Mein Kind wird 18: Was ändert sich rund um Vollmachten und Verfügungen?

Stand:
So unangenehm das Thema für viele ist: Wird das Kind volljährig, sollten Eltern über Vollmachten im Fall von Krankheit und Tod sprechen.
Nahaufnahme einer Patientenverfügung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit Beginn der Volljährigkeit endet die vollumfängliche, gesetzliche Vertretung der Eltern.
  • Um in Notfällen einen handlungsfähigen Vertreter zu haben, sollte sich Ihr Kind rechtzeitig um hierfür nötige Vollmachten kümmern.
  • Sinnvoll ist eine Vorsorgevollmacht: Diese ermöglicht etwa die Schweigepflichtentbindung beim Arzt sowie das Entgegennehmen der Post.
  • Mit einer Patientenverfügung kann Ihr volljähriges Kind festlegen, wie es bei bestimmten Krankheitsfällen behandelt werden möchte und ob es eine Organspende sowie lebenserhaltende Maßnahmen wünscht.
On

Wann sollte mein Kind eine Vorsorgevollmacht abschießen?

Auch schon zu Beginn der Volljährigkeit ist es zu empfehlen, wichtige Vollmachten vorzubereiten. Denn jeder braucht für Notfälle einen handlungsfähigen Vertreter. Das betrifft zum Beispiel die

  • Schweigepflichtentbindung beim Arzt oder
  • das Entgegennehmen der Post und weitere Dinge des Alltags. 

Weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und warum sie so wichtig sind, finden Sie hier

Auch für Daten im digitalen Raum sollte vorgesorgt werden. Daher sollte Ihr Kind auch hier rechtzeitig vorsorgen und sich um sein digitales Erbe kümmern. Mehr zum Thema digitale Vorsorge und wie Sie mit einer Vollmacht vorbeugen können, haben wir in einem separaten Beitrag zusammengefasst. 

Braucht mein Kind eine Patientenverfügung und einen Organspendeausweis?

Bis zum 18. Lebensjahr können Sie als Eltern über Behandlungsmöglichkeiten Ihrer Kinder bestimmen. Danach sollten sich auch junge Erwachsene über eine Patientenverfügung Gedanken machen.

In einer Patientenverfügung werden beispielsweise Anweisungen über 

  • Behandlungen bei bestimmten Krankheitsfällen hinterlegt, 
  • schlimmstenfalls auch über das Abschalten lebenserhaltender Maßnahmen 
  • sowie die Organspende. 

Liegt keine Patientenverfügung vor, versuchen Ärzte, bei den Angehörigen den nachgewiesenen, mutmaßlichen Patientenwillen zu erfahren. Lässt sich dieser nicht ermitteln, zum Beispiel weil man das Thema nicht in der Familie besprochen hat, liegt die Entscheidung beim Arzt. Liegen hingegen eine Patientenverfügung sowie ein Organspendeausweis vor, hilft dies allen Beteiligten.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Grafische Darstellung: Links im Bild eine wütende Frau, rechts daneben ein Smartphone, auf dem die Seite dein-rundfunkbeitrag.de zu sehen ist, daran ein roter Kreis mit Euroscheinen. Ganz rechts befindet sich ein großes rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

dein-rundfunkbeitrag.de verlangt Geld für kostenlosen Service

Über die Webseite dein-rundfunkbeitrag.de stellt ein privates Unternehmen Verbraucher:innen Online-Formulare für die Kontaktaufnahme zum Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung. Für die Übermittlung der Formulare an den Beitragsservice verlangt die Firma 39,99 Euro.