Unseriöse Firmen bieten im Frühjahr Dach- und Steinreinigung an

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps, wie man unseriöse Anbieter erkennen kann
Ein Finger drückt eine Türklingel.
Off

Im Frühling steht in der Regel der Frühjahrsputz vor der Tür: Nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch Balkon, Garten oder Hof werden auf Vordermann gebracht. Aus diesem Grund sind gerade jetzt in regionalen Zeitungen Werbeflyer mit verlockenden Angeboten und enormen Rabatten für Terrassen – oder Einfahrtreinigungen, beigelegt. Jedoch sind längst nicht alle Angebote seriös und für die Dienstleistungen werden teils horrende Preise aufgerufen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verzeichnet in den vergangenen Wochen wieder vermehrt Beschwerden zu unseriösen Angeboten.

Auf Verbraucher:innen wird Druck ausgeübt

Eine Verbraucherin schildert ihre Erfahrungen mit einer unseriösen Firma der Verbraucherzentrale: „Den Kontakt habe ich von einem Werbeflyer aus der Zeitung. Der Chef kam am nächsten Tag vorbei und hat mich gedrängt, einen Vertrag abzuschließen, damit drei Tage später die „arbeitsintensive Reparatur“ durchgeführt werden könnte. Dabei wurde von dem Herrn richtig Druck ausgeübt, den Vorvertrag noch an Ort und Stelle zu unterschreiben. Als Bezahlmöglichkeit war nur Barzahlung möglich. Kostenpunkt 1.700 Euro. Von den vorher besprochenen undichten Stellen in den Dachrinnen wurden lediglich zwei auf völlig dilettantische Weise abgedichtet. Die Arbeit wurde so schlampig ausgeführt, dass nicht nur das Loch weiterhin undicht ist, sondern das Terrassendach mit Silikon verschmutzt wurde.“

Unseriöse Anbieter erkennen – die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt geben Tipps

Meldungen zu unseriösen Firmen erhält die Verbraucherzentrale auch zu Teppich- und Polsterreinigungen. Zudem kommt es vor, dass ohne Terminvereinbarung bei Verbraucher:innen an der Haustür geklingelt und mit Rabatten geworben wird. Wenn das nicht wirkt, wird Druck ausgeübt und dann die Arbeiten im Schnellverfahren und meist unsachgemäß ausgeführt. Wer einen Auftrag zur Reinigung eines Teppichs, einer Terrasse oder eines Gehwegs vergeben möchte, sollte daher einige Tipps beachten.

  • Fremde Anbieter sollten nie spontan an der Haustür beauftragt werden. Es ist ratsam, sich zunächst eine Visitenkarte oder ein Faltblatt mit Angaben wie Firmenname, Firmenanschrift und ggfs. Internetadresse geben zu lassen. Die Angaben können dann in Ruhe geprüft werden.
  • Diese Vorsicht gilt ebenso bei bunten Flyern in Briefkästen und Zeitungen, die Rabatte und perfekte Ergebnisse versprechen. Wer durch einen solchen Flyer Kontakt mit einer Firma aufnimmt, sollte unbedingt prüfen, ob das Unternehmen tatsächlich existiert und an der angegebenen Adresse seinen Sitz hat.
  • Vorab sollte ein Kostenvoranschlag inklusive Mehrwertsteuer verlangt werden. Diesen kann man dann mit Angeboten weitere Anbieter vergleichen.
  • Wer allein und verunsichert ist, sollte einen Nachbarn oder sonstige Vertrauensperson hinzuziehen und ihn um Unterstützung bitten.
  • Wer trotz aller Vorsicht Opfer von Betrügereien wird, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch, wenn nur der Verdacht auf Betrug besteht, sollte die Polizei kontaktiert werden.


Weitere Informationen zum Thema finden sich auch auf der Internetseite (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale) der Polizei.

Eine erste Einschätzung des Falls erhalten Verbraucher:innen auch an der kostenlosen Erstberatungs-Hotline der Verbraucherzentrale unter (06131) 28 48 120 (montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr).

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ratgeber-Tipps

Handbuch Baubeschreibung
Der neue Ratgeber „Handbuch Baubeschreibung – Hausangebote richtig vergleichen“ erläutert, worauf Bauwillige beim…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.