- Internetshop-Betreiber sind in der Europäischen Union (EU) verpflichtet, auf ihrer Internetseite Informationen bereit zu halten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation mit den Kund:innen ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Adresse.
- Auf der deutschen Internetseite des schwedischen Unternehmens H & M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG, kurz H & M, fehlte eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme.
- Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klagte erfolgreich gegen diese Praxis.
Auf der deutschen Internetseite des Modehauses H&M gab es bis vor kurzem keine E-Mail-Adresse für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer eine Frage zu einer Bestellung hatte, musste entweder mit dem Chatbot oder der Hotline Vorlieb nehmen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hat deshalb H&M verklagt und vor Gericht auch Recht bekommen.
Die Betreiber von Internetshops sind innerhalb der EU gesetzlich verpflichtet, eine E-Mailadresse anzugeben, die eine Kontaktaufnahme mit dem Internetshop-Betreiber ermöglicht.