So funktioniert der Krankenkassenwechsel
Der Krankenkassenwechsel ist unkompliziert und einfach:
- Schritt 1: Sie suchen eine neue Krankenkasse aus.
Beachten Sie dabei, dass manche Krankenkassen nur für Versicherte aus bestimmten Bundesländern geöffnet sind. Die meisten Krankenkassen sind bundesweit wählbar. Einige wenige Krankenkassen sind nur für Mitarbeitende eines bestimmten Betriebes wählbar.
Einen Überblick über die Krankenkassen erhalten Sie in der Krankenkassenliste des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Hier sind auch die jeweiligen Zusatzbeiträge der Krankenkassen ausgewiesen.
- Schritt 2: Sie stellen einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Wunschkrankenkasse.
Bei vielen Krankenkassen können Sie sich über einen Onlineantrag anmelden. Sie können aber in der Regel das Antragsformular auch auf der Krankenkassenseite downloaden, es telefonisch oder per Mail anfordern. Im Antrag werden Sie häufig auch schon aufgefordert, ein Foto für Ihre neue Gesundheitskarte mit hochzuladen oder an die Krankenkasse zu schicken.
Viele Versicherte haben Sorge, dass sie nicht in eine neue Krankenkasse wechseln können, weil sie Vorerkrankungen haben.
Wichtig zu wissen: Gesetzliche Krankenkassen können Sie nicht wegen höheren Alters oder Vorerkrankungen ablehnen.
- Schritt 3: Die neue Krankenkasse kündigt Ihre Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse und erledigt alle weiteren Wechselformalitäten.
Sie müssen die Mitgliedschaft in Ihrer eigenen Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen. Das übernimmt die neue Krankenkasse. Allerdings werden Sie nicht direkt mit dem Aufnahmeantrag Mitglied der neuen Krankenkasse. Es gilt hier eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Das heißt für Sie: Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind Sie noch Mitglied bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
Wenn Sie zum Beispiel im März den Antrag bei der neuen Krankenkasse stellen, kann diese die Mitgliedschaft bei Ihrer alten Krankenkasse bis Ende des laufenden Monats kündigen. Nach Ablauf der zweimonatigen Kündigungsfrist beginnt die neue Mitgliedschaft zum 1. Juni.
Die Einhaltung der Kündigungsfrist wird von beiden Krankenkassen geprüft.
Die neue Krankenkasse informiert die bisherige Krankenkasse über den Aufnahmeantrags des neuen Mitglieds. Die bisherige Krankenkasse bestätigt dann der gewählten Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Meldung das Ende der Mitgliedschaft. Alle Meldungen erfolgen dabei elektronisch.
Ist alles Notwendige zwischen den Krankenkassen erledigt, erhalten Sie von Ihrer neuen Krankenkasse die Mitgliedsbestätigung und die elektronische Krankenversicherungskarte.
- Schritt 4: Sie informieren Ihren Arbeitgeber formlos über die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse.
Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der neuen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren an. Die neue Krankenkasse bestätigt dem Betrieb dann ebenfalls elektronisch Ihre neue Mitgliedschaft.
Gut zu wissen: Mitversicherte Familienangehörige haben kein eigenes Krankenkassenwahlrecht. Sie sind automatisch in der Krankenkasse des Familienmitglieds, zum Beispiel Elternteil, Ehegatte oder Lebenspartner, versichert, wenn sie einen Anspruch auf kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung haben. Hier finden Sie Informationen zur Familienversicherung.
Diese Kriterien helfen Ihnen bei der Auswahl einer Krankenkasse
Rund 95 Prozent der Leistungen für gesetzlich Versicherte müssen von allen Kassen übernommen werden. Die Leistungen sind im Sozialgesetzbuch V festgelegt. Unterschiede zwischen den Krankenkassen gibt es bei freiwilligen Leistungen, den sogenannten Satzungsleistungen, wie etwa im Präventionsbereich, bei Bonusprogrammen, beim Service, der Erreichbarkeit oder dem Zusatzbeitrag.
Kassenpatient:innen sollten vor einem Wechsel die Angebote verschiedener Krankenkassen miteinander vergleichen. Hierfür können Sie Krankenkassenvergleiche der Stiftung Warentest und anderer Internetportale nutzen.
Zunächst sollten Sie für sich klären, welche persönlichen Erwartungen Sie an eine Krankenkasse haben. Für manche Versicherte ist ein möglichst niedriger Zusatzbeitrag wichtig, für andere eine Geschäftsstelle vor Ort, ein umfangreiches Präventions- oder Bonusprogramm oder bestimmte zusätzliche Leistungen über das gesetzliche Maß hinaus, etwa zusätzlich Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.
Beispielfragen bei einem Wechsel der Krankenkasse:
- Wie hoch ist der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse?
- Welche Zusatzleistungen über das gesetzliche Maß hinaus bietet die Krankenkasse?
- Ist die persönliche Beratung vor Ort wichtig oder reicht eine telefonische Beratung beziehungsweise eine Beratung via Internet? Wie sind die Erreichbarkeitszeiten?
- Bietet die Krankenkasse ein gutes Onlineangebot?
- Gibt es Beratungsangebote zu gesundheitlichen Themen?
- Gibt es Unterstützung bei der Arztsuche?
- Welche Behandlungsprogramme, z.B. Hausarztmodell, werden angeboten?
- Gibt es ein attraktives Bonusprogramm? Welches passt individuell am besten?
- Welche Präventionsprogramme gibt es? In welcher Höhe werden Kosten für Gesundheitskurse übernommen?
Fragen zur Qualität einer Krankenkasse lassen sich bislang nur sehr eingeschränkt vergleichen. Hier ist man oft auf die Erfahrung anderer Versicherter angewiesen.
Viele gesetzliche Krankenkassen veröffentlichen auf ihren Internetseiten jährlich einen Transparenzbericht. Darin werden unter anderem die Ablehnungs- und Widerspruchsquoten der jeweiligen Krankenkassen sowie Zahlen zur Bewilligung von Leistungen wie Hilfsmitteln dargelegt. Eine Veröffentlichungspflicht besteht nicht. Nicht alle Krankenkassen veröffentlichen daher Daten zu ihren Leistungen. Es gibt zudem auch keinen einheitlichen Standard, wie die Berichte erstellt werden.