Wie häufig werden die verschiedenen Zahlungsoptionen verwendet?
Die Vorlieben beim Bezahlen im Internet haben sich in den letzten Jahren verschoben. Laut Finanztest wählten Online-Käufer:innen in Deutschland im Jahr 2015 noch am häufigsten den Kauf auf Rechnung. Eine Statista-Umfrage analysierte im Jahr 2020 die Zahlungsgewohnheiten und ergab Folgendes:
- 48% der Befragten gaben an, am liebsten einen Internet-Bezahldienste zu nutzen.
- 21% bevorzugten die Zahlung auf Rechnung und
- 19% wollten am liebsten per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen.
Obwohl die Zahlung auf Rechnung aus Sicht der Käufer:innen am sichersten ist, haben die Online-Bezahldienste bei der Beliebtheit die Nase vorn. Die einfache Abwicklung mit Nutzername und Passwort spielt dabei wahrscheinlich eine große Rolle. Das Team der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes verzeichnet aber mit steigender Beliebtheit auch vermehrt Beschwerden zu den Bezahldiensten.
Ist die Zahlungsoption im Internet frei wählbar?
Obwohl Sie wahrscheinlich eine bestimmte Zahlungsart bevorzugen, kann jeder Online-Shop individuell festlegen, welche Zahlungsmethode er anbietet. Sie haben kein Recht auf Ihre bevorzugte Zahlungsmöglichkeit. Der Online-Shop muss Ihnen aber spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs auf der Internetseite mitteilen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Es reicht nicht aus, dass Sie erst mitten im Bestellprozess erfahren, dass eine Zahlung per Rechnung gar nicht angeboten wird. Da beispielsweise eine Bonitätsprüfung erst nach Angabe Ihrer persönlichen Daten im Bestellprozess möglich ist, kann der Shop allerdings von deren Ausgang abhängig machen, ob er den Rechnungskauf im konkreten Einzelfall anbietet.
Wie hoch dürfen die Kosten für Internet-Bezahldienste sein?
Sie sollen durch die gewählte Zahlungsoptionen nicht finanziell benachteiligt werden. Online-Shops dürfen bei Käufen übers Internet deshalb keine gesonderten Gebühren mehr für "besonders gängige" Zahlungsmittel verlangen. Das gilt europaweit und beruht auf der Zahlungsdienste-Richtlinie. Auch Läden im stationären Handeln dürfen hier nichts extra berechnen. Als „besonders gängig“ gelten:
- Girokarten,
- Kreditkarten wie Mastercard und Visa,
- SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften
Für Online-Bezahldienste wie Paypal, Klarna oder Sofortüberweisung dürfen Online-Shops eine Gebühr verlangen, da die Bezahldienstleister zusätzliche Leistungen wie etwa Bonitätsprüfungen für den Online-Shop übernehmen.
Nicht geklärt ist, ob Shops Sie für die Zahlung auf Rechnung extra zur Kasse bitten dürfen. Dagegen spricht, dass man beim Kauf auf Rechnung per SEPA-Überweisung zahlt. Für die Überweisung darf kein Entgelt mehr berechnet werden. Bislang fehlt es aber an gerichtlichen Entscheidungen.
Einkauf in Fremdwährungen: Was ist zu beachten?
Beim Online-Shopping haben Sie Zugang zu Shops aus aller Welt. Auch Bestellungen im Ausland sind deshalb keine Seltenheit mehr. Wenn Sie Ware in einer Fremdwährung bestellen, sollten Sie – unabhängig von der Zahlungsmethode – besonders vorsichtig sein. Achten Sie auf:
- Den Umrechnungskurs:
Dieser ist manchmal nicht sofort sichtbar. Vergleichen Sie den angebotenen Kurs am besten auch mit dem aktuellen Euro-Referenzkurs. - Mögliche Gebühren:
Viele Banken und Zahlungsanbieter erheben Gebühren für die Währungsumrechnung. Achten Sie darauf, ob das bei Ihrer gewählten Zahlungsmethode auch der Fall ist.