Barrierefrei auch im Urlaub- Landesberatungsstelle gibt Tipps

Pressemitteilung vom
Die Landesberatungsstelle gibt Tipps für Unterkünfte
Schild mit Rollstuhl am Strand.
  • Es gibt Reiseanbieter, die weltweit Hotels, Pensionen und Jugendherbergen anbieten, die Barrierefreiheit versprechen
  • Bundesweit gibt es ein einheitliches Informations- und Bewertungssystem
  • Auch auf Barrierefreiheit bei Sehenswürdigkeiten und Freizeitangeboten im Urlaubsort achten
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Auf Lebensqualität und Komfort möchten viele auch im Urlaub nicht verzichten: Zwei Wochen ausspannen, aktiv sein, dort Urlaub machen, wo man es sich schon immer einmal gewünscht hat. Was aber, wenn man auf Barrierefreiheit angewiesen ist? Oft finden Menschen mit Beeinträchtigungen nicht die passende barrierefreie Bleibe an ihrem Wunschurlaubsziel. Es gibt mittlerweile Reiseunternehmen, die weltweit Urlaub in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen anbieten, die Barrierefreiheit versprechen, darauf weist die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen hin.

Zu buchen sind diese barrierefreien Angebote über spezielle Internet-Portale sowie in Reisebüros. „Menschen mit Beeinträchtigungen sollten wichtige Punkte vor der Buchung unbedingt genau prüfen, denn es gibt weltweit keine einheitlich festgelegten Kriterien für Barrierefreiheit", sagt Christiane Grüne, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Worauf beim Buchen zu achten ist

Die Landesberatungsstelle gibt einige Tipps, worauf bei der Buchung einer barrierefreien Unterkunft zu achten ist: Schon der Weg zur Unterkunft sollte barrierefrei, also ohne Steigungen, und gut mit Rollstuhl und Rollator zu nutzen sein. Geländer und Handläufe entlang des Wegs können hilfreich sein. Reisende sollten auf eine gute Erreichbarkeit von Gemeinschafts- und Speiseräumen sowie von Außenanlagen der Unterkunft achten, sich aber auch nach der Barrierefreiheit von Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten vor Ort wie Museen, Kirchen und Strandanlagen erkundigen. Im Inneren der Unterkunft sollte ein barrierefreier Aufzug mit einer Kabinengröße von 1,10 Meter mal 1,40 Meter vorhanden sein. In den Zimmern und im dazugehörigen Bad sind großzügig bemessene Bewegungsflächen wichtig. Hilfreich ist eine bodengleiche, schwellenlose Dusche, die auch Platz für eine Hilfsperson bietet.

In Deutschland gibt es das vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte, bundesweit einheitliche Informations- und Bewertungssystem "Reisen für Alle". Es unterscheidet nach Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung, für Rollstuhlfahrer, für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung und für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Zusätzlich werden die Betriebe nach den oben aufgeführten Anforderungen in die Qualitätsstufen "teilweise barrierefrei" und "barrierefrei" unterteilt. „Gäste können die Eignung des Angebots auf den ersten Blick anhand von Symbolen erkennen, beispielsweise ein Mensch mit Stock, eine Brille, ein Ohr oder ein Rollstuhl", informiert Grüne. „Ist den Symbolen ein kleines "i" beigefügt, steht das für "teilweise barrierefrei" und Betroffene sollten unbedingt genauer nachlesen, ob es den eigenen Ansprüchen genügt."

Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.reisen-fuer-alle.de sowie unter www.deutschland-barrierefrei-erleben.de. Informationen zu den Beratungsangeboten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen sowie zur Terminvereinbarung finden sich unter www.barrierefrei-rlp.de .

VZ-RLP
 

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