Woche der Vorsorge: Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

Pressemitteilung vom
Web-Seminare der Verbraucherzentralen
Altersvorsorge, älteres Paar lässt sich beraten
  • Vom 6. bis 10. November führen die Verbraucherzentralen eine Woche der Vorsorge durch.
  • Bundesweit bieten sie kostenlose Online-Vorträge zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, digitaler Nachlass oder Pflegegrad an.
  • Weitere Informationen, Termine und Anmeldemöglichkeiten gibt es unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/woche-der-vorsorge
Off
Die „Woche der Vorsorge“ der Verbraucherzentralen geht in die dritte Runde. Vom 6. bis zum 10. November 2023 informieren die Verbraucherzentralen in 28 kostenlosen Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass und Einstufung in einen Pflegegrad. Die Teilnahme ist kostenlos. Alle Termine und Anmeldung sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu finden.    
 

„Das Interesse der Menschen an Vorsorgethemen ist riesig“, so Gisela Rohmann, Juristin im Fachbereich Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In der Woche der Vorsorge informieren wir Menschen, die wichtige Dinge für das Alter und den Krankheitsfall selbstbestimmt regeln möchten.“ Neben den klassischen Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und digitaler Nachlass gibt es in diesem Jahr auch einen Vortrag über den Weg zum Pflegegrad. Die Online-Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.

Die Themen und Inhalte der Web-Seminare  im Einzelnen:

  • Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung kann jeden treffen. In einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht sind und welche nicht. Die Verbraucherzentralen geben in den Vorträgen wertvolle Tipps zum Inhalt und Abfassen einer Patientenverfügung.

  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wen das Gericht auswählen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man selbst eine Person bestimmen und bevollmächtigen, um eine gerichtlich angeordnete Betreuung zu vermeiden. Die Verbraucherzentralen zeigen in mehreren digitalen Vorträgen, was zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

  • Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab, nutzen E-Mail- und Messanger-Dienste. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger. Die Verbraucherzentralen informieren in mehreren Web-Seminaren, was bei der digitalen Nachlassregelung zu beachten ist.

  • Der Weg zum Pflegegrad: Damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen

Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – sei es durch Krankheit oder durch einen Unfall. Um dann die verschiedenen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können, muss zuerst ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt und ein Gutachten zu Bestimmung des Pflegegrades erstellt werden. In diesen Online-Vorträgen wird der Weg zum Pflegegrad erläutert - von der Antragstellung über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Außerdem gibt es Informationen zum Begriff der Pflegebedürftigkeit und den Voraussetzungen für die einzelnen Pflegegrade.

Alle Termine und Anmeldemöglichkeiten sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2024 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.