Beratung mit Sprachmittler per Video

Stand:
Mit diesem digitalen Angebot kann die Verbraucherzentrale bei der Beratung von Migranten und Geflüchteten eine Übersetzerin oder einen Übersetzer zur Beratung hinzuziehen. Sprachbarrieren können so digital überwunden werden.
Übersetzungen mittels Video-Chat
Off

Dieses Angebot richtet sich an Migrantinnen und Migranten sowie an Geflüchtete, die sich an die Verbraucherzentrale wenden, weil sie beispielsweise auf eine Abzockmasche im Internet hereingefallen sind, ein Problem mit ihrem Mobilfunkanbieter haben oder ihre Energiekostenabrechnung nicht verstehen.

Mit Hilfe von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer, der in der Beratung per Video hinzugeschaltet wird, können Sprachprobleme sowie Verständigungsschwierigkeiten vermindert werden.  Die Kooperation mit drei Dolmetscherpools ermöglicht es der Verbraucherzentrale, schnell und unkompliziert auf rund 20 Sprachen sowie unterschiedliche Dialekte. wie z.B. Mandarin und Maghrebinisch, zurückzugreifen.

Eine Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung ist möglich über das Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter (06131)28 48 0, online oder per Mail an info@vz-rlp.de

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.