Rund 73.000 Beratungs- und Informationskontakte konnten wir 2020 verzeichnen. Hier beispielhaft einige Fälle aus der Beratung unserer Kolleginnen und Kollegen.
- Reise
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Frau Meier, 25 Jahre, aus dem Koblenzer Umland hat für sich und Ihren Lebensgefährten vom 22.03.20 bis 27.03.20 in Fügen, Österreich, Ski-Urlaub gebucht über Sunweb. Reiseveranstalter ist die Sunweb Group GmbH, Schützengasse 4, CH-8001 Zürich, Schweiz. Es sollte der erste gemeinsamer Urlaub werden, daher war diese Reise für das Paar besonders wichtig.
Da diese Reise wegen der Corona-Pandemie ausfiel, wurde vom Reiseveranstalter schriftlich zugesagt, dass der Reisepreis in Kürze erstattet wird. Im Verlauf der Zeit und nach etlichen Anschreiben wurden die Informationen immer unverbindlicher, bis letztendlich anstatt einer Reisepreiserstattung Corona-Voucher zugeschickt wurden.
Frau Meier hat die Gutscheine nicht akzeptiert. Besonders verärgert waren die Betroffenen über die langwierige und schwierige Abwicklung und dass der Veranstalter nicht sein Wort gehalten hat. Die Rückerstattung wurde schließlich schriftlich zugesichert.
Da die Reise eine der ersten wegen der Corona-Krise abgesagten Reisen war, hätten Frau Meier und ihr Lebensgefährte sich ein kulanteres Verhalten des Reiseveranstalters gewünscht.
Daniel, 37, aus Alzey wollte mit seiner Familie, insgesamt 6 Personen, im Mai 2020 in ein Ferienresort in die Niederlande. Hierzu wurde ein Ferienhaus in Nieuwvliet-Bad, Zeeland angemietet. Da der Ferienpark jedoch seitens des Anbieters vorübergehend geschlossen wurde und dies auch den Reisezeitraum von Daniel betraf, stornierte der Anbieter die gebuchte Reise. Es wurde jedoch keine Rückzahlung angeboten, sondern lediglich ein Gutschein i. H. der geleisteten Anzahlung.
Besonders ärgerte den Verbraucher, dass man während der Pandemie die AGBs des Unternehmens rückwirkend dahingehend geändert hatte, als dass nunmehr bei dem Vorliegen von höherer Gewalt nur noch die Ausgabe eines Reisegutscheines erfolgt. Der Verbraucher möchte jedoch das Geld zurück. Dabei ärgerte ihn auch, dass man sich telefonisch nicht mit dem Unternehmen einigen konnte und die Gespräche mit den Mitarbeitern von Landal GreenParks BV stets mit einem Verweis auf die Anweisungen der Geschäftsführung endeten.
Es wurde daher in seinem Namen durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Kontakt aufgenommen und der Anbieter zur Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung i. H. v. 222,53 Euro aufgefordert. Der Anbieter hat sich bisher nicht zu dem Anliegen geäußert.
- Kostenfalle Internet: dubiose Streamingdienste
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Frau H. erhielt nach einer Registrierung für eine kostenfreie Testphase eines Streaming-Portals per E-Mail eine Mahnung über fast 400 Euro für ein zwölfmonatiges Abonnement, obwohl sie keine Leistungen erhalten hatte. Dass das vermeintliche kostenfreie Angebot zu einem kostenpflichtigen Abonnementvertrag wird – darüber hatte Frau H. dem Angebot vor der Registrierung keine Informationen entnehmen können.
Frau H. legte mit Hilfe eines Musterbriefes der Verbraucherzentrale Widerspruch gegen die Forderung ein. Nachdem eine „Letzte Mahnung“ mit Androhung weiterer rechtlicher Schritte kam, wandte sie sich an die Verbraucherzentrale Trier.
Das Unternehmen stellte sich als dubioser Streamingdienst heraus. Die Verbraucherzentrale empfahl, sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht zu zahlen und Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
- Kostenfalle Internet: Fakeshops
Herr R. bestellte im Internet einen Pool für rund 500 Euro und musste den Kaufpreis vorab überweisen. Im (gefälschten) Impressum war der Sitz der Firma in Saarbrücken angegeben. Eine Internetrecherche der Verbraucherzentrale ergab, dass die Firma dort nicht bekannt ist, sondern eine andere Firma dort ansässig ist.
Herr W. schreibt:
Auf der Suche nach einem günstigen Mähroboter bin ich auf folgende Seite gestoßen: https://gartenversand.net. Der Shop „nennt“ sich Gartenversand. Habe ihn über Google gefunden. Froh über den günstigen Preis bestellte ich dieses Gerät am Wochenende mit all meinen Daten: Name, Adresse, Telefonnummer usw. Ich bekam den Vermerk (in der Bestellmaske), mir würde eine Rechnung mit Bankdaten per Mail geschickt. Ich war schon stutzig, dass ich nicht einmal eine Kaufbestätigung per Mail bekam. Auch rührt sich der Verkäufer bis heute Abend nicht. Wollte den Verkäufer kontaktieren, aber habe z.B. keine Telefonnummer gefunden. Beim Lesen der AGB bzw des Impressums musste ich lachen. Eine Adresse, die sich auf den „Mittelpunkt Deutschlands“ bezieht. Was ist das nun?? Ein Fake Shop ? Oder hat da jemand kriminelle Ambitionen?
Frau G. schreibt:
Guten Tag, ich möchte auf den Onlineshop „tomorrow loves“ https://www.tomorrowloves.com/ hinweisen. Es handelt sich hier scheinbar um keine seriöse Firma. Sehr billige Kleidung wird dort als hochwertig verkauft, sehr offensichtlich gefälscht. Retoure nicht möglich, da weder Adresse noch Retourenschein vorhanden. Kein Impressum. Keine Reaktion des Supports. Ich hoffe, es fallen nicht noch mehr auf diesen billigen Trick rein.
Herr S. schreibt:
Sehr geehrte Damen und Herren, wieso ist die folgende Homepage noch online, obwohl es deutliche Hinweise gibt, dass es sich hierbei um einen Fakeshop handelt!? (https://www.hamega.net/ ) Diese Tatsache kostet uns nun aufgrund einer in diesem Shop getätigten Bestellung 720€ ....
- Microsoft-Abzocke
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Auch im Jahr 2020 gab es zahlreiche Beschwerden über Anrufe vermeintlicher Microsoft-Mitarbeiter. Die Vebrraucherzentrale hat dazu in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erneut eine Warnung herausgegeben.
- Energiekosten
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Frau X. aus der Nähe von Ludwigshafen hatte sich vor einem Jahr von ihrem Mann getrennt und war in eine kleine Souterrainwohnung gezogen. Diese war gerade mit Infrarotheizgeräten ausgestattet worden. Der Anbieter hatte die Vermieterin beim Austausch der alten Gasetagenheizung nicht darüber informiert, dass mit hohen Heizkosten zu rechnen ist.
Während der Coronakrise musste die Gastronomie-Angestellte Kurzarbeit anmelden. Durch die kostenintensive Infrarotheizung wurde eine Nachzahlung von 1.800 Euro fällig. Diese konnte sie mit ihrem geringen Einkommen nicht bezahlen.
Unsere Energiekostenberaterin Bettina Kusserow konnte mit dem Stromversorger einen Ratenplan für Frau X. aushandeln, den auch die Vermieterin anteilig bediente. Sie überprüfte den Mehrverbrauch und die Wohnsituation und setzte sich mit der Vermieterin in Verbindung. Die Heizung soll nun wieder auf Gas umgestellt werden.
Die Leistungsempfängerin Frau S. aus Trier musste in der Coronakrise zeitweise mit Mehrkosten zurechtkommen. Wegen der Schulschließungen aßen ihre Kinder zu Hause statt in der Schule. Durch die zusätzlichen Kosten für Lebensmittel und den erhöhten Stromverbrauch fürs Kochen geriet sie bei den Stromabschlägen mit 500 Euro in Zahlungsrückstand.
Mit Hilfe der Verbraucherzentrale konnte eine einfache Stundung bis zur Auszahlung des während Corona gewährten Extra-Kindergeldes erwirkt werden. Eine Stromsperre konnte dadurch verhindert werden.
- Ticketmarkt
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Ein Verbraucher hatte vier Tickets bei der The WOW! Gallery Berlin für Sonntag, den 15.03.2020, gekauft. Leider wurde die Gallery aufgrund des Coronavirus schon samstags geschlossen.
Da er nicht in Berlin wohnt (nicht einmal in der Nähe), möchte er die Tickets erstattet bekommen. Telefonisch ist die WOW-Hotline nicht zu erreichen und auch seine Mails werden immer mit einer Standardmail beantwortet.
- Probleme mit der Mobilfunkrechnung
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Herrn U. aus Kaiserslautern wurden fast drei Jahre lang monatlich 20 Euro vom Konto abgebucht für einen Vertrag, den er nie abgeschlossen hatte. Obwohl er Vodafone mehrfach kontaktiert hatte, konnte er keine Lösung erzielen. Melanie Kaminski von der Beratungsstelle Kaiserslautern verlangte den Vertrag, den Vodafone nicht vorlegen konnte. Herr U. erhielt die gesamte Summe von 680 Euro zurück.