Deine Wahl – Dein Europa

Pressemitteilung vom
Verbraucherrechte im EU-Parlament stärken
Ein Mann repariert ein Smartphone an einem Werkstatttisch.
Off

In wenigen Wochen steht die Europawahl an, und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ruft alle Bürger:innen dazu auf, an dieser wichtigen demokratischen Entscheidung teilzunehmen. Die Europapolitik hat in den vergangenen Jahren viele Gesetze beschlossen, die sich direkt auf die Verbraucher:innen auswirken. Mit der eigenen Wahlentscheidung beeinflussen die einzelnen Wählenden die verbraucherpolitische Zukunft in Europa. Ein Beispiel hierfür ist das jüngst verabschiedete Gesetz zur Reparierbarkeit von Produkten. Bisher war die Reparatur eines Smartphones fast ausschließlich in Fachgeschäften und mit Spezialwerkzeug möglich, oder Staubsauger funktionierten nicht mehr, weil eine Plastikkappe als Ersatzteil nicht erhältlich war und musste deshalb neu gekauft werden.

„Reparaturen müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher auch finanziell eine sinnvolle Alternative zum Neukauf werden“, erklärt Staatssekretär Janosch Littig. „Das EU-weit geltende Recht auf Reparatur ist dabei ein wichtiger Schritt hin zu einem nachhaltigeren Konsum, der unsere endlichen Ressourcen schont. Mit den neuen Regelungen zur Stärkung des Rechts auf Reparatur wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig einfacher, Konsum mit Klima- und Umweltschutz in Einklang zu bringen“, so Littig weiter. „Besonders begrüße ich die neuen Regelungen zu angemessenen Ersatzteilpreisen und das Verbot von Praktiken, die eine unabhängige Reparatur erschweren.“

Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, setzt sich für eine weitere Verbesserung der Transparenz ein: „Wir plädieren dafür, dass im kommenden Europäischen Parlament ein QR-Code-System beschlossen wird, das es Verbraucher:innen ermöglicht, schnell und einfach Informationen über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für jedes Produkt abzurufen. Dadurch würden Verbraucher:innen noch besser in die Lage versetzt, Produkte zu reparieren und damit ihre Lebensdauer zu verlängern, anstatt sie wegzuwerfen und neue zu kaufen.“

„Die Europäische Union stellt ihre Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt. In unserem gemeinsamen EU-Binnenmarkt schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher, auch in Deutschland“, ergänzt Stefan Lock, Leiter der Regionalvertretung der Europäischen Kommission in Bonn. „Wir ermutigen deswegen alle, ihre Stimme bei der Europawahl zu nutzen.“

Die Europawahl findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt. Jede:r kann die eigene Stimme nutzen, um die Zukunft Europas mitzugestalten und sich für eine Politik einsetzen, die auf Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz ausgerichtet ist.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.