Förderprogramme für Gebäudeeffizienz und Solarstrom

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Fördermittel - Wie, wo, wann und für wen? Wir geben einen Überblick über die finanziellen Förderungen durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz: Für Energieeffizienz bei Neubau und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie für Solarstrom.
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Energiesparmaßnahmen am Haus bringen eine Verbesserung der Wohnqualität, eine Wertsteigerung des Hauses und sind zudem aktive Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz. Sie sind aber auch mit Investitionskosten verbunden.

Der Neubau von Gebäuden mit niedrigem Energieverbrauch oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder auch der Einsatz effizienter Heiztechniken (z.B. Wärmepumpen) kombiniert mit der Nutzung von Sonnenenergie, Wind, Wasser, Erdwärme sowie Biomasse sind wichtige Bausteine zur Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Dies ist der Grund für die öffentliche Hand, Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten durch Förderprogramme finanziell zu unterstützen.

Wer sich auf die Suche nach Fördermitteln begibt, wird allerdings feststellen, dass die Programmbedingungen nicht immer einfach zu durchschauen sind. Wir geben einen Überblick und Hinweise zu weiteren Informationen.

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Fördermittelberatung

In der Energieberatung der Verbraucherzentralen erhalten Sie, neben Informationen zu allen Fragen des Energiesparens, auch Beratung zu passenden Förderprogrammen und deren Anforderungen. Sie können sich persönlich in der Beratungsstelle oder telefonisch beraten lassen. Standorte für die persönliche Beratung nach vorheriger Terminabsprache finden Sie hier.

Telefonisch erreichen Sie uns über das landesweite Energietelefon 0800 / 60 75 600 (kostenfrei, montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr).

Hinweis: Eine für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erforderliche Bestätigung, dass die Anforderungen der Förderrichtlinien eingehalten werden, erhalten Sie NICHT im Rahmen unserer Energieberatung. Hierzu müssen Sie sich an die bei der Deutschen Energieagentur (Dena) registrierten Energie-Effizienz-Expert:innen wenden, die dies gegen Kostenerstattung übernehmen. Eine Liste dieser Expert:innen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

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Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

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Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.