Handy-Tarife: Prepaid oder Laufzeitvertrag?

Stand:
Besser vorher zahlen oder nachher? Wir zeigen die Vor- und Nachteile der beiden Vertragsmodelle für Smartphone und Tablet.
Smartphone-Verkäufer berät Kundin im Geschäft

Das Wichtigste in Kürze:

  • Einen Mobilfunkzugang können Sie als Prepaid- oder als Laufzeitvertrag bekommen.
  • Prepaid galt früher als umständlich. Seit Discounter und neue Anbieter auf den Markt gekommen sind, ist die Handhabung über Internet oder Apps deutlich leichter geworden.
  • Auch Kostenfallen können Sie mit Prepaid-Tarifen oft leichter vermeiden.
On

Wer mit seinem Tablet oder Smartphone mobil erreichbar sein möchte und ins Internet will, der benötigt einen Mobilfunkzugang. Für die beiden Möglichkeiten, die Sie für Smartphone, Tablet und Co. haben, haben sich diese Begriffe eingebürgert:

  1. Prepaid
  2. Vertrag

Die Unterscheidung ist zwar nicht ganz korrekt (auch Prepaid-Kunden schließen einen Vertrag mit einem Anbieter ab), aber ein wichtiger Unterschied klingt im Begriff "Prepaid" an: Bei einem solchen Modell zahlen Sie im Voraus und laden Ihr Guthaben auf, bevor Sie dann die Dienste damit nutzen. Bei einem Laufzeitvertrag dagegen nutzen Sie die Angebote wie Internet, Telefonate und Nachrichtenversand – und zahlen erst im Nachhinein (also "Postpaid"), z.B. auf monatliche Rechnung bzw. per Bankeinzug.

Bis etwa zur Jahrtausendwende war Prepaid noch eher umständlich. Denn zum einen war es kompliziert, das Guthaben aufzuladen. Zum anderen waren die Minutenpreise teurer als in den Laufzeitverträgen. Doch dies hat sich inzwischen gewandelt. Spätestens seit Discounter wie Aldi und Lidl oder Anbieter wie Congstar ihre Prepaid-Tarife eingeführt haben, ist die Nutzung bequemer geworden. So kann

  • das Guthaben bequem über das Internet oder per App aufgeladen werden.
  • die Aufladung entweder manuell oder automatisch erfolgen. Beispielsweise kann jeden Monat ein bestimmter Betrag vom Girokonto auf das Guthabenkonto übertragen werden.
  • auch eingestellt werden, dass automatisch aufgebucht wird, wenn das Guthaben einen bestimmten Betrag unterschreitet.
  • die Auswahl und die Änderung des Prepaid-Tarifs über das Internet oder die App erfolgen.
  • auch in Prepaid-Tarifen inzwischen eine Telefonflatrate in alle Netze gebucht werden.

Schon für rund 10 Euro pro Monat bekommt man beim Discounter eine solche Telefonflatrate sowie zwischen 3 bis 5 GB monatliches Datenvolumen. Das reicht für den Normalnutzer vollkommen aus.

Die Vor- und Nachteile von heutigen Prepaid-Tarifen

Viele Nutzer scheuen Prepaid-Tarife, dabei haben sie viele Vorteile:

  • Es können keine überhöhten "Horrorrechnungen" entstehen, im Zweifelsfall ist maximal das Guthaben verloren.
  • Der Tarif kann kurzfristig, meist monatlich, individuell angepasst werden. Zum Beispiel kann für den Urlaub einen Monat lang ein höheres Datenvolumen gebucht werden und danach wieder auf den normalen Tarif zurück gewechselt werden.
  • Der Tarif kann kurzfristig gekündigt werden. Es gibt keine Vertragsbindung z.B. über 24 Monate.
  • Die Rufnummernmitnahme ist auch bei Prepaid-Verträgen möglich.

Nachteile von Prepaid-Tarifen:

  • Wird das Prepaid-Guthaben über einen gewissen Zeitraum nicht aufgeladen, kann die Sim-Karte gesperrt werden.
  • Dies geschieht in zwei Stufen. Zuerst wird die Sim-Karte teilweise gesperrt. Das bedeutet, dass Sie keine Anrufe mehr tätigen, aber noch angerufen werden können. Nach 1 bis 2 weiteren Monaten ist die Sim-Karte komplett gesperrt.

Wer eine Sim-Karte mit Guthaben nicht mehr nutzen möchte, kann diese kündigen und sich das Guthaben auf sein Girokonto auszahlen lassen.

Wichtig: Das Guthaben darf nicht verfallen! Sie haben einen Anspruch darauf, dass es ausgezahlt wird. Falls Sie das tun möchten oder ein Anbieter sich bisher quer gestellt hat, nutzen Sie unseren kostenlosen Musterbrief.

Kombinierte Angebote mit Smartphone / Tablet

Bei Laufzeitverträgen wird häufig eine Kombination mit Smartphone / Tablet angeboten. Die Geräte erscheinen dann bei Vertragsabschluss oft günstiger als separat gekaufte Neugeräte. Beachten Sie dabei aber unbedingt, wie sich die Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit auswirken!

Die monatlichen Beträge für solche Verträge sind meist deutlich höher als im Vertrag ohne Gerät. Wer 24 Monate lang draufzahlt, für den ist das Smartphone am Ende vielleicht teurer als wenn er es getrennt vom Vertrag gekauft und auf einen Schlag bezahlt hätte.

Die Angebote verleiten auch leicht dazu, teurere Modelle auszuwählen als Sie das beim Anblick des vollen Kaufpreises vielleicht getan hätten.

Im Grunde können Sie einen Laufzeitvertrag gleich nach dem Abschluss per Schreiben an den Anbieter schon zum Ende der Laufzeit kündigen. Dann haben Sie das Thema erledigt, können den Stichtag für die Kündigung nicht mehr verpassen und müssen sich nur noch rechtzeitig um einen neuen Anschlussvertrag kümmern. Wer regelmäßig Anbieter und Tarife vergleicht, spart oft Geld.

Wir stellen kostenlose Musterbriefe für die Kündigung von Telefonverträgen zur Verfügung.

Damit der Wechsel auch klappt

In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze: Das Netz der Telekom, von Vodafone und Telefonica (O2). Mit 1&1 Drillisch wird in naher Zukunft ein viertes Mobilfunknetz aufgebaut werden. Leider existieren fälschlicherweise noch alte Bezeichnungen wie D-Netz und E-Netz. Heute nutzen alle drei Anbieter sowohl das D-Netz als auch das E-Netz. Außerdem kamen noch andere Netze hinzu, wie beispielsweise das LTE-Netz und das 5G-Netz.

Jedoch gibt es zwischen den Netzanbietern auch heute noch Unterschiede in der Netzabdeckung. Nicht überall ist der Empfang bei allen Anbietern gleich gut, insbesondere im ländlichen Raum. Auch das kann also ein Argument dafür sein, welcher Anbieter für Sie am besten passt.

Tipp: Auf der Seite der Bundesnetzagentur können Sie nachschauen, wie die Netzabdeckung der einzelnen Anbieter bei Ihnen vor Ort ist: www.breitband-monitor.de/mobilfunkmonitoring

Wer seinen Anbieter wechseln möchte, muss sich seit Juli 2017 zwingend mit einem Ausweisdokument identifizieren. Dies kann auf zwei Arten erfolgen.

  • Beim Postident-Verfahren muss man mit einem Formular des Anbieters und seinem Ausweis bei der Post die Identitätsprüfung vornehmen lassen.
  • Beim Videoident-Verfahren kann man die Identitätsprüfung von zu Hause aus per Videokonferenz vornehmen.

Wenn Sie Ihre bisherige Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchten, müssen Sie ein sogenanntes Portierungsformular ausfüllen. Dieses verschickt Ihr neuer Anbieter dann an den bisherigen Anbieter. Für eine unkomplizierte Mitnahme ist es wichtig, dass der Name und die Adresse beim alten und neuen Anbieter gleich sind. Beachten Sie das Portierungsdatum. Bei Mobilfunkverträgen haben Sie die Auswahl, ob die Portierung der neuen Rufnummer zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen soll oder zum regulären Ende des Vertrages.

Eine Frau lächelt am Telefon, daneben das Europäische Symbol für Leichte Sprache

Handy-Tarife: Prepaid oder Laufzeitvertrag?

Der Text in Leichter Sprache ist hier zu finden

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!