- Ulrike von der Lühe, ehemalige Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, wird mit dem höchsten Orden des Landes ausgezeichnet.
- Feierliche Verleihung in der Staatskanzlei durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Die frühere Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ulrike von der Lühe, bekommt den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. Mit der Verleihung des Verdienstordens des Landes werden Menschen geehrt, die Außergewöhnliches für die Bürgerinnen und Bürger des Landes geleistet haben. Die Auszeichnung symbolisiert Dankbarkeit und Wertschätzung. Ministerpräsidentin Malu Dreyer würdigt mit dieser höchsten Ehrung des Landes von der Lühe für ihren Einsatz für den Verbraucherschutz.
Nach 38 Jahren engagierter Arbeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, davon 15 Jahre als Chefin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, verabschiedete sich Ulrike von der Lühe Ende Februar in den Ruhestand. In ihrer langjährigen Arbeit als Verbraucherschützin war sie stets unermüdlich im Einsatz für das Wohl der Verbraucher:innen. Dabei gab es auch einige Krisen und Skandale zu bewältigen sowie im stetigen gesellschaftlichen und politischen Wandel die Interessen der Menschen gegenüber der Politik zu vertreten.
„Mit dieser höchsten Auszeichnung des Landes an Ulrike von der Lühe wird anerkannt, wie wichtig der Verbraucherschutz für uns alle ist,“ freut sich Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Es ist der Verdienst von Ulrike von der Lühe, dass die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei den Menschen und auch bei der Politik als kompetenter Ansprechpartner präsent ist,“ so Troue weiter.
Die aktuellen Herausforderungen von Fehlernährung bis Künstlicher Intelligenz, von unfairen Unternehmen bis zum digitalen Nachlass, machen den Verbraucherschutz so wichtig wie selten zuvor, und daher ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auch weiterhin ein wichtiger Partner für die Verbraucher:innen.
Die feierliche Verleihung durch Ministerpräsidentin Dreyer findet heute Abend in der Staatskanzlei statt.
VZ-RLP