Versteckter Alkohol in Kuchen, Suppe und Sauce

Pressemitteilung vom
Mangelnde Kennzeichnung auf der Verpackung
Zutatenliste einer Burger-Brötchen-Verpackung mit eingekreistem Wort "Alkohol".

Burger-Brötchen

  • Produkte enthalten öfter Alkohol als vermutet
  • Alkohol muss nur in der Zutatenliste gekennzeichnet sein und ist daher auf den ersten Blick schwer zu erkennen 
  • Verbraucherfreundlicher wäre eine Kennzeichnung auf der Schauseite des Produktes 
Off

Rotweinsauce enthält Wein und Rumkugeln Rum, das ist naheliegend. Aber wer erwartet Alkohol in Fertigsuppen, Grillsaucen oder gar in Fertigkuchen? In den meisten Fällen ist der Alkohol als Zutat nicht auf den ersten Blick erkennbar. Ein deutlicher Hinweis auf der Vorderseite ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Alkohol muss lediglich in der Zutatenliste aufgeführt werden, die sich meist klein auf der Rückseite der Verpackung befindet. Doch auch dort versteckt er sich teilweise unter verschiedenen Begriffen, wie Ethanol, Arrak oder Ethylalkohol. Wenn Alkohol als Trägerstoff verwendet wird, muss er nicht einmal im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein. Dies ist zum Beispiel bei manchen Aromen der Fall. Keine Kennzeichnungspflicht besteht für unverpackte Lebensmittel, wie zum Beispiel lose verkaufte Pralinen, sowie für Speisen im Restaurant oder Kuchen im Café. „Wir fordern einen gut sichtbaren Hinweis von Alkohol auf der Schauseite von verpackten Produkten sowie bei unverpackten Lebensmitteln“ betont Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale.

Die Hersteller nutzen Alkohol als Geschmacksträger. Außerdem macht er Produkte durch seine konservierende Eigenschaft haltbarer. Es kann auch sein, dass er als Trennmittel eingesetzt wird, damit Lebensmittel nicht verklumpen.

Einige Verbrauchergruppen sind besonders auf eine eindeutige Kennzeichnung angewiesen. Schwangere sollten zum Schutz des Kindes beispielsweise keinen Alkohol zu sich nehmen und auch für Kinder ist Alkohol Tabu. Denn schon durch kleine Mengen in Lebensmitteln können sie sich früh an den Geschmack gewöhnen. Bei abstinenten Alkoholiker:innen kann der Geruch sowie kleine Mengen Alkohol zu einem Rückfall führen. Auch für Menschen, die aus religiösen Gründen auf Alkohol verzichten, ist eine entsprechende Kennzeichnung wichtig.

„Menschen, die auf Alkohol verzichten möchten oder Kinder versorgen, sollten besser einen genauen Blick auf die Zutatenliste zu werfen“ empfiehlt Caroline Brunnbauer. Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Bei unverpackten Lebensmittel oder beim Restaurantbesuch hilft es nur nachzufragen, ob Alkohol enthalten ist.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Kampagne

Logo RLP isst besser

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.