Zinsklauseln in Sparverträgen rechtswidrig: So kommen Sie zu Ihrem Geld

Stand:
Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann teilweise Tausende Euro nachfordern. Wann Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen sollten und wie Sie mit unserem Musterbrief Geld nachfordern.
Eine Frau arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung.
  • Wer so einen Vertrag hat, sollte nun aktiv werden und die Zinsen nachrechnen lassen. Dafür können Sie unseren Musterbrief nutzen. Eine konkrete Rechenmethode hat am 9. Juli 2024 der Bundesgerichtshof in Verfahren gegen zwei Sparkassen festgelegt.
  • Bei Altverträgen geht es teilweise um einige Tausend Euro Zinsgutschrift. Aus unserer Sicht sind die BGH-Urteile auf sehr viele Sparverträge etlicher Banken anzuwenden. Noch im Jahr 2021 gab es laut BaFin etwa 1,1 Millionen Prämiensparverträge in Deutschland.
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Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie private Banken langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die rechtswidrig sind. Nach Abschluss dieser Verträge sind die Marktzinssätze kontinuierlich und in erheblichem Maße gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01 bzw. 0,001 Prozent. Erst ab 2022 hat sich dieser Trend umgekehrt und das allgemeine Zinsniveau ist seitdem deutlich gestiegen. Die Institute berufen sich auf eine Klausel, welche sie zur regelmäßigen Anpassung der Zinsen berechtigen soll. Diese einseitige Zinsanpassung kann zur Folge haben, dass Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. Sie sollten die Klausel prüfen, nachrechnen lassen und können eventuell mit einer Nachzahlung rechnen.

Nach mehr als zwei Jahrzehnten mit diversen Rechtsstreiten um die Zinsanpassung in Sparverträgen hat sich nun endlich der Bundesgerichtshof (BGH) zu einer konkrete Berechnungsmethode geäußert, nach der Sparer:innen entschädigt werden müssen. Geklagt hatten die Verbraucherzentrale Sachsen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Im juristischen Sinne bindend werden die Urteile nur für die beiden verklagten Sparkassen sein (Saalesparkasse und Ostsächsische Sparkasse Dresden). Doch da es sich bei den Verträgen um Standardprodukte der Sparkassen handelt, gelten die Festlegungen des Gerichts aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen. Es geht um sehr viele Sparverträge in Deutschland. Noch im Jahr 2021 gab es laut BaFin etwa 1,1 Millionen Prämiensparverträge in Deutschland.

Wer sich bisher noch nicht gekümmert hat, sollte nun dringend

  • prüfen, ob der eigene langfristige Sparvertrag von rechtswidrigen Klauseln betroffen ist, und
  • bei seiner Bank oder Sparkasse eine Nachberechnung und Erstattung gemäß des BGH-Urteils einfordern. Dies ist auch drei Jahre nachdem der Sparvertrag beendet wurde noch aussichtsreich.

Im Folgenden beschreiben wir, wie Sie betroffene Verträge erkennen, und bieten einen Musterbrief zum Durchsetzen der Forderungen.

Sollten Sie durch die Neuberechnung der Zinsen am Vertragsende durch eventuelle Steuerabzüge schlechter gestellt sein, als bei jeweils korrekter Zinsgutschrift, wäre unseres Erachtens dieser Nachteil durch die Bank oder Sparkasse auszugleichen. Rechtsprechung ist uns dazu aber nicht bekannt.

Wie ist die vom BGH beschlossene Entschädigung einzuschätzen?

Die Verbraucherzentralen hatten zwar eine andere Rechenmethode gefordert, die für Verbraucher:innen insbesondere für Verträge, die in den letzten Jahren beendet wurden noch höhere Ansprüche bedeutet hätte. Den Argumenten sind die Richter aber nicht gefolgt – und nach diversen Entscheidungen anderer Gerichte gibt es nun mit dem BGH als höchster Instanz ein abschließendes Urteil.

Damit sind nun viele noch streitige Fragen geklärt und Verbraucher:innen können aus unserer Sicht klare Forderungen an Banken und Sparkassen stellen, wie zu wenig gezahlte Zinsen nachträglich zu erstatten sind. Wir gehen davon aus, dass die Urteile gegen die beiden beklagten Sparkassen auf ähnliche Verträge anderer Institute zu übertragen sind. Für ausweichende Reaktionen von Banken und Sparkassen und pauschale festgesetzte zu niedrige Zinsnachzahlungsangebote ist nun kein Raum mehr (siehe unter "Was mache ich, wenn meine Bank oder Sparkasse mir neue Zinsklauseln vorschlägt?"). Jetzt sind den betroffenen Verbraucher:innen vorenthaltene Beträge zurückzuerstatten, die nach Schätzungen in die Milliarden Euro gehen können.

Reaktionen auf die BGH-Urteile

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, zum aktuellen Urteil:

"Heute ist ein guter Tag für geprellte Prämiensparer:innen. Prämiensparer:innen müssen eine finanzielle Entschädigung erhalten, ihnen stehen erhebliche Nachzahlungen zu."

Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen:

"Nun wurde endlich Rechtssicherheit geschaffen. Alle Sparkassen stehen jetzt in der Pflicht, ihre Verträge neu zu berechnen – und das für alle Prämiensparer:innen. Es ist aus unserer Sicht nicht nötig auf weitere Urteile zu warten und Verbraucher:innen länger zappeln zu lassen."

Die kompletten Statements finden Sie beim vzbv.

Um welche Verträge geht es?

Bei den betroffenen Verträgen handelt es sich um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne, die beispielsweise unter den Namen

  • "Bonusplan" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Prämiensparen flexibel" (Sparkasse)
  • "VorsorgePlus" (Sparkasse)
  • "Vorsorgesparen" (Sparkasse)
  • "Vermögensplan" (Sparkasse)
  • "VRZukunft" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Vorsorgeplan" (Sparkasse)
  • "Scala" (Sparkasse)

vertrieben wurden. Rechtswidrige Zinsklauseln können Sie aber auch in einem einfachen Sparbuch mit Aufkleber und extra Zinsvereinbarung finden.

Betroffen sind zudem überwiegend langfristige Sparverträge mit variablen Zinssatz, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden. Das zeigen anhaltende Beschwerden von Verbrauchern bei den Verbraucherzentralen und den Marktbeobachtungs-Experten.

Die Verzinsung dieser Verträge setzt sich meist aus zwei Vereinbarungen zusammen:

  1. Einem variablen Grundzins und
  2. einer vereinbarten Prämie (Bonus).

Der Grundzins ist der Zins, mit dem das jeweilige Guthaben jährlich verzinst wird. Die Prämie erhält der Sparer zusätzlich, sie ist umso höher je länger der Sparvertrag besteht. Sie wurde in der Regel nicht ausgezahlt, sondern dem Kapital zugeschlagen. Der Anreiz solcher Verträge ist klar: Kunden werden mit einem Versprechen langfristig an Verträge gebunden.

Rechtswidrige Zinsanpassungsklausel

Ein variabler Grundzins – also ein Zins, der von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst werden kann – ist für viele Verträge üblich. Eine solche Vereinbarung muss aber, insbesondere für Verträge mit langer Laufzeit, transparent sein. Schließlich haben Verbraucher bei Langzeitverträgen nicht die Möglichkeit oder es ergibt wirtschaftlich für sie keinen Sinn, kurzfristig auf ein anderes Angebot mit besseren Zinsen umzusteigen.

In vielen dieser alten Verträge stecken aber Vereinbarungen (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die rechtswidrig sind. Solche rechtswidrigen Klauseln ermöglichen es Banken, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen, was in der Regel zu Lasten der Kunden geht: Sie bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben!

Der Bundesgerichtshof hat solche Vertragsklauseln in mehreren Verfahren für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 361/01Az. XI ZR 140/03Az. XI ZR 52/08Az. XI ZR 197/09, Az. XI ZR 508/15XI ZR 234/20). Mit weiteren Entscheidungen in Musterfeststellungverfahren (Az.: XI ZR 461/20, XI ZR 310/20, XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23) festigte er seine langjährige Rechtsprechung und stärkte erneut die Rechtsposition der Sparer:innen.

Streitfragen um den Referenzwert endlich geklärt

Am 9. Juli 2024 ist am BGH entschieden worden, welcher Referenzzins heranzuziehen ist (Az. XI ZR 44/23 und XI ZR 40/23), wenn die vertraglich vereinbarte Zinsklausel darüber keinerlei Festlegung enthält (z.B. "Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst").

In der Klage ging es um Sparverträge, bei denen nach 15 Jahren erstmals die höchste Prämienstufe erreicht ist. In diesem Fall kann die Sparkasse frühestens nach Ablauf von 15 Jahren zur Kündigung berechtigt sein, weshalb dann der Referenzzins mit der Kennung WU9554 der Bundesbank anzuwenden ist. Dieser Zinssatz spiegelt die Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren. Dieser Zinssatz komme der typisierten Spardauer bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe nach 15 Jahren hinreichend nahe, so der BGH.

Die Verbraucherzentralen kommen damit auf Nachzahlungen im Mittel von 1000 bis 2000 Euro an betroffene Kund:innen. Der BGH hat die vom OLG Dresden bestimmte Zinsberechnung für interessengerecht befunden.

Gleitender Zinssatz? Nur wenn ausdrücklich vereinbart!

Der BGH hat in den verhandelten Fällen, bei denen die Zinsberechnungsmethode insgesamt durch den Vertrag nicht festgelegt worden war, entschieden, dass ein gleitender Zinssatz nicht interessengerecht sei. Die Verbraucherzentralen hatten dagegen einen gleitenden Zins als Referenzwert für sach- und interessengerecht gehalten.

Ein gleitender Zins entspricht dem Durchschnitt einer Reihe von Monatswerten. Auch das Gesamtguthaben des Sparvertrags, das monatlich verzinst wird, besteht aus Sparleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten seit Vertragsschluss erbracht wurden.

Selbst die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken hatten lange Zeit argumentiert, dass sie zur Zinsanpassung einen gleitenden Zinssatz verwenden würden.

Damit ist ein gleitender Zinssatz nur noch in den Fällen heranzuziehen, in denen dieser ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist.

Was mache ich, wenn meine Bank oder Sparkasse mir neue Zinsklauseln vorschlägt?

In der Vergangenheit verschickten einige Kreditinstitute Briefe an Kund:innen, deren Sparvertrag die rechtswidrige Zinsanpassungsklausel enthält. Die Angebote gereichten aber oft den Instituten zum Vorteil, und weniger den Kundinnen und Kunden. Prüfen Sie daher diese Angebote kritisch. Folgende Sachverhalte sind den Verbraucherzentralen bekannt:

Neuabrechnung des Sparvertrags mit zu geringer Nachzahlung

Prüfen Sie die Parameter der Neuabrechnung. Teilweise wurden auch pauschale Nachzahlungen angeboten. Diese können deutlich geringer sein als der Zinsanspruch, der Ihnen auf Grundlage einer korrekten, aber aus Sicht der Institute aufwändigen, Nachberechnung zustünde.

Gut zu wissen: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kreditinstitut die Berechnung auf Basis des Referenzwerts, den der BGH mit seiner Entscheidung vom 9. Juli 2024 festgelegt hat, berechnet hat, können Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden.

Vorzeitige Vertragsauflösung gegen Prämie

Seien Sie kritisch, wenn Ihnen eine Vertragsauflösung angeboten wird, auch wenn Sie dafür eine extra Prämie erhalten. Meist ist die angebotene Prämie geringer als die, die das Kreditinstitut bezahlen müsste, wenn der Vertrag bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit fortgesetzt wird.

Neues Zinsanpassungsverfahren

Einige Institute möchten eine neue Zinsanpassung vereinbaren. Dabei behaupten sie, mit der neuen Zinsklausel würden sie die aktuelle Rechtsprechung umsetzen. Erfahrungsgemäß wählen die Institute hier aber Parameter, die für sie selbst vorteilhaft sind. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, wenn Sie eine unabhängige Bewertung der neuen Zinsklausel erhalten möchten.

Wichtig: Solange der Sparvertrag noch läuft, besteht kein Zeitdruck, eine neue Vereinbarung abzuschließen oder eine Nachzahlung auszuhandeln.

Auch wichtig zu wissen: Sobald der Sparvertrag rechtmäßig beendet ist, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist. Zum 31.12.2024 könnten also Ansprüche verjähren aus Verträgen, die in 2021 beendet wurden. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig und so, dass die Verjährung gehemmt wird (siehe "Einwand der Verjährung? So wehren Sie sich!").

Welche Banken sind betroffen?

Tausende von Verträgen haben die Verbraucherzentralen bundesweit bereits rechtlich überprüft. Hierbei wurden den Verbraucherzentralen Sparverträge mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln von nachfolgenden Anbietern vorgelegt. Wir können nicht sagen, ob sich die Institute heute noch auf diese Klauseln berufen, ob sie mit ihren Kunden neue vereinbart haben oder ob sie einfach neue Klauseln verwenden, ohne diese jemals mit ihren Kunden vereinbart zu haben. Aber aufgepasst: Wenn Ihre Sparkasse oder Ihre Bank nicht auftaucht, heißt das nicht, dass es dort keine Verträge mit fehlerhaften Zinsanpassungsklauseln gibt. Gut möglich, dass die Verbraucherzentralen von dem Institut einfach noch keinen Vertrag überprüft haben.

Baden-Württemberg

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

BBBank eG BBBank-SparPlus
BW Bank Express 2000
Vermögenssparen Plus
Heidelberger Volksbank VorsorgePlan
Kreissparkasse Biberach Scala
VorsorgePlan
Kreissparkasse Heidenheim Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Heilbronn ScalaVorsorge
Kreissparkasse Reutlingen Scala
VorsorgePlus
Kreissparkasse Sigmaringen Scala
VorsorgePlus
Kreissparkasse Tübingen VorsorgePlus
Kreissparkasse Waiblingen Scala
PSD Bank Karlsruhe Prämiensparen flexibel
Raiffeisenbank Denzlingen-Sexau Topsparplan Bonus
Raiffeisenbank Südhardt Vorsorgeplan
Sparkasse Bodensee Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Prämiensparen flexibel
VorsorgePlus
Sparkasse Engen-Gottmadingen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau Vorsorgesparen
Sparkasse Gengenbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Haslach-Zell Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hegau-Bodensee Prämiensparen flexibel
Sparkasse Heidelberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hochrhein Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hochschwarzwald Prämiensparen flexibel
Sparkasse Karlsruhe Prämiensparen flexibel
Sparkasse Kinzigtal Prämiensparen flexibel
Sparkasse Kraichgau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Kraichgau Bruchsal-Bretten-Sinsheim Jahrtausend-Sparvertrag
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden Prämiensparen flexibel
Sparkasse Markgräferland Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neckartal-Odenwald Prämiensparen flexibel
Sparkasse Offenburg/Ortenau Prämiensparen flexibel, Zuwachssparen
Sparkasse Pforzheim Calw Prämiensparen flexibel
Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch VorsorgePlus
Sparkasse Rastatt-Gernsbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rhein Neckar Nord Prämiensparen flexibel, Flexsparen
Sparkasse Salem-Heiligenberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Schwarzwald-Baar Prämiensparen flexibel
Sparkasse Staufen-Breisach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Tauberfranken Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ulm Scala, VorsorgePlus
Sparkasse Wiesental Prämiensparen flexibel
Sparkasse Wolfach Prämiensparen flexibel
Steyler Bank Missions-Bonus-Sparplan
Volksbank am Württemberg Vorsorge-Ansparplan
Volksbank Baden-Baden Rastatt VAP Plus
Volksbank Breisgau-Markgräflerland eG VR Sparconcept Fix
Volksbank Breisgau Nord Ansparplan
VR Bonusplan
VR Vorsorge-Ansparplan
Ziel-Sparplan Bonus plus
Volksbank Bruchsal-Bretten Bonusplan
VR Bonusplan
Volksbank Kraichgau Bonusplan
VorsorgePlan
Volksbank Kurpfalz Bonusplan
Prämiensparen flexibel
Ziel-Sparplan
Volksbank Lahr VR Bonusplan
Volksbank Mittlerer Schwarzwald VorsorgePlan
Volksbank Mosbach VR Bonusplan flexibel
Volksbank Münsingen VorsorgePlan
VorsorgePlan Ansparplan
Volksbank Main-Tauber Ziel-Sparplan
Volksbank Neckartal Bonusplan
Volksbank Staufen VorsorgePlan Ansparplan
VR VorsorgePlan
Volksbank Überlingen Volksbank Sparplan
VR Bank Mittelbaden VR VorsorgePlan Ansparplan
VR-Bank Neckar-Enz Zukunft
VR-Bank Ostalb VR ZielSparen
VR Bank Rhein-Neckar Bonusplan
Volksbank Bühl VR-Bonusplan
Bayern

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Kelheim Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Traunstein-Trostberg Prämiensparen flexibel
Raiffeisenbank Bibertgrund VorsorgePlan
Raiffeisenbank Essenbach Ziel-Sparplan
Sparda-Bank München Sparda-Multi-Sparplan

Sparkasse Allgäu

Prämiensparen flexibel
Sparkasse Altötting-Mühldorf Prämiensparen flexibel
Sparkasse Amberg-Sulzbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ansbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bad Kissingen Prämiensparen flexibel

Sparkasse Bad Neustadt a.d. Saale

Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bamberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bayreuth Prämiensparen flexibel
Sparkasse Coburg-Lichtenfels Prämiensparen flexibel
Sparkasse Dachau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Deggendorf Prämiensparen flexibel
Sparkasse Dillingen-Nördlingen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Erding Dorfen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Freising Prämiensparen flexibel
Sparkasse Freyung-Grafenau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Fürstenfeldbruck Prämiensparen flexibel
Sparkasse Fürth Prämiensparen flexibel
Sparkasse Günzburg-Krumbach VorsorgePlus
Sparkasse Hochfranken Prämiensparen flexibel
Sparkasse im Landkreis Cham Prämiensparen flexibel
Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch Prämiensparen flexibel
Sparkasse im Landkreis Schwandorf Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Kulmbach-Kronach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Landshut Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mainfranken Würzburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Memmingen-Lindau-Mindelheim Prämiensparen flexibel
Sparkasse Miltenberg-Obernburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mittelfranken-Süd Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neumarkt-Parsberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neu-Ulm Prämiensparen flexibel
Sparkasse Niederbayern-Mitte Prämiensparen flexibel
Sparkasse Nürnberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Oberland Prämiensparen flexibel
Sparkasse Oberpfalz Nord Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ochsenfurt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Passau Prämiensparen flexibel
Sparkasse Pfaffenhofen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Regensburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rosenheim Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rottal-Inn Prämiensparen flexibel
Sparkasse Schweinfurt Prämiensparen flexibel
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Augsburg Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Dachau Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse München Prämiensparen flexibel
Vereinigte Sparkassen Eschenbach i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Vohenstrauß Prämiensparen flexibel
VR-Bank Augsburg-Ostallgäu Vorsorge
VR Bank Landshut ZielSparen Wohnen
Berlin

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Berliner Sparkasse Vorsorgesparen
Vorsorgesparen Prämiensparen
Sparda-Bank Berlin SpardaPlan Anspar
Brandenburg

 

Name des Produkts

Name des Kreditinstituts

Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Prämiensparen flexibel, Vorsorgesparen flexibel
Sparkasse Barnim Prämiensparen flexibel
Sparasse Elbe-Elster Prämiensparen flexibel
Sparkasse Märkisch-Oderland Prämiensparen flexibel
Sparkasse Niederlausitz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Oder-Spree Prämiensparen flexibel
Sparkasse Ostprignitz-Ruppin Prämiensparen flexibel
Sparkasse Prignitz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Schwedt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Spree-Neiße Prämiensparen flexibel, Prämiensparplan
Sparkasse Uckermark Prämiensparen flexibel
Bremen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Die Sparkasse in Bremen Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln Prämiensparen flexibel
Hessen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Frankfurter Sparkasse Vermögensplan
Kasseler Sparkasse Vermögensplan
Kreissparkasse Groß-Gerau Vermögensplan

Nassauische Sparkasse

Sparvertrag
Sparda-Bank Frankfurt Sparda AnsparPlan
Sparkasse Dieburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Odenwaldkreis Vermögensplan
VR Bank Fulda VR Bonusplan
Wiesbadener Volksbank Bonusplan
Mecklenburg-Vorpommern

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Müritz-Sparkasse Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Prämiensparen flexibel
VR Bank Schwerin Vorsorge AnsparPlan
Niedersachsen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Fallingbostel Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Grafschaft Diepholz Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Hildesheim Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Verden Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Walsrode Prämiensparen flexibel
Sparkasse Duderstadt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Einbeck Prämiensparen flexibel
Sparkasse Göttingen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hannover Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine Prämiensparen flexibel
Sparkasse Münden Prämiensparen flexibel
Sparkasse Osnabrück Prämiensparen flexibel
Sparkasse Osterode im Harz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rotenburg Osterholz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hameln-Weserbergland Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Bad Pyrmont Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Wunstorf Vorsorgesparen
NRW

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Borken VorsorgePlus
Kreissparkasse Halle (Westf.) S-Prämiensparvertrag flexibel
Kreissparkasse Köln Prämiensparen flexibel
Vermögensplan
Kreissparkasse Westmünsterland VorsorgePlus
PSD Bank Rhein-Ruhr Bonus Sparplan
Sparda Bank West Vorsorgesparen flexibel
Sparkasse Aachen Vorsorgesparen
Sparkasse an der Lippe Prämiensparen flexibel
Sparkasse Arnsberg-Sundern Prämiensparen flexibel
Sparkasse Bergkamen-Bönen Prämiensparen
Sparkasse Dortmund Prämiensparen flexibel
Sparkasse Duisburg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Gelsenkirchen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Gummersbach Prämiensparen flexibel
Sparkasse Hamm Prämiensparen flexibel
Sparkasse KölnBonn Prämiensparen flexibel
Sparkasse Krefeld Prämiensparen flexibel
Sparkasse Lippstadt Prämiensparen
Prämiensparen flexibel
Sparkasse Minden-Lübbecke Prämiensparen
Sparkasse Mülheim an der Ruhr Prämiensparen flexibel
Sparkasse Münsterland Ost VorsorgePlus
Sparkasse Paderborn Detmold VorsorgePlus
Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen VorsorgePlus
Sparkasse Schwerte Prämiensparen
Sparkasse Siegen Prämiensparen
Sparkasse Westmünsterland Prämiensparen
Prämiensparen flexibel
Vermögensplan
VorsorgePlus
Stadtsparkasse Düsseldorf Prämiensparen
Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Mönchengladbach Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Solingen Prämiensparen flexibel
Städtische Sparkasse zu Schwelm Prämiensparen flexibel
Volksbank Gronau RentePlus
Volksbank Herford-Mindener Land VR Bonusplan
Volksbank Münsterland Nord Bonusplan
Volksbank Rhein-Ruhr VR Bonusplan
Bonusplan Volksbank Südmünsterland-Mitte
Rheinland-Pfalz

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Birkenfeld Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Bitburg-Prüm Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Grünstadt Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Kaiserslautern Prämiensparen flexibel
VorsorgePlus
Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Westerwald-Sieg Prämiensparen flexibel
Sparda Bank Südwest Prämiensparen flexibel
Sparkasse Donnersberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Germersheim Kandel Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück Prämiensparen flexibel
Sparkasse Neuwied Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rhein-Hardt Prämiensparen flexibel
Sparkasse Rhein-Hunsrück Prämiensparen flexibel
Sparkasse Starkenburg Vermögensplan
Sparkasse Südliche Weinstraße Prämiensparen flexibel
Sparkasse Südwestpfalz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Trier Prämiensparen flexibel
VorsorgePlus
Sparkasse Westerwald-Sieg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Worms-Alzey-Ried Prämiensparen flexibel
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz Bonusplan
Vereinigte VR Bank Speyer BonusSparplan flexibel
Volksbank Kaiserslautern Bonusplan
VR Bank Mittelhaardt VR Bonusplan
Westerwaldbank VR-RentePlus
Saarland

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Saarpfalz S-Trend
Kreissparkasse St. Wendel Prämiensparen flexibel
Sparkasse Merzig-Wadern Prämiensparen flexibel
Sparkasse Saarbrücken Prämiensparen flexibel
Sparkasse St. Wendel Prämiensparen flexibel
Sachsen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Erzgebirgssparkasse Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Bautzen Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Döbeln Prämiensparen flexibel
Ostsächsische Sparkasse Dresden Prämiensparen flexibel
Sparkasse Chemnitz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Leipzig Prämiensparen flexibel
Sparkasse Meißen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mittelsachsen Prämiensparen flexibel
Sparkasse Muldental Prämiensparen flexibel
Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Prämiensparen flexibel
Sparkasse Vogtland Prämiensparen flexibel
Sparkasse Zwickau Prämiensparen flexibel
Sachsen-Anhalt

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Harzsparkasse Vermögenssparen flexibel, Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Börde Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Stendal Prämiensparen flexibel
Saalesparkasse Prämiensparen flexibel
Salzlandsparkasse Prämiensparen flexibel
Sparkasse Altmark West Prämiensparen flexibel
Sparkasse Burgenlandkreis Prämiensparen flexibel
Sparkasse Jerichower Land Prämiensparen flexibel
Sparkasse Mansfeld-Südharz Prämiensparen flexibel
Sparkasse Wittenberg Prämiensparen flexibel
Sparkasse Dessau Prämiensparen flexibel
Stadtsparkasse Magdeburg Prämiensparen flexibel
Schleswig-Holstein

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Förde-Sparkasse Prämiensparen flexibel
Gewoba Nord Prämiensparen
Nord-Ostsee Sparkasse Prämiensparen flexibel
Sparkasse Holstein Prämiensparen flexibel
Thüringen

 

Name des Kreditinstituts

Name des Produkts

Kreissparkasse Eichsfeld S-Prämiensparen flexibel
Kreissparkasse Saale-Orla MEGA-Sparplan
Rhön-Rennsteig-Sparkasse Vermögensplan
Sparkasse Jena-Saale-Holzland S-Vermögensplan
Sparkasse Mittelthüringen Vermögensplan
Wartburg Sparkasse Vermögensplan

Wer einen Sparvertrag mit Grundzins und Prämie oder Bonus hat, sollte sich seinen Vertrag genauer ansehen. Taucht der Name des Produkts in obiger Liste auf, stehen die Chancen gut, dass er eine rechtswidrige Klausel enthält und Sie Zinsen nachfordern können. Ansonsten schauen Sie sich die Klausel im Vertrag an: Ermöglicht sie der Bank eine einfache Zinsänderung, ohne dass Sie nachvollziehen können, wie genau die Zinsänderung stattfinden soll, oder enthält er gar keine Vereinbarung dazu, könnte das ein Hinweis sein. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale nach.

Um wie viel Geld geht es und was kann ich tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, einen Vertrag mit fehlerhafter Zinsanpassung zu besitzen, sollten Sie Ihre Bank auffordern, die Zinsberechnung darzulegen und gegebenenfalls eine Neuabrechnung durchzuführen. Dabei hilft Ihnen dieser Musterbrief. Sie haben Anspruch auf korrekte Zinsberechnung - auch rückwirkend für die gesamte Vertragslaufzeit!

Die Verbraucherzentralen haben bereits mehr als 10.000 langfristige Sparverträge von verschiedenen Banken und Sparkassen überprüft und nachgerechnet. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen haben Verbraucher:innen im Mittel 1000 bis 2000 Euro an Zinsen zu wenig erhalten. Die aktuellen BGH-Urteile bestätigen das. Die Höhe der Zinsnachforderung hängt vom regelmäßigen Sparbeitrag ab sowie der Vertragslaufzeit und dem verwendeten von der Sparkasse verwendeten Referenzzins. Lassen Sie Ihre Sparverträge von den Verbraucherzentralen nachrechnen, um zu prüfen, wie viel Zinsen in Ihrem Fall fällig gewesen wären.

Rechtliche Verfahren der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen sind auch gegen eine Reihe weiterer Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken aktiv geworden, gegen einige davon auch im Rahmen der Ende 2018 geschaffenen Möglichkeit einer Musterklage.

Zahlreiche Verbraucher haben sich solchen Verfahren bereits angeschlossen, zuletzt wurde im Juli 2022 eine weitere Klage eingereicht. Unserer Ansicht nach können die neuen Urteile des BGH vom 9. Juli 2024 auf etliche weitere Verfahren und Sparverträge bei verschiedenen Instituten angewendet werden.

Beispiele für rechtswidrige Zinsklauseln

Zins zur Zeit x,xx% variabel.

Der Zinssatz beträgt z.Z. x,xxx%.

Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit x,xx % verzinst.

Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins auf den Prämiensparvertrag, derzeit x,xxx%.

Die Spareinlage wird variabel verzinst. Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben.

Es gilt der jeweils im Preisaushang bekanntgegebene Zinssatz.

Der jeweils gültige Zinssatz ist im Kassenraum ausgehängt.

[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Es gelten die Konditionen lt. Aushang im Kassenraum.

Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht.

Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben. Seine Höhe beträgt derzeit x,xx%.

Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. x,xx%, am Ende eines Sparjahres eine (un)verzinsliche Prämie…

Das angesparte Guthaben wird zur Zeit mit x,xxx% verzinst. Die Bank kann diesen Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen. Den jeweils gütligen Zinssatz gibt die Bank im Preisaushang bekannt.

Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils für das Vorsorgesparen Scala geltenden, aus dem Preisaushang ersichtlichen Zinssatz (Grundverzinsung) einen Zusatzzins (Bonus).

Für das Sparguthaben vergütet die Sparkasse eine variable, kapitalabhängige Verzinsung (aktuelle Zinssätze und Beitragsstaffelung siehe besonderer Aushang).

Das Sparguthaben des Sparers wird während der Ansparphase variabel mit zzt. X,xx % p.a. verzinst (Grundzinsen). Eine Änderung tritt mit der Änderung des Preisaushangs in Kraft.

[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Die Sparkasse zahlt neben dem jeweiligen durch Aushang bekanntgemachten Zinssatz für Spareinlagen dieser Art bei Beendigung des Vertrages zusätzliche eine unverzinsliche Prämie…

Der Zinssatz beträgt bei Vertragsabschluss: x,xx% pa. Unter Voraussetzung der monatlichen Ratenzahlung vergütet die Bank für das eingezahlte Guthaben einen variablen Sonderzinssatz. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz anzupassen. Sie gibt den jeweiligen Zinssatz durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.

Diese Spareinlage wird z.Zt. mit y% jährlich verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit den von ihr für Spareinlagen dieser Sparform festgesetzten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu erhöhen oder zu senken.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz (Basiszins), der jeweils in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht ist, verzinst. Die Bank kann den Basiszins veränderten Marktverhältnissen anpassen.

Die Zinsen werden den jeweiligen Marktverhältnissen angepaßt.

Der Zinssatz für die Spareinlage ist variabel und paßt sich den jeweiligen Marktgegebenheiten an.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst, er beträgt z.Zt. X%. Sie kann den Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst. Dieser beträgt z.Zt. X%. Und kann den jeweiligen Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt angepaßt werden. Den jeweiligs gültigen Zinssatz gibt die Bank durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.

[anfänglicher Zinssatz nicht genannt] Zusätzlich zu dem aus dem Aushang ersichtlichen Zinssatz erhält der Sparer am Ende eines Sparjahres eine verzinsliche Prämie gemäß der nachfolgenden Staffel auf die geleisteten Sparbeiträge des jeweils abgelaufenen Sparjahres.

Die Spareinlage wird mit einer variablen Basisverzinsung verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit die Zinsen entsprechend dem von ihr für Spareinlagen dieser Sparform jeweils festgelegten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu senken oder zu erhöhen. Der jeweils gültige Zinssatz wird im Preisaushang bekanntgegeben.

Das jeweilige Gesamtguthaben … wird derzeit nach der folgenden, einlagenabhängigen Staffelung verzinst: Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Die Zinssätze für die Staffelung werden jeweils zur Quartalsmitte für den darauf folgenden Zeitraum neu festgesetzt und durch Aushang in den Geschäftsräumen der Sparkasse bekannt gegeben.

Das angesparte Guthaben wird zurzeit mit x,xxxx% p.a. verzinst (anfänglicher Vertragszinssatz). Die Bank wird den Vertragszins veränderten Marktverhältnissen anpassen und orientiert sich dabei an der Veränderung des nachfolgend dargestellten Referenzzinssatzes [es folgt ein Text mit Leerfeldern, die nicht ausgefüllt sind]

Die Sonderzinsvereinbarung für die Zinsstaffel gilt gem. Ziff. 3 vom Tag der Einzahlung an und ist in der Höhe der Verzinsung freibleibend. [Ziff3] Der Zinssatz für die Einlage ist vom täglich ermittelten Guthaben auf dem Vermögensparen Plus-Konto abhängig. Die Betragsgrenze und die davon abhängige Verzinsung für den jeweiligen Zinssatz gliedert sich in Folgende Stufen: Änderungen der Zinssätze werden im "Sparen lohnt sich" bekannt gemacht.

Einwand der Verjährung? So wehren Sie sich!

Die Verjährungsfrage wurde vom BGH bereits 2021 eindeutig entschieden. Der BGH hat - übereinstimmend mit der von den Verbraucherzentralen vertretenen Rechtsauffassung - Folgendes festgestellt: Die Ansprüche der Verbraucher auf weitere Zinsbeträge aus den Sparverträgen werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung fällig.

Das bedeutet, dass für Ihre eventuellen Ansprüche zum Jahresende 2024 Verjährung eintritt, sofern der Sparvertrag 2021 rechtmäßig beendet wurde. Bei Verträgen, die 2021 und davor beendet wurden, könnten sich die Institute auf den Einwand der Verjährung berufen. Prüfen Sie daher, gegebenenfalls rechtzeitig bis Jahresende Maßnahmen zu ergreifen, die die Verjährung hemmen.

Wie kann ich die Verjährung hemmen?

Dafür gibt es unterschiedliche Wege: Beispielsweise können Sie als Sparkassenkunde eine individuelle Beschwerde bei der Schlichtungsstelle des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes unter www.dsgv.de einreichen. Weitere Schlichtungsstellen finden Sie auf der Website der BaFin. Erkundigen Sie sich vorab, ob das Verfahren die Verjährung hemmt. Alternativ hemmt auch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder die Einreichung einer Klage die Verjährung.

Einwand: Keine Unterlagen mehr? Das halten wir davon!

Einige Institute versuchen Ansprüche von Verbrauchern mit dem Einwand abzuwehren, dass keine Unterlagen mehr vorlägen. Sie argumentieren mit der gesetzlichen Aufbewahrungsplicht, die 10 Jahre betrage. Wir halten diesen Einwand für vorgeschoben und nicht nachvollziehbar. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht bezieht sich auf steuerrelevante Geschäftsunterlagen. Wir gehen stattdessen davon aus, dass Geldinstitute Unterlagen zu noch laufenden Verträgen nicht vernichten. Um Ihre Ansprüche zu belegen, genügen eine Vertragskopie bzw. die (entwerteten oder ungültig gemachten) Sparbücher.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.