Selbst bestimmen und rechtzeitig vorsorgen

Pressemitteilung vom
Web-Seminare der Verbraucherzentrale zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Hand mit Stift zeigt auf ein Dokument, auf dem Patientenverfügung steht.
  • In zwei Web-Seminaren informiert die Verbraucherzentrale über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
  • Eine Expertin zeigt auf, worauf es beim Erstellen ankommt.
  • Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale außerdem die Möglichkeit, online eine Patientenverfügung zu erstellen.
On

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings sind sie unsicher, worauf sie beim Erstellen einer Vor-sorgevollmacht oder Patientenverfügung achten müssen. Mit zwei Web-Seminaren will die Verbraucherzentrale dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen in Fragen der Vorsorge treffen können.

Web-Seminar „Patientenverfügung“

Fast jede und jeder hat das Wort „Patientenverfügung“ schon einmal gehört. Aber was genau ist eigentlich eine Patientenverfügung? Was regelt sie und wann wird sie benötigt?
Eine Referentin der Verbraucherzentrale informiert über den Weg hin zu einer Patientenverfügung und gibt konkrete Tipps. Daneben ist Raum für Fragen, damit Interessierte Schritt für Schritt den Weg zu einer rechtssicheren und passenden Patientenverfügung gehen können.

Das Web-Seminar „Patientenverfügung“ findet am Dienstag, 9. August 2022 um 12 Uhr statt und dauert ca. 30 Minuten.

Web-Seminar „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen. Gleichzeitig kann man damit vermeiden, dass eine Betreuung gerichtlich angeordnet wird. Im Web-Seminar informiert die Expertin der Verbraucherzentrale darüber, worauf beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht zu achten ist und worin der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung liegt.

Das Web-Seminar „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ findet am Freitag, 26. August 2022 um 16 Uhr statt und dauert ca. eine Stunde.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp für die Seminare anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.  

Online-Patientenverfügung

Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale darüber hinaus die Möglichkeit, eine Patientenverfügung selbst online zu erstellen: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/patientenverfuegung-online

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

Ratgeber-Tipps

Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.