Zwei Jahre nach der Flutkatastrophe

Pressemitteilung vom
Auch zwei Jahre nach der Flutkatastrophe an der Ahr sind immer noch nicht alle Versicherungsfälle vollständig abgewickelt. Trotz Schäden in Milliardenhöhe ist in Rheinland-Pfalz immer noch nicht einmal jedes zweite Haus gegen Elementarschäden versichert. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt den Beschluss des Bundesrates für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden und fordert eine zügige Umsetzung.
Ein Gartenhaus liegt auf dem Dach udn hat unter sich ein Motorrad begraben.
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Am 14. Juli 2023 jährt sich die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal zum zweiten Mal. Fluthilfeorganisationen bestätigen die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass bisher immer noch nicht alle anerkannten Versicherungsfälle vollständig abgewickelt sind. Unterschiedliche Gutachten, unzureichende Vertragsklauseln und Unterversicherung erschweren oder blockieren die Schadensregulierung. „Die teilweise zähen und langwierigen Verhandlungen mit den Versicherungen zermürben die Betroffenen“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. Er appelliert an die Versicherungen gemeinsam mit den Betroffenen nach einer schnellen und unbürokratischen Lösung zu suchen.

Versicherungspflicht muss schnell umgesetzt werden

Wie wichtig eine Versicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser oder Starkregen ist, zeigen die zunehmenden Extremwetterereignisse, die jeden treffen können. Nicht nachzuvollziehen ist daher, dass in Rheinland-Pfalz immer noch gut jedes zweite Haus nicht gegen Elementarschäden versichert ist, obwohl ein Schaden existenzbedrohend sein kann. Die Versicherungsquote ist seit der Flut von 39 Prozent auf gerade einmal 46 Prozent angestiegen.

Eine signifikante Erhöhung der Versicherungsdichte ist auf freiwilliger Basis offensichtlich nicht zu erreichen. „Die Verbraucherzentrale fordert schon seit Jahren eine politische Lösung und begrüßt daher den einstimmigen Beschluss des Bundesrates von März 2023 für eine bundeseinheitliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden“, so Josephine Holzhäuser, Fachbereichsleiterin Finanzen und Versicherungen. „Die Bundesregierung sollte diesen Beschluss zügig umsetzen und die längst überfällige Pflichtversicherung umgehend auf den Weg bringen.“

Wenn alle Hauseigentümer:innen ihre Gebäude in einer Solidargemeinschaft gegen Unwetterschäden versichern, sind auch die Beiträge bezahlbar. Bei der konkreten Ausgestaltung ist ein Blick ins Nachbarland Frankreich angesagt. Dort gibt es eine besondere Form der Elementarschadensversicherung – eine Kombination aus obligatorischer privater Sachversicherung und staatlicher Rückversicherung. Dadurch sind 98 Prozent aller französischen Haushalte durchschnittlich für 26 Euro Versicherungsprämie pro Jahr versichert. Weitere Informationen finden sich in einer Studie des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl aus Oktober 2022. 

Hauseigentümer:innen sollten schon jetzt handeln

Die Verbraucherzentrale appelliert an alle Hausbesitzer:innen, ihren Versicherungsschutz gegen Elementarschäden umgehend zu prüfen und anzupassen. Falls die Wohngebäude- und Hausratversicherung noch keine Elementarschadensklausel enthält, sollte diese unbedingt aufgenommen bzw. eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Allerdings sind die Beitragsunterschiede enorm und ein Vergleich ist dringend anzuraten. Wer einen Selbstbehalt vereinbart, kann die jährlichen Beiträge gering halten.

Informations- und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale

Seit 2013 ist die Verbraucherzentrale Mitglied der landesweiten Elementarschadenkampagne. Sie informiert regelmäßig über die Notwendigkeit einer Elementarschadenversicherung und berät Hauseigentümer:innen auch in einer individuellen Versicherungsberatung.

Ausführliche Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

Eine unabhängige telefonische Erstberatung gibt es montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter (06131) 28 48 126.

Eine ausführliche persönliche oder Video-Beratung zur Änderung bestehender oder zum Abschluss neuer Wohngebäudeversicherungen inklusive Elementarklauseln ist nach Terminvereinbarung möglich. Auch wer vergeblich versucht hat, eine Versicherung zu bekommen, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Eine Terminvereinbarung ist online oder telefonisch unter (06131) 28 48 0 möglich. Die Kosten betragen 35 Euro.

Fragebögen für einen reinen Preis-Leistungs-Vergleich können Interessierte abrufen.

 

VZ-RLP

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