Beratung mit Sprachmittler per Video

Stand:
Mit diesem digitalen Angebot kann die Verbraucherzentrale bei der Beratung von Migranten und Geflüchteten eine Übersetzerin oder einen Übersetzer zur Beratung hinzuziehen. Sprachbarrieren können so digital überwunden werden.
Übersetzungen mittels Video-Chat
Off

Dieses Angebot richtet sich an Migrantinnen und Migranten sowie an Geflüchtete, die sich an die Verbraucherzentrale wenden, weil sie beispielsweise auf eine Abzockmasche im Internet hereingefallen sind, ein Problem mit ihrem Mobilfunkanbieter haben oder ihre Energiekostenabrechnung nicht verstehen.

Mit Hilfe von einer Übersetzerin oder einem Übersetzer, der in der Beratung per Video hinzugeschaltet wird, können Sprachprobleme sowie Verständigungsschwierigkeiten vermindert werden.  Die Kooperation mit drei Dolmetscherpools ermöglicht es der Verbraucherzentrale, schnell und unkompliziert auf rund 20 Sprachen sowie unterschiedliche Dialekte. wie z.B. Mandarin und Maghrebinisch, zurückzugreifen.

Eine Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung ist möglich über das Servicetelefon der Verbraucherzentrale unter (06131)28 48 0, online oder per Mail an info@vz-rlp.de

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.