Honig: mit gutem Gewissen genießen

Pressemitteilung vom
Neue EU-Richtlinie sorgt für mehr Transparenz
Eine Frau macht Honig in ihr Frühstück.
  • Honig gehört zu den zehn am häufigsten gefälschten Lebensmitteln.
  • Frühstücksrichtlinie der EU soll Verbraucher:innen ab Mitte 2026 besser schützen.
  • Deutschland kann den eigenen Bedarf an Honig nur zu 43 Prozent decken.
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Honig zählt zu den beliebtesten Frühstücksaufstrichen in Deutschland und wird in der Winterzeit gern als Süße im Tee genutzt. Doch kann der heimische Bedarf mit den rund eine Million Bienenvölkern im Land nicht vollständig gedeckt werden. Etwa 57 Prozent des benötigten Honigs muss importiert werden. Die größten Lieferanten sind die Ukraine, Argentinien und Mexiko, während auch Länder wie die Türkei und China eine wichtige Rolle auf dem internationalen Markt spielen.

Studien ergaben, dass zwischen 15 bis 46 Prozent der getesteten Proben von importiertem Honig auffällig waren. Besonders Honig aus der Türkei und China wies hohe Verdachtsraten auf. Die gängigste Methode Honig zu strecken besteht darin, Fremdzucker in Form von Sirupen beizumischen. Diese Sirupe werden oft aus kostengünstigen Rohstoffen wie Mais, Weizen oder Reis hergestellt. Laut der deutschen Honigverordnung ist Honig ein Naturprodukt, dem keine zusätzlichen Stoffe beigefügt werden dürfen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es nahezu unmöglich, gestreckten Honig zu erkennen. In den meisten Fällen können Fälschungen nur im Labor sicher identifiziert werden.

Die Erweiterung der Honig-Richtlinie um die so genannte Frühstücks-Richtlinie war deshalb ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz der Verbraucher:innen vor gefälschtem Honig. Bis Mitte 2026 muss die europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Dann wird es verpflichtend sein, das Ursprungsland auf dem Glas anzugeben. Damit wird der Verschleierung mit Sammelbezeichnungen wie „Aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“, ein Ende gemacht. Zudem werden prozentuale Angaben zu dem Mengenanteil der Herkunftsländer angegeben. Damit wird bei einer Mischung von beispielsweise Lindenblütenhonig aus mehreren Ländern für Verbraucher:innen transparenter, woher der Honig genau kommt und in welchem Umfang. „Die EU sendet mit der Frühstücksrichtlinie eine klare Botschaft zur Bekämpfung von Betrug mit Honig“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Außerdem soll ein System der Rückverfolgbarkeit etabliert werden, welches das Aufspüren von Betrug entlang der Lieferkette ermöglichen soll.

Einige Honigsorten, wie Orangenblüten- oder Thymianhonig, sind nur als Importware erhältlich. Wer hingegen heimische Sorten wie Linden-, Raps- oder Akazienhonig bevorzugt, sollte auf Produkte mit der Herkunftsangabe „Deutschland“ achten oder direkt beim lokalen Imker kaufen. Dies bietet nicht nur eine größeres Qualitätsversprechen, sondern unterstützt zugleich den Erhalt der heimischen Pflanzenvielfalt.

VZ-RLP

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