Genug Betrug bei der Reisebuchung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps, wie man sich schützen kann
Kleiner Liegestuhl und kleines Segelboot auf Sand.
Off

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor betrügerischen Abzockmaschen bei der Reisebuchung. Besonders in Online-Reiseportalen gilt es, ganz genau hinzuschauen. Denn selbst der schönste Urlaubstraum kann sich in einen Albtraum verwandeln. Und zwar dann, wenn Betrüger mit falschen oder nichtexistierenden Ferienhäusern und -wohnungen im Internet locken. Da hat man endlich das Traumziel gefunden, seinen Wunschzeitraum gebucht, das Geld bezahlt - um dann festzustellen: Die Wohnung gibt es gar nicht oder der angebliche Vermieter ist in Wahrheit ein Betrüger.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben deshalb vor der anstehenden Urlaubszeit Tipps, wie man sich vor Betrügereien bei der Buchung eines Feriendomizils schützen kann.

Auf den Preis achten! Extrem günstige Angebote sind typisch für Fake-Angebote

Stutzig werden sollte man bei allzu niedrigen Mietpreisen und wenn die Adresse des Mietobjekts nicht genannt wird. Ein Vergleich mit anderen Angeboten in der Gegend gibt Aufschluss darüber, ob der Preis realistisch sein kann. Wenn Bilder vorhanden sind, lohnt sich auch eine Bildersuche im Internet. So lassen sich für eine breite Öffentlichkeit verwendbare Bilder schnell identifizieren und der Fake fliegt auf.

Keine Vorkasse leisten. Alle Abzockmaschen haben in der Regel eines gemeinsam

Die Betrüger verlangen den gesamten Preis im Voraus. Ob die Anzeige für eine Ferienwohnung unseriös oder betrügerisch ist, lässt sich auf den ersten Blick meist nicht erkennen. Ein Hinweis für Betrugsversuche ist die Aufforderung, den Gesamtpreis für die Miete sofort im Voraus zu überweisen. Wird der Betrag dann an den vermeintlichen Vermieter gezahlt, ist dieses Geld unwiederbringlich verloren. „Besser ist es, per Lastschrift oder mit Kreditkarte zu bezahlen", so Andrea Steinbach, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dann kann das Geld im Betrugsfall meist durch die Bank wieder zurückgebucht werden. Betrüger verlangen gerne die Zahlung mittels Bargeldtransferdiensten wie Western Union oder Money Gram. Diese ermöglichen den Zahlungsempfängern unerkannt zu bleiben. Bei der Verwendung dieser Bezahlmethode ist deswegen größte Vorsicht geboten.

Wenn keine persönliche Kommunikation mit dem Vermieter möglich ist, lieber Finger weg vom Angebot

Eine gute Möglichkeit, sich vor Betrug zu schützen, ist der Anruf beim Vermieter oder bei der Vermittlungsagentur: Die Betrüger vermeiden Telefonate, da sie dort schnell enttarnt werden können. Wer also immer nur den Anrufbeantworter erreicht oder immer nur das Besetztzeichen hört, sollte die Finger von dem Angebot lassen. Weitere Indizien für einen Betrug sind: Es wird nur mittels Messenger-Dienst kommuniziert oder es ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben und es fehlen Name, Adresse und Telefonnummer des Vermieters.

Vorsicht bei unseriösen Online-Portalen ohne oder mit gefälschtem Impressum

Bei Buchungen über Online-Portale sollte geprüft werden, ob im Impressum oder unter dem Link "Kontakt" ein konkreter Firmensitz und eine Steuernummer angegeben werden. Die Angaben sollten überprüft werden, weil Betrüger vermehrt dazu übergehen, Kontaktadressen von seriösen Impressen zu kopieren. Wenn man sich nicht sicher ist, helfen Vermittlungsagenturen und Ferienhausverbände oder eine örtliche Tourismus-Organisation weiter. Die Buchung sollte dann auf jeden Fall über eine verschlüsselte Verbindung erfolgen (https).

Handlungsempfehlung bei einem Betrugsverdacht

Menschen, die einen Betrugsverdacht befürchten oder Betrugsopfer eines Anzeigenportals geworden sind, sollten umgehend die Portalbetreiber informieren und Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.

Weitere thematische Hinweise und Ansprechpartner der Polizei sind auf der Internetseite (Link verlässt die Seite der VZ) zu finden.

Die Verbraucherzentrale hat auch einige Informationen zum Thema Online-Buchungen auf ihrer Internetseite zusammengestellt.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!