- Verstoß gegen die Pflicht zum Kündigungsbutton
- Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mahnte die Partnervermittlung LemonSwan wegen des Verstoßes gegen § 312k BGB bereits ab
Unternehmen, die online Verträge anbieten, müssen ihren Kundinnen und Kunden seit Sommer 2022 die Möglichkeit anbieten, Verträge auch online mittels deutlich gestalteter Schaltflächen kündigen zu können. Diese Schaltflächen zur Kündigung und zur Kündigungsbestätigung müssen ständig verfügbar und von jeder Unterseite einer Webseite aus erreichbar sein.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hatte im Herbst 2022 in einer gemeinsamen bundesweiten Aktion mit allen Verbraucherzentralen und dem vzbv Webseiten verschiedener Anbieter in Deutschland überprüft und dabei wegen eindeutiger Rechtsverstöße gegen § 312k BGB Abmahnungen ausgesprochen. Dabei einigte sie sich mit 12 der insgesamt 13 abgemahnten Webseiten auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. 12 Betreiber gaben eine Unterlassungserklärung ab. Lediglich der Anbieter Lemonswan weigerte sich bisher, eine Unterlassungserklärung abzugeben, daher hat die Verbraucherzentrale Klage eingereicht.