Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät vom Abschluss ab
Foto:
picjumbocom/pexels.com
- Mancher Musikfan will angesichts der unsicheren Corona-Lage teure Konzertkarten durch eine Ticketversicherung absichern.
- Ticketversicherungen ersetzen im Zusammenhang mit der Pandemie aber nur den Eintrittspreis, wenn Versicherte erkranken. Absagen wegen eines Lockdowns oder sonstiger Umstände sind nicht versichert.
- Hotel- oder Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Konzert können nur durch weitere Versicherungen „abgesichert“ werden, deren Bedingungen aber genauso unzureichend sind.
On
Ob Die Toten Hosen oder Helene Fischer, ob Roland Kaiser oder Helloween – Fans und Bands fiebern einem Ende der konzertfreien Zeit entgegen und besorgen sich Tickets für die neue (Open-Air)-Konzertsaison. Die Ausgaben für solche Events können schnell ins Geld gehen. Aus Angst, die Pandemie könnte wieder alle Pläne zunichtemachen, überlegt manch einer, die Kosten durch eine Ticketversicherung abzusichern. „Eine Ticketversicherung ist zwar häufig nicht sehr teuer, aber ihr Nutzen ist mehr als fraglich“, so Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Einen Abschluss hält die Verbraucherzentrale nicht für sinnvoll.“
Die Ticketversicherung übernimmt die Kosten beispielsweise nur dann, wenn die versicherte Person an Corona erkrankt und das Konzert nicht besuchen kann. Wer sich jedoch wegen steigender Inzidenzen unsicher fühlt und nicht zum Konzert fahren möchte, bekommt die Kosten nicht ersetzt. Konzertabsagen wegen eines Lockdowns oder aktueller Corona-Regeln sind gar nicht versichert. Und wenn Konzerte immer wieder verschoben werden, greift die Versicherung ebenfalls nicht.
„Auch bei Reise- oder Hotelkosten lassen spezielle Corona-Policen meist zu wünschen übrig“, so Wortberg. Er rät daher, Hotel- und Reisebuchungen so abzuschießen, dass sie auch noch kurz vor dem Konzerttermin kostenlos storniert werden können. Dann ist eine Versicherung überflüssig und es gibt keinen Ärger, weil die Versicherung die Kosten nicht übernehmen möchte.
Fragen rund um das Thema Ticketversicherung beantworten die Versicherungsexpert:innen der Verbraucherzentrale am Versicherungstelefon unter (06131) 28 48 122 (Montag 10 bis 13 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr).
Was ist mit Konzertkarten, die vor der Pandemie gekauft wurden?
Wer vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie Konzertkarten gekauft hatte und diese zurückgeben wollte, erhielt für die ausgefallenen Konzerte meist lediglich einen Gutschein statt einer Rückerstattung des Kaufpreises. Wer die Veranstaltungsgutscheine bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht eingelöst hat, kann sich den Betrag seit 1. Januar auszahlen lassen.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale bietet Musterbriefe rund um verschobene und abgesagte Konzerte in der Coronazeit.
Informationen rund um Konzerte und Verschiebungen gibt es hier.
VZ-RLP