Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband beantwortet hier die wichtigsten Fragen zu den Klagen gegen primastrom und voxenergie.
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Kann ich mich noch für die Klagen anmelden?

Sie können sich nicht mehr für die Klagen gegen primastrom und voxenergie anmelden. Der vzbv hat die Verfahren nach einem außergerichtlichen Vergleich beendet. Aber: Auch wenn Sie sich nicht teilgenommen haben, können Sie profitieren. Informationen dazu finden Sie weiter unten.

Worum ging es in den Verfahren?

Die Energielieferanten primastrom und voxenergie hatten ihre Preise für Strom und Gas erhöht. Trotz Preisgarantien. Viele Verbraucher:innen hatten sich darüber bei den Verbraucherzentralen beschwert. Der vzbv hat gegen primastrom und voxenergie geklagt, damit diese Strom und Gas zu den vertraglich vereinbarten Preisen liefern und ihre Preisgarantien einhalten.

Welche Ziele verfolgten die Klagen?

Mit den Klagen sollte verbindlich geklärt werden, dass Verbraucher:innen für die Zeit der Belieferung durch primastrom oder voxenergie nur die vertraglich vereinbarten Preise zahlen müssen und nicht die Preise, die die Unternehmen eigenmächtig erhöht haben. Auch ohne eine gerichtliche Bestätigung konnte der vzbv durch einen Vergleich faire Konditionen für Kund:innen erreichen. Er hat die Klagen daraufhin zurückgenommen.

Was ist das Ergebnis der Klagen gegen primastrom und voxenergie?

Der vzbv hat sich umfassend mit primastrom & voxenergie verglichen und so eine schnelle und für die betroffenen Verbraucher:innen sehr vorteilhafte Lösung gefunden. Details zu den Vergleich und wie Sie davon profitieren können, finden Sie auf der Seite zum Vergleich mit primastrom, voxenergie und nowenergy.

Wohin wende ich mich bei Problemen?

Ihre Verbraucherzentrale vor Ort berät Sie bei individuellen Problemen, insbesondere

  • bei Fragen zu Abrechnungen oder
  • wie Sie einen laufenden Strom- oder Gasvertrag durch Widerruf oder Kündigung beenden können.

Stellen Sie fest, dass die Unternehmen die vereinbarten Fristen für die Rechnungskorrektur und Auszahlung von Guthaben überschreiten, melden Sie sich bitte bei uns unter sammelklagen@vzbv.de.

Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.