Schriftliche Beratung

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät Sie auch per Mail zu wichtigen Fragen und Problemen

Sie können sich von uns auch per E-Mail zu wichtigen Fragen und Problemen beraten lassen. So funktioniert's: 

On

Falls Sie bereits bei uns registriert sind, melden Sie sich bitte hier an.

So gehen Sie als neuer Nutzer vor

Geben Sie bitte zunächst die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein. Wenn Sie nicht aus Rheinland-Pfalz sind, werden Sie zur Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes weitergeleitet.

Wählen Sie Ihr Thema aus.

Beachten Sie, dass wir nur Verbraucher (keine Gewerbetreibenden und Selbständige in Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen Tätigkeit beraten. Ebenso wenig beraten wir bei Rechtsfragen zwischen Privatpersonen (z. B. bei Internetauktionen).

Teilen Sie uns Ihre Frage mit.

Bis zu drei Unterlagen zu Ihrer Frage können Sie direkt mitsenden. Umfangreichere Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit senden Sie uns bitte in Kopie auf dem Postweg an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.

Wählen Sie Ihre Zahlungsweise (Rechnung, Bankeinzug).

Sie erhalten direkt eine Eingangsbestätigung und am nächsten Werktag eine Auftragsbestätigung.

Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich.

Kosten für die E-Mail Beratung

Für eine schriftliche Fach- und Rechtsberatung berechnen wir in der Regel einen Preis von 30 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Schicken Sie mit einer E-Mail Fragen zu verschiedenen Themen, gilt der Preis pro Frage. Erfordert die Bearbeitung Ihrer Anfrage einen erheblichen Zeitaufwand, kann der Preis höher liegen. Darüber werden Sie vorab informiert, sodass Sie die Möglichkeit zum Rücktritt haben. Die Beratung zu den Themen Lebensmittel und Ernährung, zum Energie sparen sowie zur Pflege sind kostenlos.

Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung.

Hinweise zu E-Mail-Anfragen

Bitte beachten Sie unsere Bedingungen zur Bearbeitung von E-Mail-Anfragen und unsere Widerrufsbelehrung.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.