Ministerin Eder übergibt Förderbescheid für Ernährungsbildungsangebote an die VZ
Pressemitteilung vom
Angebote für Kinder und ältere Menschen
Foto:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Die Verbraucherzentrale bietet auch 2023 wieder zahlreiche Bildungsmaßnahmen für Kinder sowie Beratungsmodule für Senioreneinrichtungen und pflegende Angehörige an
Ministerin Katrin Eder überreichte der Verbraucherzentrale heute die Förderbescheide für diese Projekte
Eine ausgewogene Ernährung ist die Voraussetzung für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden. Das Klimaschutzministerium fördert deshalb die Ernährungsbildungsangebote der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Kitas und Schulen, um schon den Kleinsten spielerisch eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung mit auf den Weg zu geben. Auf diese Weise werden frühzeitig die Weichen für eine gesunde Ernährung im Erwachsenenalter gestellt. Umweltministerin Katrin Eder übergab heute den Förderbescheid für das Projekt Verbraucherinformationen im Bereich Lebensmittel und Ernährung in Höhe von rund 220.000 Euro an die Vorständin der Verbraucherzentrale, Heike Troue.„Der Grundstein für das Essverhalten wird bereits im Kindesalter gelegt. Kitas und Schulen sind daher als Lern- und Erlebnisorte wichtige Begleiter, um Kinder für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu begeistern“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale. „In unsere Bildungsangebote beziehen wir auch pädagogisches Personal und Hauswirtschaftskräfte als Multiplikator:innen ein, da auch sie in diesem Prozess eine wichtige Rolle spielen.“
„Unsere Ernährung wirkt sich auf unser Wohlbefinden, unsere Gesundheit und auf den gesamten Planeten aus. Wenn Kinder schon früh lernen, sich ausgewogen und nachhaltig zu ernähren, gibt man ihnen ein wichtiges Rüstzeug mit, um sich vor den Auswirkungen von Fehlernährung zu schützen. Davon profitieren sie ein Leben lang. Wenn Kinder lernen, woher das Essen auf dem Teller kommt und was bei uns wächst, lernen sie die Wunder der Natur kennen, etwa, wenn sie wissen, wie aus einem kleinen Samen ein Tomatenpflänzchen wächst. Dieses Staunen ist der Grundstein, um unseren Planeten zu schützen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder.
Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale, die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder und Sophie Röckert, Leiterin des Fachbereichs Lebensmittel und Ernährung, wollen in unserem "Küchenstudio" gemeinsam einen Smoothie herstellen (v.l.n.r.).
Foto:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Ministerin Katrin Eder, Heike Troue und Sophie Röckert schnipseln das Obst und Gemüse für den Smoothie (v.l.n.r.)
Foto:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Ministerin Eder wagt sich an den Mixer.
Foto:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Anschließend wird mit dem gesunden Apfel-Möhren-Smoothie angestoßen.
Foto:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Warum spezielle Kinderlebensmittel nicht nötig sind und gesunde Alternativen schnell selbst zubereitet sind, zeigten Eder und Troue beim Mixen eines Smoothies aus heimischem Obst und Gemüse. Mit nur wenigen Zutaten ist das Getränk schnell gemischt und punktet dabei mit einem besseren Nährstoffprofil als die oft sehr zuckerreichen Quetschies.
Die Bildungsangebote der Verbraucherzentrale
Beim Sinnesparcours können Grundschulkinder Lebensmittel mit allen Sinnen spielerisch erkunden, beim Jahreszeitenspiel „Power Kauer“ erfahren sie, dass regional erzeugtes Obst und Gemüse nur zu bestimmten Jahreszeiten erhältlich ist. Schüler:innen ab Klasse 7 können mit der MachBar-Tour herausfinden, dass viele Trendgetränke alles andere als geeignete Durstlöscher sind.
Eine Gesamtübersicht zu den Bildungsmaßnahmen der Verbraucherzentrale für Kinder und Jugendliche ist auf der Internetseite zu finden.
VZ-RLP
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland
Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG
Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.