicherung haben. Sie entschädigt für Sachschäden am Gebäude. „Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung sollte hoch genug sein“, rät Follmann. „Wird ein Haus beispielsweise durch Feuer oder Sturm ganz zerstört, muss mit den Versicherungsleistungen ein neuwertiges Haus gleicher Größe und Ausstattung wiederaufgebaut werden können.“

Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei der Ermittlung der Versicherungssumme zum Wohnflächenmetermodell. Hierbei wird mit jedem Quadratmeter Wohnfläche ein pauschaler Wert verbunden und die so genannte Unterversicherung vermieden.

Bei der Gebäudeversicherung sind Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel versichert. Bei der Hausratversicherung ist automatisch auch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub inbegriffen. Die Verbraucherzentrale rät, auch Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten etc. mit zu versichern.

Da heftige Naturereignisse immer mehr zunehmen, sollte sowohl bei der Wohngebäude- als auch bei der Hausratversicherung unbedingt ein Zusatzbaustein für Elementarschäden vereinbart werden. Die Elementarschadensversicherung ersetzt Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Besonders wichtig ist, dass ausdrücklich auch Schäden durch Starkregenfälle mitversichert werden, denn dieses Risiko besteht für jedes Gebäude bzw. jeden Hausrat. Durch Vereinbarung eines Selbstbehaltes kann ein hoher Versicherungsbeitrag reduziert werden.

Sowohl bei der Wohngebäudeversicherung als auch bei der Hausratversicherung sind die Beitragsunterschiede enorm und ein Vergleich lohnt sich. Aktuelle Testergebnisse mit zahlreichen Tarifen bietet die Stiftung Warentest unter www.test.de (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

Eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen bietet die Verbraucherzentrale telefonisch unter (06131) 28 48 126 (montags 10-13 Uhr, mittwochs 14-17 Uhr).

Ausführliche Informationen rund um Versicherungen sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden:

Wohngebäudeversicherung

Hausratversicherung

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo Ministerium Klima, Umwelt, Energie und Mobilität

 

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.