Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten haben Sie

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Für die langfristige Vermögensbildung können Sie je nach individueller Lebenssituation, Alter und Risikobereitschaft aus verschiedenen Produkten auswählen. Neben Wertpapieren, Fonds oder Immobilien können das zum Beispiel auch Versicherungen sein.
Altersvorsorge Rente

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um Ihren finanziellen Bedarf im Alter zu decken, gibt es verschiedene Strategien der privaten Altersvorsorge.
  • Welche Variante zur langfristigen Vermögensbildung am besten ist, hängt von Faktoren wie Ihrer individuellen Lebenssituation, Ihrem Alter sowie Ihrer Risikobereitschaft ab.
  • Mit Hilfe einer Kapital-Lebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung können Sie für Ihren Ruhestand ansparen.
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Was genau ist eine Kapital-Lebensversicherung?

Eine Kapital-Lebensversicherung beinhaltet immer zwei Verträge:

  • eine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung der Angehörigen und
  • einen Sparplan mit einer langen Laufzeit.

Bei vielen Gesellschaften erfahren Sie allerdings nicht, wie der Beitrag auf die beiden Vertragsbestandteile aufgeteilt wird. Die Auszahlung setzt sich am Ende der Laufzeit aus einer Garantiesumme und einer nicht garantierten Überschussbeteiligung zusammen.

Kund:innen ertragsschwacher Gesellschaften erlebten häufig, dass die Überschüsse bisweilen in Richtung "Null" tendierten.  Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossen wurden, gibt es am Ende der Laufzeit auch keine steuerfreie Auszahlung mehr. Die Kapital-Lebensversicherung ist daher nur noch ganz selten sinnvoll.

Was muss ich bei der Kapital-Lebensversicherung beachten?

  • Überlegen Sie, ob Sie die Laufzeit durchhalten können. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie keine Kapital-Lebensversicherung abschließen. Denn vorher kündigen bedeutet Verlust.
  • Hinterbliebenenschutz können Sie auch durch eine erheblich günstigere Risiko-Lebensversicherung aufstocken.
  • Wenn Sie vornehmlich sparen möchten, wählen Sie besser andere Sparformen. In der Regel können Sie so kurzfristig über das eingezahlte Kapital verfügen. Und dies bei besseren und kalkulierbareren Gewinnen.
  • Eine Kapital-Lebensversicherung kann im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel als Direktversicherung, sinnvoll sein. Dann winken Ihnen Steuervorteile.
  • Sollten Sie sich trotz einiger Nachteile für eine kapitalbildende Lebensversicherung entscheidet, zahlen Sie die Beiträge jährlich. Das spart Zuschläge. Verzichten Sie auf eine eingeschlossene Unfalltod-Zusatzversicherung. Sie ist überflüssig und zu teuer.
  • Vereinbaren Sie den Einschluss der Zusatzversicherung "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit". Im Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zahlt dann der Versicherer die Beiträge für den gesamten Vertrag weiter. Wenn Sie schon eine (selbständige) Berufsunfähigkeitsversicherung haben und die vereinbarte Rente so hoch ist, dass die Beiträge ohne Probleme mitgetragen werden, brauchen Sie die Zusatzversicherung aber nicht.
  • Wenn Sie eine Versicherung abschließen, wählen Sie stets leistungsstarke Gesellschaften. Einen Marktüberblick geben die Expert:innen der Verbraucherzentrale sowie Versicherungsberater.
  • Viele Beratungsstellen der Verbraucherzentralen bieten auch computergestützte konkrete Preis-Leistungsvergleiche an.

Welche Varianten bietet die private Rentenversicherung?

Wer in eine private Rentenversicherung einzahlt, bekommt dafür im Alter eine Rente ausgezahlt. Sicher ist Kund:innen aber nur ein Teil der Auszahlung. Den anderen, nicht garantierten Teil, die so genannte "Gewinnrente", kann der Versicherer, zum Beispiel abhängig von dessen Geschäftserfolg, kürzen.

Bei der privaten Rentenversicherung werden meist zwei Vertragsvarianten angeboten:

  • die aufgeschobene Rente, das heißt, die Rentenzahlung beginnt erst zu einem späteren Zeitpunkt, und
  • die sofort beginnende Rente.

Was muss ich bei einer privaten Rentenversicherung beachten?

  • Wenn Sie eine aufgeschobene Rentenversicherung abschließen, bedenken Sie, dass Sie mit großen Verlusten rechnen müssen, falls Sie vorzeitig kündigen.
  • Haben Sie für das Ende der Sparphase bei der aufgeschobenen Rentenversicherung ein so genanntes Kapitalwahlrecht vereinbart, können Sie kurz vor Rentenbeginn entscheiden, ob Sie das Ersparte lieber in Häppchen monatlich oder auf einen Schlag kassieren möchten.
  • Beiträge sollten Sie jährlich bezahlen. Das spart Zuschläge.
  • Vereinbaren Sie bei der aufgeschobenen Rentenversicherung den Einschluss der Zusatzversicherung "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit". Im Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zahlt dann der Versicherer den Beitrag für den gesamten Vertrag weiter. Dies ist dann nicht unbedingt nötig, wenn Sie schon eine (selbständige) Berufsunfähigkeitsversicherung haben und die vereinbarte Rente so hoch ist, dass die Beiträge ohne Probleme mitgetragen werden.
  • Wie auch bei der Kapital-Lebensversicherung sollten Sie auch hier nur leistungsstarke Gesellschaften wählen, wenn Sie eine Versicherung abschließen. Einen Marktüberblick geben Ihnen die Expert:innen der Verbraucherzentralen sowie zugelassene Versicherungsberater.
  • Wenn Sie in den Beitrag in eine sofort beginnende Rente einzahlen, also einen Einmalbeitrag in den Vertrag einzahlen und sofort die monatliche Rentenzahlung erhalten, können Sie diesen Beitrag nicht mehr zurückfordern. Deshalb sollten Sie immer nur einen Teil des Vermögens in die Sofortrente fließen lassen, um finanziell flexibel zu bleiben.

Was sind fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen?

Der Unterschied zu anderen Formen der Lebens- und Rentenversicherungen ist, dass das eingezahlte Geld bei den fondsgebundenen Varianten in Investmentfonds, zum Beispiel Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds investiert wird. Da Sie als Kund:innen meist selbst bestimmen, in welche Fonds Sie investieren wollen, können Sie Ihre Wahl jederzeit ändern. Achtung: Bei dieser Form der Anlage tragen Sie aber auch das Risiko allein.

Eine Mindestauszahlung, wie bei der Kapital-Lebensversicherung gibt es in der Regel nicht. Ausgezahlt wird, was der Fonds erwirtschaftet hat, und das ist zunächst ungewiss. Fondspolicen bei ertragsstarken Gesellschaften können vielleicht wieder eine Empfehlung für risikobereitere Anleger werden.

Was muss ich bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen beachten?

  • Wer einen festen Betrag zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, sollte auf Fondspolicen verzichten, da der Kurs nicht immer gleich hoch ist.
  • Vor Vertragsabschluss sollten Sie einen Blick auf die so genannte "Nulllinie" werfen. Dies ist eine Entwicklungskurve der Fondsanteile, bei der eine mögliche Wertsteigerung nicht dazu gerechnet wird. Wenn Sie die Nulllinien mehrerer Anbieter vergleichen, bekommen Sie einen Anhaltspunkt, wo die Beiträge voraussichtlich besser angelegt sind.
  • Zahlen Sie Beiträge monatlich gezahlt werden. Bei jährlicher Zahlweise besteht die Gefahr, dass gerade dann gekauft wird, wenn der Fondspreis besonders hoch ist.
  • Verzichten Sie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung auf eine Unfalltod-Zusatzversicherung. Sie ist überflüssig und zu teuer.
  • Vereinbaren Sie aber den Einschluss der Zusatzversicherung "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit" oder berücksichtigen Sie den Beitrag bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente.

Was gilt für die Versteuerung von Lebensversicherungen?

Die (Ablauf-)Leistungen aus Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn

  • der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand und
  • er zumindest fünf Jahre regelmäßige Beiträge gezahlt wurden.
  • Weiterhin muss eine Todesfallsumme vereinbart sein, die mindestens die Höhe von 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht.

Sind diese Kriterien erfüllt, bleibt der Ertrag aus der Lebensversicherung steuerfrei.

Seit 2005 müssen Sie für alle Gewinne aus Geldanlagen die so genannte Abgeltungssteuer zahlen. Mit anderen Worten: 25 Prozent vom Gewinn - plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer - erhält der Staat. 

Dies können Sie beispielsweise dadurch zum Teil umgehen, dass Sie statt der direkten Anlage in Fonds den Umweg über eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung wählen. Besteht ein solcher Vertrag mindestens zwölf Jahre und wird die Versicherungssumme frühestens im Alter von 60 Jahren oder bei Vertragsabschlüssen ab 2012 im Alter von 62 Jahren fällig, sind die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig.

Diese werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt. Dieses Privileg gilt für alle Lebensversicherungen und die Variante der einmaligen Kapitalauszahlung bei privaten Rentenversicherungen. In diesem Fall sollten Sie sich aber unbedingt vorher genau beraten lassen, da gerade in dieser Sparte die Anbieter häufig mit mageren Fonds und hohen Kosten arbeiten.

Staatlicher Zuschuss zur Altersvorsorge

Neben der privaten Altersvorsorge gibt es auch staatlich geförderte Möglichkeiten zur Vorsorge im Alter. Dazu gehören die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sowie Riester-Verträge.

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