Teure Süßigkeiten zu Ostern

Pressemitteilung vom
Stichprobe zum Preisunterschied zwischen den Oster- und Standardausfertigungen von Süßigkeiten
Ein Schokoladenosterhase umgeben von Schokoladeneiern und Schokoladenlinsen.
  • Der Preisaufschlag betrug bis zu 186 Prozent.
  • 13 Süßigkeiten in Osteredition wurden mit ihren Standardprodukten verglichen.
  • Vor allem kleine Produktgrößen sind besonders teuer.
Off

Zu Ostern gibt es Süßigkeiten, wie Kokos-Mandel Konfekt oder Überraschungseier, neben der Standardverpackung oft in einer besonderen Osterverpackung. Auch Tafelschokolade, die das ganze Jahr erhältlich ist, gibt es während den Ostertagen zusätzlich in Form eines Hasen.

Im Rahmen einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Februar 2024 genau hingeschaut und 13 ausgewählte Ostereditionen mit ihren Standardausfertigungen verglichen. Die untersuchten Produkte enthielten die gleichen oder geringfügig abweichende Zutaten. Zudem stammen die Produktpaare immer von der gleichen Marke. So wird zum Beispiel ein Vollmilch-Schokohase mit der Vollmilch-Tafelschokolade desselben Herstellers verglichen.

Das Ergebnis: Für die Osterverpackung oder -form müssen Verbraucher:innen mehr Geld zahlen. In zwölf von 13 untersuchten Fällen kosten die Ostersüßigkeiten mehr als die Standardprodukte. Der höchste Preisaufschlag betrug dabei 186 Prozent. Bei einem Produkt gab es allerdings auch keinen Preisunterschied zwischen den beiden Ausfertigungen. Der durchschnittliche Preisaufschlag lag bei 92 Prozent. Auffällig waren die kleineren Produktgrößen bei den meisten Ostervarianten. Dabei gilt oft: Je kleiner die Produktgröße desto höher der Grundpreis.

„Für alle, die zu Ostern etwas Geld sparen wollen, lohnt sich der Griff zum Standardprodukt“ empfiehlt Caroline Brunnbauer, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. Für den Preisvergleich lohnt sich immer ein Blick auf den Grundpreis. Dieser ist gesetzlich verpflichtend und bezieht sich auf ein Kilogramm oder ein Liter des Produkts.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Kampagne

Logo RLP isst besser

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.