Wegfall der KfW-Zuschüsse für altersgerechte und barrierefreie Wohnraumanpassung?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale fordert nachhaltige Förderpolitik

Frau im Rollstuhl schaut in den Garten
  • Die Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung sollen ab 2025 entfallen
  • Zuschüsse können derzeit noch beantragt werden
  • Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen berät und bietet fachmännische Hilfe
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In den vergangenen Jahren förderte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Investitionszuschuss Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnumfeld. Dies war für viele Menschen ein Anreiz, durch eine entsprechende altersgerechte Wohnungsanpassung dafür zu sorgen, dass ein Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange machbar ist. Im Bundeshaushalt 2025 sind nun keine neuen Mittel mehr für dieses wichtige Programm vorgesehen.

„Die geplante Streichung des KfW-Zuschussprogramms 455-B „Altersgerecht Umbauen“ bedeutet für ältere und einkommensschwache Menschen, dass sie die notwendigen Maßnahmen unter Umständen nicht mehr durchführen können“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Aus diesem Grund fordern wir eine nachhaltige und verlässliche Förderung von altersgerechten Umbaumaßnahmen.“

Es ist ohnehin an der Zeit, dass mehr barrierefreie Wohnungen in Deutschland gebaut werden, denn aktuell sind nur 1,5 Prozent der Wohnungen barrierefrei. Eine Studie, die im Auftrag der KfW erstellt wurde, zeigt, dass bis 2035 rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen werden. Auch alle, die an den Neubau eines Wohnhauses denken, sollten Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigen.

Wer in nächster Zeit eine altersgerechte Wohnraumanpassung plant, kann aktuell noch einen Antrag auf Bezuschussung bei der KfW stellen. Für Einzelmaßnahmen wie schwellenlose Hauseingänge, Rampen, Treppenlifte, bodengleiche Duschen mit Haltegriffen, Türverbreiterungen oder bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) gibt es einen Zuschuss von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit, maximal 2.500 Euro.

Eine Komplettmaßnahme, also die gesamte Optimierung der Wohneinheit zum Standard „Altersgerechtes Haus“, kann sogar mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und bis zu 6.250 Euro unterstützt werden.

„Interessierte sollten sich fachmännisch und unabhängig beraten lassen, bevor sie Fördermittel beantragen“, empfiehlt Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Fachleute für barriere­freies Wohnen erkennen am besten, wo überall Barrieren lauern. Sie haben das nötige Wissen und können sinn­volle Umbau­maßnahmen vorschlagen.“

Qualifizierte Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bieten landesweit in 15 Beratungsstellen kostenfreie und firmenunabhängige Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause.

Eine Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung ist erforderlich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.

LBST

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Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist ein Projekt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Kooperationspartner die Architektenkammer.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

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