Abzocke am Telefon: Möglichst nicht "Ja" sagen!

Stand:
Telefonbetrug führt zu unberechtigten Forderungen: Angerufene werden gedrängt, unbedingt "Ja" zu sagen. So schützen Sie sich.
Ältere Frau telefoniert mit Smartphone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach Anrufen erhalten Verbraucher:innen plötzlich Rechnungen, obwohl sie nichts bestellt haben.
  • Haben Sie keinem Vertrag bewusst zugestimmt, müssen Sie Forderungen aus so einem Telefonat nicht zahlen.
  • Unsere Musterbriefe helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
On

Mit Verträgen, die angeblich am Telefon abgeschlossen wurden, werden Verbraucher:innen zunehmend unter Druck gesetzt. Betroffene berichten, dass sie am Telefon laut und deutlich "Ja" sagen sollten. Dazu stellen die Anrufer zum Beispiel Fragen wie: "Hören Sie mich?". Einige Tage später erhalten die Angerufenen Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Der Absender behauptet, die Betroffenen hätten doch am Telefon zugestimmt.

Wir kennen Berichte, wonach im Extremfall das Telefonat so zusammengeschnitten wurde, dass das "Ja" an der passenden Stelle gesagt wurde, um einen Vertrag abzuschließen. Dabei hat es tatsächlich nie einen Vertragsschluss gegeben.

Deshalb die gute Nachricht: Sollte Ihnen so etwas passieren, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen. Sie sollten sie jedoch auch nicht einfach ignorieren, sondern sich dagegen wehren. Dazu können Sie folgende unserer Musterbriefe kostenlos verwenden:

Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere Infos über seriöse und unseriöse Inkassounternehmen.

Viele Verträge nur mit schriftlicher Zusammenfassung gültig

Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert und schreibt bei vielen Verträgen mit Laufzeit vor, dass diese erst mit der Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung beginnen dürfen. So ist es nicht mehr möglich, mit einem einfachen "Ja" am Telefon einen Laufzeitvertrag abzuschließen. Das betrifft

So sollten Sie sich bei und nach einem Werbeanruf verhalten

Ein "Ja" in einem Telefonat zu vermeiden, wäre konsequent, ist ohne Konzentration aber kaum realistisch. Unsere Tipps:

  • Beantworten Sie Fragen im ganzen Satz. Zum Beispiel: "Können Sie mich hören?" mit "Ich höre Sie".
  • Sagen Sie dem Anrufer mit bestimmtem Ton, dass Sie kein Interesse haben. Im Zweifel legen Sie einfach auf.
     

Notieren Sie sich den Namen und Unternehmen des Anrufers, sowie Datum, Uhrzeit und Rufnummer und was am Telefon besprochen worden ist. Sollte ein Werbeanruf ohne Ihre Einwilligung erfolgen, beschweren Sie sich mit diesen Daten bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur.

Die Notizen sind wichtig, damit Sie sich auch Wochen später noch an Details erinnern. Haben Sie beim Telefonat sogar Informationen wie Ihre IBAN oder Kreditkartennummer genannt, behalten Sie die Kontobewegungen gut im Blick. Wenden Sie sich bei Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, an Ihre Bank. Wenn Sie Geld für angeblich geschlossene Verträge bezahlen sollen, ohne dass Sie bewusst einen Vertrag geschlossen haben, helfen Ihnen die Fachleute Ihrer Verbraucherzentrale in einer Beratung gerne weiter.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.