Unterrichtsmaterial: Recht auf Reparierbarkeit

Stand:
Unterrichtsmaterial zum Thema Elektroschrott reduzieren und Recht auf Reparierbarkeit Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 9.
Mann repariert eine Festplatte.
Off

Das Unterrichtsmaterial vermittelt über Sachinformationen Kenntnisse zum Zusammenhang von Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit sowie Informationen zum Recht auf Reparierbarkeit. Durch praktische Reparaturprojektvorschläge wird die Handlungsfähigkeit der Schüler:innen unterstützt und gefördert und ein Bezug zwischen dem Theorieteil und dem Alltag der Schüler:innen hergestellt.

Zielgruppe: Jugendliche ab Klasse 9, alle Schulformen

Ziele des Unterrichtsmaterials

  • Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit herstellen
  • Sensibilität für Abfall- und Recycling-Probleme erhöhen
  • Kennenlernen der Ökodesign-Richtline, des EVPG und des Rechts auf Reparierbarkeit
  • Bereitschaft dafür wecken, Reparierbarkeit zukünftig als ein gewichtiges Auswahlkriterium bei der Entscheidung für neue Produkte zu berücksichtigen.
  • Handlungsfähigkeit aufzeigen: (selbst) reparieren statt wegwerfen
  • Handwerkliche / technische Fähigkeiten stärken

 

Fächer: Erdkunde, Sozialkunde, Physik, Werken, Deutsch
Geeignet für: Projektwoche oder fächerübergreifende Projektarbeit
Bearbeitungsdauer: Theorieteil ca. 4 Doppelstunden, Praxisteil ca. 4 Doppelstunden

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Learning Snack: Was tun mit alten Smartphones?

https://www.learningsnacks.de/share/245990/ (Link verlässt die Seite der VZ)

  • Warum sind Smartphones Sondermüll?
  • Wie entsorge ich alte Smartphones richtig?
  • Was könnte ich tun, wenn ich ein Smartphone nicht mehr nutzen, aber auch nicht einfach entsorgen möchte?  

 
Mit dem Learning-Snack können sich Schüler:innen selbständig Wissen aneignen. Sie erfahren, warum alte Smartphones ein Problem sind und was man mit ihnen tun könnte, wenn man sie nicht einfach entsorgen möchte. Sachinformationen, kurze Wissenstests und Umfragen wechseln sich ab und machen das Lernangebt kurzweilig.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.