Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Stand:
Die Stadtsparkasse München hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie viele tausend Verträge gekündigt. Der vzbv hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Stadtsparkasse München erhoben.

 

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Termine

  • Freitag, 22. Januar 2021
    Wir klagen
    Der vzbv reicht beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München Musterfeststellungklage gegen die Stadtsparkasse München ein.
  • Donnerstag, 4. März 2021
    Registereröffnung
    Das Bundesamt für Justiz eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher sich in das Register eintragen.
  • Dienstag, 4. Mai 2021
    Zählung
    Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher in das Register eingetragen haben. Anderenfalls wird die Klage mangels Verbraucherbeteiligung abgewiesen. Diese Zahl wurde deutlich übertroffen.
  • Donnerstag, 12. Mai 2022
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Am Tag vor der mündlichen Verhandlung bestand die letzte Möglichkeit für Verbraucher, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 3.103 Eintragungen gezählt.
  • Freitag, 13. Mai 2022
    Mündliche Verhandlung
    Mit dem Ablauf dieses Tages ist das Register geschlossen. Eine Austragung aus dem Register ist nicht mehr möglich.
  • offener Zeitpunkt
    Bayerisches Oberstes Landesgericht erlässt Urteil
    Das Bayerische Oberste Landesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren endet durch ein Urteil oder einen Vergleich.


Häufig gestellte Fragen

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Das Gericht soll feststellen:
• Die Sparverträge können nicht ordentlich gekündigt werden.
• Die von der Stadtsparkasse München (SSKM) verwendete Klausel zur Zinsanpassung ist unwirksam.
• Die Sparkasse kann sich bezüglich der Zinsnachzahlung nicht auf eine Verjährung der Ansprüche berufen.
Das Gericht soll auch klarstellen, nach welchen Vorgaben die Stadtsparkasse München die Zinsen in den Sparverträgen berechnen muss.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Eine Teilnahme an dieser Musterfeststellungsklage ist nicht mehr möglich. Das Register wurde am 12. Mai 2022 geschlossen.

Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

Das Gericht hat noch keinen Termin für ein Urteil genannt. Wir rechnen damit, dass 2023 entschieden wird. Nach einem ersten Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts kann das Verfahren noch zum Bundesgerichtshof gehen. Dann würde es deutlich länger bis zu einem endgültigen Urteil dauern. Falls es zu einem Vergleich kommt, könnte das Verfahren schneller abgeschlossen werden.


Aktuelle Meldung zur Klage

Verhandlung gegen die Stadtsparkasse München

Das Bayerische Oberste Landesgericht fällte heute in der mündlichen Verhandlung zu Prämiensparverträgen der Stadtsparkasse München noch kein Urteil. Es stellte klar, dass die Sparkasse Zinsen bei Prämiensparverträgen falsch berechnet hat - meinte aber auch, dass die Kündigungen nach 15 Jahren in der Regel wirksam seien. Die Richter:innen regten Vergleichsverhandlungen zwischen der Sparkasse und dem vzbv an. Sie planen das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. Im Register für die Klage gingen mit Stand 12. Mai mehr als 3000 Anmeldungen ein.

Infotelefon der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Bayern beantwortet Fragen zur Klage über ein Infotelefon zum Ortstarif, dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

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