Gutschein oder Geld zurück?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen bieten kostenloses Online-Tool zu aktueller Rechtslage.
Webseite mit Fragen zu Problem.
  • Es gibt viel Unsicherheit, welche Ansprüche Kundinnen und Kunden in Corona-Zeiten bei abgesagten Veranstaltungen, geschlossenen Fitnessstudios und vielen anderen Anlässen haben.
  • Ein interaktiver Vertragscheck der Verbraucherzentrale beantwortet die häufigsten Verbraucherfragen
  • Das Tool ist auf der Seite der Verbraucherzentrale zu erreichen.

 

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Aufgrund der Corona-Krise können Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche Angebote nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und wann müssen Kunden sich mit Gutscheinen zufriedengeben? Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das interaktive Tool „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentralen bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen.  

Seit letzter Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufriedengeben. Grund dafür ist eine aktuelle gesetzliche Änderung. Den für die Hochzeit gebuchten DJ müssen sie dagegen auch weiterhin grundsätzlich nicht bezahlen, die Vereinsmitgliedschaft schon. Denn was am Ende gezahlt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu zahlreichen Fragen. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen können Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren.

„Die Rechtslage ist für Verbraucher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Änderungen unübersichtlich. Unser interaktives Angebot soll Nutzern Antworten zu den häufigsten Fragen bieten, ohne dass sie viel Zeit mit der Lektüre juristischer Texte verbringen müssen“, sagt Dr. Julia Gerhards, Referentin Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In manchen Fällen kann die interaktive Abfrage jedoch nicht helfen. „Wenn zahlreiche individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ist es besser, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen“, so Gerhards.

In diesen Fällen können Betroffene etwa die eigens geschaltete Hotline der Verbraucherzentrale zu individuellen Verbraucherfragen rund um Corona nutzen. Sie ist montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr geschaltet unter der Hotline-Nummer: 06131/28 48 969.

Die Verbraucherzentralen hatten bis zuletzt versucht, das Gesetz zur sogenannten Gutscheinlösung zu verhindern:

https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/46834

Der Corona-Vertrags-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Bayern im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.


VZ-RLP

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