Wie geht „Leben lernen“?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz besucht Verbraucherschule in Gold
  • Verbraucherzentrale besucht Raiffeisencampus in Dernbach
  • Verbraucherschule mit ausgezeichnetem Konzept
  • Bis 1. Dezember 2023 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen als Verbraucherschule bewerben
Off

Wie ernähre ich mich gesund? Woran erkenne ich ein seriöses Finanzangebot? Warum sammeln Social-Media-Konzerne meine Daten? Am 08. November 2023 besucht ein Team der Verbraucherzentrale mit dem Raiffeisencampus Dernbach eine Schule, bei der „Leben lernen“ wirklich auf dem Lehrplan steht. Die Verbraucherzentrale möchte sich durch den Besuch ein Bild vom Engagement der Schule machen und es als Best-Practice-Beispiel und Vorbild für andere Schulen in den Fokus rücken.

Die Schule wurde für ihr Engagement bereits zum zweiten Mal vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Verbraucherschule in Gold ausgezeichnet und setzt die Vermittlung von Alltagskompetenzen in besonderem Maße um, zum Beispiel durch einen Projekttag der ökonomischen Bildung oder dem Kompetenzerwerb zu Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz in den Lernateliers.

„Obwohl es ein wichtiges Thema ist, steht „Leben lernen“ nur in wenigen Schulen auf dem Lehrplan. Beim Raiffeisen-Campus ist das anders und die Verbraucherzentrale möchte sich vor Ort ein Bild vom Engagement der Schule machen und dieses „Best Practice-Beispiel“ als Vorbild für andere in den Fokus rücken“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale.

Beim Besuch ging es um die Themenbereiche Finanzen, Ernährung und Digitales – im Mittelpunkt stand aber vor allem die Umsetzung von Verbraucherbildung an der Schule selbst. So wird in den fächerübergreifenden Lernateliers Verbraucherschule konkret: Wenn sich die Lerner:innen mit dem Thema Bauernhof beschäftigen, spielen Ursachen und Gegenmaßnahmen von Lebensmittelverschwendung, die Herkunft von Lebensmitteln sowie ihre Kennzeichnung eine Rolle. Im Wahlpflichtfach Wirtschaft erkunden die Lerner:innen ab der 8. Klasse verschiedene Perspektiven vom Verbraucher und seinen Rechten bis zur Arbeitgeberin und übernehmen in der 9. Klasse die Schülergenossenschaft RC Snackbar eSG, die sich um die Verpflegung in den Pausen und bei Veranstaltungen kümmert. Markus Wagner, stellv. Schulleiter des Raiffeisen-Campus ist überzeugt: „Lernen ist nur nachhaltig, wenn es für Lernende relevant ist, etwas mit ihnen selbst zu tun hat. Dies gelingt im Besonderen dann, wenn Alltag und schulisches Lernen miteinander verknüpft werden.“

Für die Verbraucherzentralen ist es ein zentrales Anliegen, die Vermittlung von Alltagskompetenzen an Schulen zu unterstützen und in den Lehrplänen zu verankern. „An Schulen werden die Weichen gestellt, um Jugendliche als mündige Verbraucherinnen und Verbraucher ins Leben zu entlassen“, betont Heike Troue. „Verbraucherbildung ist daher Präventionsleistung und setzt an, bevor es zu Problemen kommt.“ Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterstützt Schulen und Lehrkräfte durch Bildungsmaterial, Workshops mit Expert:innen und Fortbildungsangebote. „Durch den direkten Austausch mit Schulen, wie bei einem solchen Besuch, können wir unser Angebot noch zielgerichteter an den Bedürfnissen vor Ort ausrichten“, sagt Heike Troue.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeichnet jedes Jahr Schulen, die im Unterricht, in Projekten oder im Schulalltag Kinder und Jugendliche auf ihren eigenständigen Alltag vorbereiten als Verbraucherschulen aus und unterstützt sie durch Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und Austauschmöglichkeiten. Die neue Bewerbungsrunde läuft noch bis zum 1. Dezember 2023. Als Verbraucherschule bewerben können sich allgemein- und berufsbildende Schulen, alle Informationen zum Programm und zur Bewerbung findet man auf der Internetseite.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.