Betriebliche Gehaltsumwandlung: Wann lohnt sich das?

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Die Leistungen der gesetzlichen Rente reichen meist nicht aus, um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Mit der betrieblichen Gehaltsumwandlung können Sie zusätzlich vorsorgen. Doch nicht immer lohnt sich das. Das müssen Sie beachten.
Rente

Das Wichtigste in Kürze:

  • Betriebliche Gehaltsumwandlung ist eine Vorsorgeform, die als arbeitsrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen abgeschlossen wird.
  • In der Erwerbsphase reduzieren sich bei Arbeitnehmer:innen ihre Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Dafür sind die Auszahlungen später voll einkommensteuer- und teilweise sozialversicherungspflichtig.
  • Schauen Sie also genau hin, bevor Sie sich für diese Vorsorgevariante entscheiden. Sie lohnt sich nur in ganz bestimmten Situationen.
  • Der Arbeitgeber muss je nach Einkommenshöhe einen Zuschuss leisten.
  • In der Regel ist ein Großteil des Vorsorgevermögens nicht vererbbar. Sie können es sich auch nicht auszahlen lassen.
  • Bei Grundsicherungsbezug im Rentenalter sind bis zu 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei.
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Warum ist zusätzliche Altersvorsorge notwendig?

In der Regel ist jeder daran interessiert, Geld zurückzulegen, um nach dem Erwerbsleben ein zusätzliches Einkommen zu haben. Die Leistungen der gesetzlichen Rente fallen deutlich geringer aus als das berufliche Einkommen. Nur selten reichen ein Erbe und eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente aus, um den Kostenbedarf im Alter vollständig zu decken.

Insofern stehen Sie irgendwann vor der Entscheidung, welche Ansparformen für Ihre Altersvorsorge passend und renditestark sind: freie effiziente Geldanlagen, Stichwort: "Pantoffel-Portfolio", Riester-, Rürup- oder die hier thematisierte Betriebsrente mittels Gehaltsumwandlung. Lassen Sie sich dabei von einer Beratungsstelle der Verbraucherzentralen unterstützen.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Unter dem Begriff betriebliche Altersversorgung versteht man alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer:innen zum Ende des Erwerbslebens oder auch bei Erwerbsminderung oder im Todesfall zusagt. Üblicherweise ist sie eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sofern nicht in einem Tarifvertrag vorgeschrieben. 

Als Arbeitnehmer:in haben Sie grundsätzlich das Recht, über Ihren Arbeitgeber zusätzlich abgesichert zu werden. Dieses Recht kann allerdings in Tarifverträgen ausgeschlossen werden. Gehaltsumwandlung, oft auch Bruttoentgeltumwandlung genannt, ist ein freiwilliges Vorsorgeangebot im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Diese fünf Einzahlungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung gibt es

Um Geld anzusparen, das Ihnen später als Rente oder Kapital ausgezahlt wird, stehen dem Arbeitgeber hauptsächlich fünf Produktklassen zur Auswahl:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage (Pensionszusage, deferred compensation)

Über die gesonderte Variante "Arbeitszeitkonto" ist auch ein früherer Eintritt ins Rentenalter anstelle von Geldleistungen finanzierbar.

Mit welchen Leistungen kann ich später rechnen?

Meist sagt Ihnen der Arbeitgeber Rentenzahlung und Kapital als Versorgungsleistungen zu. Er kann Ihnen auch Geldleistungen im Todesfall an Angehörige zusagen sowie Leistungen bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit.

Um Leistungen sicherzustellen, werden die Beiträge oft in Rentenversicherungsverträge gezahlt. Diese laufen auf den Namen des Arbeitgebers. Er kann die Leistungen auch aus dem Gewinn des Unternehmens erbringen.

Welche weiteren Regelungen gelten für die Gehaltsumwandlung?
  1. Sie können eine Geldleistung erst ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Bei Versorgungszusagen bis 2012 gilt das 60. Lebensjahr. Viele Arbeitgeber geben sogar vor, dass Sie die Geldleistung erst in Anspruch nehmen können, wenn Sie eine volle gesetzliche Rente oder einer Versorgungswerkrente bekommen.
  2. Sind Sie Beamte:r? Dann sind Sie Verbeamtete sind von der betrieblichen Versorgung ausgeschlossen.
  3. Die Leistungen sind in voller Höhe einkommensteuerpflichtig. Ausnahme sind "alte" pauschalversteuerte Direktversicherungen.
  4. Krankenversicherungsbeiträge: Bei gesetzlich Krankenversicherten wird auf die Leistungen, auch Versorgungsbezüge genannt, die oberhalb des Freibetrages liegen, der volle Beitragssatz erhoben. 2024 lag dieser Freibetrag bei monatlich 176,75 Euro, bei Kapitalzahlung bei 21.210 Euro. Der Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt derzeit bei 14,6 Prozent zuzüglich des Zusatzbeitrags.

    Gut zu wissen: Der Freibetrag gilt nur einmal, also für alle betrieblichen Versorgungsleistungen in Summe. Versorgungsleistungen aus gegebenenfalls früheren oder nachfolgenden Beschäftigungsverhältnissen werden mit dazu gezählt.
  5. Pflegeversicherungsbeiträge: Bei gesetzlich Krankenversicherten wird auf die gesamten Leistungen, die höher sind als die Freigrenze, der volle Beitragssatz erhoben. 2024 lag diese Freigrenze bei monatlich 176,75 Euro, bei Kapitalzahlung bei 21.210 Euro. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung liegt zurzeit bei 3,4 oder 4,0 Prozent, je nachdem, ob Sie Kinder haben. Auch hier werden weitere betriebliche Versorgungsleistungen mit dazu gezählt, um zu prüfen, ob diese Freigrenze überschritten wird.
  6. Endet das Beschäftigungsverhältnis, ist der Arbeitgeber nicht mehr an seine Versorgungszusage gebunden. Hier kommt es darauf an, ob Ansprüche verfallen oder ob das bislang "erarbeitete" Zugesagte später als Leistung gewährt wird.

    Unverfallbarkeitsregelungen gelten jedoch nicht bei der Gehaltsumwandlung.

Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung?

Bei der Gehaltsumwandlung verzichten Sie heute freiwillig auf einen Teil Ihres Bruttoeinkommens. Diesen Betrag zahlt der Arbeitgeber dann für Sie als Sparbetrag in einem dieser Produktklassen ein:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage (Pensionszusage, deferred compensation)

Dazu schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Vereinbarung über Gehaltsumwandlung ab, auch Barlohnumwandlung genannt. Das müssen Sie dazu wissen:

  1. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zumindest einen der oben genannten Durchführungswege für Gehaltsumwandlung zu ermöglichen. Welchen er auswählt, entscheidet er. Nur, wenn der Arbeitgeber keinen der genannten Wege benennt oder anbietet, können Sie selbst einen Direktversicherungsvertrag vorschlagen.
  2. Wenn die Gehaltsumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds umgesetzt wird und der Arbeitgeber dabei Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen hat, muss er einen Zuschuss leisten. Dieser Zuschuss beträgt 15 Prozent des Betrages, den Sie freiwillig von Ihrem Gehalt umwandeln.

    In diesen Fällen weicht die Mindesthöhe des Zuschusses nach unten ab oder entfällt: 
    ➜ Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten- oder Krankenversicherung verdienen. 
    ➜ Wenn Sie privat krankenversichert sind.
    Je nach Tarifvertrag gibt es Abweichungen von der Zuschusspflicht. Derzeit müssen zum Beispiel die meisten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes aufgrund der Tarifverträge keinen Zuschuss zur Entgeltumwandlung leisten.

    Die Verbraucherzentralen halten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuschuss für nicht ausreichend für eine attraktive Mehrleistung. Der Arbeitgeber kann aber selbstverständlich einen höheren Zuschuss leisten als gesetzlich vorgeschrieben.
  3. Für monatliche Beträge von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sparen Arbeitnehmer:innen die Einkommensteuer ein, die eigentlich auf diesen Umwandlungsbetrag anfällt. 2024 liegt der maximale Betrag, den Sie pro Monat umwandeln können, im Westen bei 604 Euro und im Osten bei 596 Euro.

    Für monatliche Beträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sparen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge, also die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, auf den Umwandlungsbetrag ein. 2024 liegt der maximale Betrag, den Sie pro Monat umwandeln können, im Westen bei 302 Euro und im Osten bei 298 Euro.

Welche Nachteile hat die Gehaltsumwandlung?

  1. Wenn Sie mit Ihrem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, sparen Sie bei Entgeltumwandlung keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.
    Wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung verdienen, sparen Sie gar keine Sozialversicherungsbeiträge auf die umgewandelten Beiträge. Im Westen liegt diese Bemessungsgrenze bei 90.600 Euro, im Osten bei 89.400 Euro.
    Die "Förderung" ergibt sich dann nur daraus, dass die Einkommensteuer und der Arbeitgeberzuschuss übrig bleiben.
  2. Sofern in den Zeiten mit Gehaltsumwandlung das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen lag, fallen auch die gesetzliche Rente sowie Kranken-, Arbeitslosen- und gegebenenfalls das Erziehungsgeld geringer aus.
  3. Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner, also  Versicherungsnehmer, der Versorgungseinrichtung. Das heißt, Sie haben nur Rechte aus der Versorgungszusage gegenüber Ihrem Arbeitgeber, nicht aber gegenüber der Versorgungseinrichtung. Es gilt kein Verbraucherrecht.
  4. Die Kapitalsumme ist vor dem 62. Lebensjahr nicht kapitalisier- oder beleihbar, auch nicht, wenn Sie in einer finanziell prekären Situation sind oder Sie das Geld als Eigenkapital für eine Immobilienfinanzierung brauchen. Ebenso kann eine begonnene Rentenauszahlung in der Regel nicht abgebrochen und in eine Restkapitalzahlung umgewandelt werden.

    Die mangelnde Flexibilität der Verträge kann dazu führen, dass die Kaufkraft durch Inflations- oder Teuerungsschübe entwertet wird.
  5. Vertragsguthaben sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie können sich aber Kapital vor Rentenbeginn oder Renten nach Rentenbeginn in Form von Hinterbliebenenleistungen auszahlen lassen. Dafür sind spezielle Vereinbarungen notwendig. Das geht nur an unmittelbare Angehörige. Dazu gehören Ehe- und eingetragene Lebenspartner:innen sowie Kinder, die zum Zeitpunkt des Todes kindergeldberechtigt waren. Für alle anderen Erben ist die Auszahlung eines vereinbarten Sterbegeldes von maximal 8.000 Euro möglich.
  6. Oft sind die Finanzprodukte bei der Gehaltsumwandlung intransparent und haben hohe, rendite- und leistungsschmälernde Vertragskosten. Sie sollten daher nicht jedes Angebot annehmen. Prüfen Sie es vorher oder lassen Sie sich unabhängig beraten. Vom Arbeitgeber beauftragte Vermittler kassieren eine Provision. Entsprechend kann das ihre Empfehlungen für eine Produkt beeinflussen.

Was sind mögliche Vorteile der Gehaltsumwandlung?

  1. Betriebliche Versorgungsleistungen werden bis zu monatlich 100 Euro nicht auf die Sozialleistung angerechnet, wenn Sie im Alter Grundsicherung beziehen. 
  2. Während der Ansparphase sind Guthaben der betrieblichen Altersversorgung im Falle einer Pfändung oder Beantragung von Bürgergeld nicht pfänd- oder anrechenbar.
  3. Bei sehr hohem Arbeitgeberzuschuss kann sich die Gehaltsumwandlung lohnen. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Bayern sollte ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 100 Prozent (50 Prozent Anteil am Gesamtbruttobeitrag) ausreichen, um einen ausreichenden Mehrwert zu erhalten.
  4. Für Geringverdiener, also Menschen mit einem Verdienst bis 2.500 Euro monatlich, können Arbeitgeber freiwillig steuerbegünstigte Arbeitgeberzuschüsse leisten.

Wie finde ich heraus, ob sich betriebliche Entgeltumwandlung lohnt?

Betriebliche Entgeltumwandlung ist eine ziemlich komplexe Sparform für die Altersvorsorge. Sie sollten Sie nicht nutzen, ohne vorher geprüft zu haben, ob sie sich für Sie lohnt. Am besten orientieren Sie sich mit Ihrer Renditeerwartung an einem Geldanlageportfolio mit ETF-Indexfonds, auch "Pantoffel-Portfolio" genannt

Darum ist ein ETF-Indexfonds für die Altersvorsorge besonders geeignet:

  • Er ist ohne großen Aufwand umsetzbar.
  • Er ist voll vererb- und kapitalisierbar.

Holen Sie sich im Zweifel das ausreichende Grundwissen dazu in einer Beratungsstelle bei der Verbraucherzentralen, bei einem Honorarberater oder bei der Stiftung Warentest.

Alle anderen Vorsorgeformen, wie private Rentenversicherung, Riester- oder Rürup-Rente oder eben betriebliche Gehaltsumwandlung, müssen sich daran messen lassen.

Ob eine Gehaltsumwandlung als Teil Ihrer gesamten Altersvorsorge- oder Geldanlagestrategie sinnvoll ist und einen Mehrwert bietet, hängt hauptsächlich von diesen Variablen ab:

  • Arbeitgeberzuschuss, 
  • Einkommen, 
  • bei Verheirateten gemeinsames Einkommen, 
  • alle Einkünfte im Rentenalter, 
  • Krankenversicherungsstatus, 
  • Dauer bis Rentenbeginn oder auch
  • garantierte oder plausible Rendite des Produkts, das der Arbeitgeber angeboten hat.

Diese Variablen können allenfalls modellhaft in einer Berechnung berücksichtigt werden. So finden Sie heraus, ob die garantierte Rendite des verwendeten Finanzproduktes durch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Effekte eine bessere Altersvorsorgeleistung bietet.

Denn wenn sich diese Variablen ändern, etwa durch Heirat, Scheidung, Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, wirkt sich das auf die Leistung und Rendite der Gehaltsumwandlung aus, ohne dass Sie später darauf Einfluss nehmen könnten.

Um eine sinnvolle Entscheidung für oder gegen Entgeltumwandlung zu treffen, sollten Sie eine modellhafte Vergleichsberechnung anfertigen lassen, die Nettoaufwand und Nettoauszahlung ins Verhältnis setzt. Nur dann können Sie den Mehrwert oder auch den Verlust gegenüber einem anderen Produkt für die Altersvorsorge ablesen. In diese Betrachtung sollte auch die Höhe der Inflationsrate einbezogen werden. Ohne Modellberechnung ähnelt die betriebliche Entgeltumwandlung ohne Modellberechnung einer Wundertüte. In dieser Checkliste finden Sie wichtige Punkte, die Ihre Entscheidung beeinflussen können. 

Fragen Sie sich zudem, ob die vertraglichen und arbeitsrechtlichen Bedingungen, die mit betrieblicher Entgeltumwandlung eingegangen werden, überhaupt zu Ihrer finanziellen Lebensplanung passen. Sie sollten für sich definieren, was für Sie eine attraktive Mehrleistung oder Mehrrendite bedeutet. Das ist individuell verschieden. Die Gesamtrendite der betrieblichen Vorsorgevariante sollte mindestens so hoch sein wie die Erwartungsrendite eines effizienten freien Anlageportfolios mit Index-ETFs.

Gut zu wissen: Verbraucher:innen, die in die Altersvorsorgeberatung der Verbraucherzentralen kommen, werden von Ihren Arbeitgebern oder den von ihnen beauftragten Vermittlern stets nur die Einsparvorteile in der Ansparphase bis Rentenbeginn berechnet. In keinem einzigen bekannten Fall wurde Verbraucher:innen eine modellhafte Berechnung der Nettoauszahlung nach Abzug von Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung und der Gegenrechnung der geringeren gesetzlichen Rente ausgehändigt.

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