Versteckter Alkohol in Kuchen, Suppe und Sauce

Pressemitteilung vom
Mangelnde Kennzeichnung auf der Verpackung
Zutatenliste einer Burger-Brötchen-Verpackung mit eingekreistem Wort "Alkohol".

Burger-Brötchen

  • Produkte enthalten öfter Alkohol als vermutet
  • Alkohol muss nur in der Zutatenliste gekennzeichnet sein und ist daher auf den ersten Blick schwer zu erkennen 
  • Verbraucherfreundlicher wäre eine Kennzeichnung auf der Schauseite des Produktes 
Off

Rotweinsauce enthält Wein und Rumkugeln Rum, das ist naheliegend. Aber wer erwartet Alkohol in Fertigsuppen, Grillsaucen oder gar in Fertigkuchen? In den meisten Fällen ist der Alkohol als Zutat nicht auf den ersten Blick erkennbar. Ein deutlicher Hinweis auf der Vorderseite ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Alkohol muss lediglich in der Zutatenliste aufgeführt werden, die sich meist klein auf der Rückseite der Verpackung befindet. Doch auch dort versteckt er sich teilweise unter verschiedenen Begriffen, wie Ethanol, Arrak oder Ethylalkohol. Wenn Alkohol als Trägerstoff verwendet wird, muss er nicht einmal im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein. Dies ist zum Beispiel bei manchen Aromen der Fall. Keine Kennzeichnungspflicht besteht für unverpackte Lebensmittel, wie zum Beispiel lose verkaufte Pralinen, sowie für Speisen im Restaurant oder Kuchen im Café. „Wir fordern einen gut sichtbaren Hinweis von Alkohol auf der Schauseite von verpackten Produkten sowie bei unverpackten Lebensmitteln“ betont Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale.

Die Hersteller nutzen Alkohol als Geschmacksträger. Außerdem macht er Produkte durch seine konservierende Eigenschaft haltbarer. Es kann auch sein, dass er als Trennmittel eingesetzt wird, damit Lebensmittel nicht verklumpen.

Einige Verbrauchergruppen sind besonders auf eine eindeutige Kennzeichnung angewiesen. Schwangere sollten zum Schutz des Kindes beispielsweise keinen Alkohol zu sich nehmen und auch für Kinder ist Alkohol Tabu. Denn schon durch kleine Mengen in Lebensmitteln können sie sich früh an den Geschmack gewöhnen. Bei abstinenten Alkoholiker:innen kann der Geruch sowie kleine Mengen Alkohol zu einem Rückfall führen. Auch für Menschen, die aus religiösen Gründen auf Alkohol verzichten, ist eine entsprechende Kennzeichnung wichtig.

„Menschen, die auf Alkohol verzichten möchten oder Kinder versorgen, sollten besser einen genauen Blick auf die Zutatenliste zu werfen“ empfiehlt Caroline Brunnbauer. Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Bei unverpackten Lebensmittel oder beim Restaurantbesuch hilft es nur nachzufragen, ob Alkohol enthalten ist.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Landesinitiative

Logo RLP isst besser

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.