Spam: E-Mail-Müll im Internet

Stand:
Mit "Spam" ist der unverlangte, massenhafte Versand von Werbe-Mails gemeint. Mittlerweile bestehen 60 bis 90 Prozent aller verschickten E-Mails aus diesem Datenmüll. Spams sind nicht nur ärgerlich, sie verursachen auch Kosten.
In einem E-Mail-Postfach liegen 92 neue Nachrichten im Spam-Ordner.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Spam macht längst einen großen Teil des weltweiten E-Mail-Verkehrs aus. Und er sorgt für hohe finanzielle Schäden.
  • Besonders aufpassen sollten Sie, wenn es in E-Mails um persönliche Daten geht.
  • Beim so genannten Phishing sind Betrüger auf Kreditkarten und Zugangsdaten aus.
On

Internetbenutzer werden zunehmend von einer Flut unverlangter Werbung überrollt. Spam-Mails sind nicht nur ärgerlich, weil es viel unnötige Zeit braucht, den Datenmüll zu lesen, auszusortieren und zu löschen. Spam verursacht auch Kosten. Außerdem können derartige Nachrichten Viren oder schädliche Programme enthalten, die sich beim Öffnen der E-Mail auf dem Rechner installieren und Zugangsdaten, zum Beispiel für das Online-Banking, ausspähen können.

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema Spam für Sie zusammengefasst:

Wo kommt der Begriff Spam her?

Spam ist ursprünglich ein aus "Spiced Pork and Ham" zusammengesetzter Markenname für das Dosenfleisch einer amerikanischen Firma. Erst durch einen Sketch der britischen Comedyserie "Monty Python's Flying Circus" ist Spam zum Synonym für Massen-E-Mails geworden: In dem dreiminütigen Sketch fällt das Wort Spam mehr als 120 Mal, wodurch jede Konversation unmöglich wird.

Welche Arten von Spam gibt es?

Spam tritt am häufigsten als kommerzielle Werbe-E-Mail in Erscheinung. Besonders hinterhältig sind die stark verbreiteten Phishing-Mails: Getarnt mit gefälschten Namen, Logos und Websites geben sich die Spammer als seriöse Kreditinstitute aus, um den Empfängern geheime Daten wie persönliche Passwörter, Kreditkartendaten, PINs und TANs zu entlocken.

Auch die Zahl so genannter Malware-Mails nimmt stetig zu. Das sind Mails, die schädliche Software wie Viren, Würmer und trojanische Pferde in ihrem Anhang tragen. Sie schädigen die Computer und beeinträchtigen die Funktionstüchtigkeit des Internets insgesamt.

Gefährlich sind auch Dialer-Programme, die per Spam verschickt werden. Mit Kettenbriefen und Hoaxes (sog. Scherzmeldungen) belasten Spammer elektronische Briefkästen weltweit, indem sie Warnungen und Aufrufe versenden, die wiederum gutgläubige Empfänger zur massenhaften Weiterleitung dieser E-Mails veranlassen sollen.

Wie kommen die Versender von Spam-Mails an die entsprechenden Adressen?

Die Spammer verfügen über zufällig oder systematisch generierte Adressen. Sehr verbreitet ist der Adressenhandel: Spammer kaufen oder mieten die gewünschten Daten von Adresshändlern. Außerdem greifen Spammer auf verschiedene Programme zurück, die Web-Seiten systematisch nach E-Mail-Adressen durchsuchen oder existierende E-Mail-Adressen herausfiltern, indem willkürlich zusammengesetzte Buchstabenkombinationen und häufige Nachnamen getestet werden.

Wie beuge ich Spam vor?

Zu den wichtigsten technischen Präventivmaßnahmen gehören Virenschutzprogramme, Anti-Spam-Filter sowie ein durch Updates aktuell gehaltenes Betriebssystem des Computers.

Anwender können den Empfang von Spam auch durch umsichtiges Verhalten eingrenzen: Bereits bei der Wahl der eigenen E-Mail-Adresse ist darauf zu achten, keine vollständigen Namen zu offenbaren. Außerdem sollten Nutzer ihre E-Mail-Adresse wie ein Bankgeheimnis hüten und möglichst nur Personen mitteilen, die sie persönlich kennen.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, für Rechtsgeschäfte im Internet (Online-Shopping, Online-Auktionen etc.) eine zweite E-Mail-Adresse einzurichten, die zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls gelöscht werden kann.

Wie erkenne ich eine Spam-Mail?

Spammer setzen häufig falsche Betreffzeilen wie "Re: Ihre Anmeldung" oder "Klassentreffen" und gefälschte Absender-Adressen ein. Sie geben sich als Freunde, Arbeitskollegen oder seriöse Unternehmen aus, um beim Empfänger einen persönlichen Bezug herzustellen und ihn dazu zu veranlassen, die Mail zu öffnen. Die Dateianhänge in den Spam-Mails tragen häufig die Endungen .exe, .com, .pif oder .scr.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Spam-Mail erhalten habe?

Spam-Mails sollten niemals geöffnet und immer unverzüglich gelöscht werden. Anwender sollten die Vorschau-Funktion ihres E-Mail-Programms deaktivieren und vor dem Öffnen einer Mail die Betreffzeile und den Absender der Mail kontrollieren.

Dateianhänge unbekannter Absender sollten in keinem Fall geöffnet werden. Mails, die zum Anklicken der Links auffordern, sollten ignoriert werden. Das gilt auch für den Fall der Abbestellung weiterer unaufgeforderter (Werbe-)Mails. Wer auf Spam-Mails antwortet oder die dort angegebenen Links anklickt, riskiert den Erhalt zahlloser weiterer Werbesendungen.

Wann ist die Zusendung von Werbe-Mails zulässig?

Grundsätzlich darf nur derjenige im Rahmen von E-Mail-Werbung angeschrieben werden, der seine Einwilligung ausdrücklich hierzu erteilt hat. Bis zum Widerspruch durch den Verbraucher wird im Rahmen einer laufenden Kundenbeziehung von dem Erfordernis der Einwilligung abgesehen, wenn es sich um eine sog. elektronische Direktwerbung für ein ähnliches Produkt oder eine Dienstleistung des Absenders handelt und der Verbraucher auf sein Recht zum Widerspruch ausreichend hingewiesen worden ist. Das ergibt sich aus § 7 III UWG. Liegt keiner der beiden Fälle vor, ist die Mail unverlangt und damit unzumutbar im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Trotz ausdrücklicher Einwilligung oder elektronischer Direktwerbung im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung ist der Versand von E-Mail-Werbung jedoch immer unzulässig, wenn die Identität des Absenders verheimlicht wird oder keine gültige Adresse existiert, unter der sich der Empfänger abmelden kann.

Außerdem müssen aus der Kopf- und Betreffzeile der E-Mail der Absender und der werbende Charakter der Nachricht bereits erkennbar sein. Eine entsprechende Verpflichtung ist im § 6 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 11 Abs. 1 und 3 TMG) geahndet werden.

Wie wehre ich mich nachträglich gegen Spam?

Spamming ist rechtswidrig. Werden Privatpersonen mit unverlangten Werbemails belästigt, liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Werden Unternehmen mit unverlangten Werbe-Mails belästigt, handelt es sich um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

Bei einem Verstoß kann ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Verbraucher haben darüber hinaus einen Anspruch auf Löschung der personenbezogenen Daten. Hier finden Sie ein Musterschreiben für den Unterlassungsanspruch gegenüber dem Versender einer Werbe-E-Mail.

Da der Versand unverlangter E-Mails, insbesondere so genannter Phishing-Mails, einen Straftatbestand indizieren kann, sollte in geeigneten Fällen eine Strafanzeige in Erwägung gezogen werden.

Welche Folgen hat Spam für private Anwender?

Das Abrufen und Aussortieren von Spam-Mails kostet Zeit und Geld: Häufig verstopft die Anzahl der Spam-Mails die Mailbox oder blockiert den Empfang vollkommen. Außerdem muss man Anti-Spam-Filter kaufen und installieren.

Wo kann ich mich beschweren?

Betroffene Verbraucher können sich beim eco-Verband beschweren.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.