Neuer Online-Service „Selbstbestimmt“

Pressemitteilung vom
Die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen
Ausfüllen der Patientenverfügung
  • Für den Fall von Unfall oder Krankheit ist es wichtig, mit einer Patientenverfügung Vorsorge zu treffen
  • Die Verbraucherzentralen stellen ab sofort ein neues Online-Tool zur Verfügung, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre individuelle Patientenverfügung zusammenstellen können
  • Nur eine ausgedruckte und unterschriebene Patientenverfügung hat im Falle eines Falles Gültigkeit
Off

Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung zu erstellen – das geht ab sofort mit „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“. Dieser neue Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/patientenverfuegung-online erreichbar. Grundlage sind die Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt hat und als PDF-Dokument (Link verlässt die Seite der VZ) zur Verfügung stellt.

Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des neuen Online-Services der Verbraucherzentralen nun Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen.

Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Beratung benötigt, kann die Erstellung seiner Online-Patientenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht.

Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Damit die so erstellte Online-Patientenverfügung gültig ist, muss sie ausgedruckt und unterschrieben werden.

Prof. Dr. Christian Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erklärt: „Sich rechtzeitig über den Fall der Fälle Gedanken zu machen und dafür gewappnet zu sein, halte ich für wichtig – damit in kritischen gesundheitlichen oder lebensbedrohlichen Situationen im Krankenhaus alles nach den eigenen Wünschen abläuft. Eine große Hilfe dabei kann das neue Online-Tool der Verbraucherzentralen sein, mit dem unkompliziert und kostenlos auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen erstellt werden können.“

„In unseren Beratungen und Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass es zur Patientenverfügung einen großen Aufklärungsbedarf gibt. Mit ‚Selbstbestimmt – der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen‘ helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Wunsch nach einer Patientenverfügung tatsächlich umzusetzen“, sagt Julia Gerhards, Referentin Verbraucherrecht und Datenschutz der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Zuletzt hatten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Woche der Vorsorge vom 20. bis 24. September 2021 über 1.900 Menschen mit Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitalen Nachlass informiert.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Patientenverfügung
„Hoffentlich trifft es mich nie“ – und dann passiert es doch. Durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt…

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!