Das Wichtigste in Kürze:
- Nehmen Sie gleichzeitig drei und mehr vom Arzt verordnete Medikamente ein, haben Sie Anspruch auf einen Medikamentenplan.
- In der Regel erstellt Ihr Hausarzt den Medikamentenplan.
- Informieren Sie Ihren Arzt auch über nicht verschreibungspflichtige Medikamente, damit diese gegebenenfalls auf Ihrem Medikamentenplan ergänzt werden können.
- Vergessen Sie nicht den Medikamentenplan zu Ihren behandelnden Ärzten und in die Apotheke mitzunehmen. Denn auch für sie ist es oftmals schwierig, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Arzneimittel Sie von anderen Ärzten verordnet bekommen und welche Wechselwirkungen die einzelnen Medikamente untereinander haben.
Was ist ein Medikamentenplan?
Der Medikamentenplan (auch Medikationsplan genannt) listet für Patienten alle Medikamente auf, die sie einnehmen müssen. Es steht allen jenen zu, die gleichzeitig drei oder mehr Arzneimittel nehmen und das für mindestens 28 Tage. Das Besondere an dem Plan ist, dass er nach einheitlichen Standards erstellt wird und deshalb immer gleich aussieht, selbst wenn andere Ärzte, Apotheker oder Ärzte im Krankenhaus den Plan aktualisieren. Das erleichtert das Verständnis.
Ein Beispiel für einen solchen vereinheitlichten Medikamentenplan in Papierform finden Sie bei der kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Seit Sommer 2020 können auch Informationen zur medikamentösen Behandlung auf der Gesundheitskarte abgespeichert werden. Der elektronische Medikationsplan ist ein digital verfügbarer Medikationsplan. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker können somit über die medikamentöse Behandlung informiert werden. Damit können mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel berücksichtigt werden.
Der Elektronischer Medikationsplan (eMP) richtet sich ebenfalls an Patienten, die für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen gleichzeitig mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen. Zur Aktualisierung des eMP sind nicht nur der Hausarzt bzw. die Hausärztin, sondern auch mit- oder weiterbehandelnde Fachärzt:innen verpflichtet, etwa wenn sie die Medikation der Behandelten anpassen. Auf Wunsch der Patient:innen kann der elektronische Medikationsplan auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden.
Die Speicherung der Medikationsdaten auf der Gesundheitskarte erfolgt nur mit der Einwilligung des Patienten.
Was soll mit dem Medikamentenplan erreicht werden?
Der Medikamentenplan macht die Tabletteneinnahme sicherer, weil er zunächst einmal die Patienten selbst, aber auch die mit- und weiterbehandelnden Ärzte und Apotheken darüber informiert, welche Präparate ein Patient gerade einnimmt. Wechselwirkungen der Medikamente untereinander können vermieden werden.
In der Regel wird der Medikamentenplan vom Hausarzt ausgestellt, weil dort alle Fäden zusammenlaufen. Für den Fall, dass Patienten keinen festen Hausarzt aufsuchen, kann der Medikamentenplan auch vom Facharzt erstellt und ausgegeben werden, der die Behandlung koordiniert.
Was steht auf dem Medikamentenplan?
In dem Medikamentenplan müssen sämtliche Angaben zu den verordneten Präparaten aufgeführt sein. Dazu gehören:
- der Handelsname
- die Wirkstoffe und die Wirkstärke
- die Darreichungsform
- die verordnete Einnahme und Menge
- spezielle Hinweise und der Grund für die Medikation
Zusätzlich können frei verkäufliche Medikamente ebenfalls in dem Medikamentenplan eingetragen werden, falls ihre Einnahme aus ärztlicher oder pharmazeutischer Sicht sinnvoll ist. Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie beispielsweise Insulin-Pens bei Diabetikern, gehören in den Plan. Außerdem sind Name und Geburtsdatum des Patienten sowie die Kontaktdaten des ausstellenden Arztes und das Datum des Ausdrucks Pflichtangaben.
Wer arbeitet mit dem Medikamentenplan?
Nicht nur der Hausarzt, sondern auch Fachärzte oder Ärzte im Krankenhaus können den Plan ändern oder ergänzen. Dazu sind alle Angaben zusätzlich in der rechten oberen Ecke in einem Barcode hinterlegt. Behandelnde Ärzte können aber auch handschriftliche Ergänzungen auf dem Ausdruck vornehmen. Auch Apotheken können den Medikamentenplan - sogar handschriftlich - ergänzen, wenn der Patient dies für die Arzneimittel wünscht, die er ohne ärztliches Rezept kauft.
Wie sollten Patienten den Medikamentenplan nutzen?
Wer regelmäßig Tabletten einnehmen muss, sollte den Plan immer griffbereit haben und darauf achten, dass der Barcode möglichst nicht beschädigt wird. Bekommt man einen neuen Plan, soll der alte Medikamentenplan direkt vernichtet werden, damit es bei der Tabletteneinnahme nicht zu Verwechslungen kommt.
Wichtig ist den Medikamentenplan bei Arztbesuchen dem jeweiligen Arzt vorzulegen, damit der Arzt erfassen kann, welche Medikamente bereits eingenommen werden, und dadurch bei der Verordnung Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vermeiden kann.
Ein (elektronischer) Medikationsplan ist zu empfehlen, wenn:
- neue Medikamente verordnet werden
- in der Apotheke regelmäßig rezeptfreie Medikamente gekauft werden (Selbstmedikation)
- Informationen für die Ausstellung eines Wiederholungsrezepts benötigt werden, z.B. bei einem Wechsel des Arztes oder bei einer Weiterbehandlung durch einen Facharzt
- sich Dosis oder Einnahmezeitpunkt ändern
- die Anwendung eines Medikaments ausgesetzt wird
- die Einnahme mehrerer Medikamente aufeinander abgestimmt werden muss
- Allergien oder Unverträglichkeiten zu beachten sind oder Nebenwirkungen auftreten
- sich Generika-Namen bei chronischen Erkrankungen ändern, insbesondere durch wechselnde Rabattverträge