Acrylamid in Plätzchen - Tipps für die Weihnachtsbäckerei

Pressemitteilung vom
In Weihnachtsplätzchen kann sich Acrylamid bilden, wenn sie zu stark erhitzt werden.
Acrylamid in Lebensmitteln kann das Krebsrisiko erhöhen.
Wer selber backt, kann mit den Tipps der Verbraucherzentrale den Acrylamid-Gehalt niedrig halten.
Ein Teller voll mit verschiedenen Weihnachtsplätzchen.
Off

Werden Plätzchen bei hoher Temperatur gebacken, kann sich Acrylamid bilden. Da Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko potenziell erhöhen kann, sollte so wenig wie möglich davon aufgenommen werden. „Besonders Kinder können schnell höhere Mengen an Acrylamid aufnehmen, weil sie im Verhältnis zum Körpergewicht mehr essen als Erwachsene“, so Caroline Ludwig, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Wer selbst Plätzchen backt, kann die Acrylamid-Bildung beeinflussen.“

Mit diesen Tipps der Verbraucherzentrale kann der Acrylamid-Gehalt niedrig gehalten werden:

  • Temperaturen von 170 Grad Celsius sollten bei Umluft nicht überschritten werden.
  • Hell gebackene Plätzchen enthalten weniger Acrylamid als stark gebräuntes Gebäck.
  • Ei oder Eigelb im Teig verringert die Bildung von Acrylamid.
  •  Hirschhornsalz gilt als Quelle hoher Acrylamid-Werte, deshalb gilt es, als Backtriebmittel besser Natron oder Backpulver zu verwenden.
  • Geröstete Mandeln - ob als Stifte oder Blättchen - können für hohe Gehalte sorgen.

Mehr Informationen zu Acrylamid sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale im Bereich Lebensmittel und Ernährung zu finden
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Landesinitiative

Logo RLP isst besser

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.