AFA-Algen – kein blaues Wunder

Stand:
AFA-Algen sollen entgiften, vor Umweltgiften schützen und ihnen werden Wunderwirkungen bei neurologischen Störungen nachgesagt – zu Unrecht.
AFA-Algen Pulver

Das Wichtigste in Kürze:Kann Schadstoffe enthalten!

  • AFA (Aphanizomenon flos-aquae) gehören zu den Cyanobakterien, werden aber landläufig oft als blau-grüne Mikroalgen oder blaugrüne Algen bezeichnet und getrocknet als Nahrungsergänzungsmittel angeboten.
  • Ein positiver Effekt von AFA als Nahrungsergänzungsmittel ist fraglich. Die dadurch zugeführte Menge an Eiweiß, Vitaminen, Mineralstoffen (incl. Jod) und Fettsäuren ist sehr gering.
  • Angebliche Wirkungen von AFA zur Linderung oder Heilung von Krankheiten wie ADHS, Alzheimer oder Depressionen sind wissenschaftlich nicht belegt.
  • Produkte sollten unbedingt frei von giftigen Microcystinen und Schwermetallen sein. AFA-Produkte sind für Kinder, Schwangere und Stillende nicht geeignet.
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Was steckt hinter der Werbung zu AFA-Produkten?

AFA (Aphanizomenon flos-aquae, BlueGreen Alge, blaugrüne Alge, Grüne Spanalge) aus dem Klamath-See in Oregon/USA werden insbesondere im Internet als BrainFood und besonders gesundheitsförderlich beschrieben, es werden ihnen auch heilende Wirkungen nachgesagt.

AFA werden gerne als Lebensmittel der Superlative mit zahlreichen Nährstoffen ("das vitalstoffreichste natürliche Lebensmittel", "reichster Gehalt an Nährstoffen", "wichtige Quelle des seltenen blutbildenden Vitamins B12") beschrieben. Sie sollen laut Werbung bei Problemen wie "vorzeitiger Alterung", Allergien, Candida-Befall, Faltenbildung, Gewichtsproblemen, Haarausfall, Hautproblemen, Immunschwäche, Krebs, Muskelabbau, Verstopfung und Zahnfleischbluten helfen. Nicht zu vergessen: Die angeblich positiven Wirkungen auf Gehirn und Nerven beispielsweise bei Gedächtnis- und Konzentrationsschwäche, PMS oder Suchtproblemen.

Die zu den Cyanaobakterien zählenden AFA sollen das Immunsystem durch "kraftvolle" Antioxidantien stärken, vor Umweltgiften schützen und davon befreien. Schwermetalle wie Quecksilber aus Amalgamplomben oder Blei aus Trinkwasser sollen durch bestimmte Aminosäuren in AFA gebunden und ausgeschieden werden (Ausleitung). Hierfür fehlen die wissenschaftlichen Belege, eine solche Behauptung ist juristisch gesehen irreführend (Artikel 7 (1) b der Lebensmittelinformationsverordnung).

Das Vitamin B12 ist übrigens kein seltenes Vitamin, sondern in allen tierischen Lebensmitteln enthalten. Ein Problem mit einer zu geringen Zufuhr haben meist vegan Essende, Menschen, die kaum tierische Lebensmittel verzehren, ältere Menschen oder Personen mit bestimmten Erkrankungen. AFA können zwar Vitamin B12 herstellen, nach Angaben des Max-Rubner-Instituts jedoch weitestgehend eine für den Menschen nicht nutzbare Vitamin B12-Form (Pseudovitamin/Analoga). Nahrungsergänzungsmittel mit diesen Cyanobakterien  sind also keine geeignete B12-Quelle.

Immer mal wieder werden AFA-Produkte als natürliche Alternative zu einer ärztlich verordneten medikamentösen Therapie mit dem Wirkstoff Methylphenidat/MPH (Handelsname z.B. Concerta, Medikinet, Ritalin) bei neurologischen Störungen wie dem kindlichen Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS) sowie bei Depressionen oder Demenzerkrankungen wie Alzheimer dargestellt. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnen, dass es für derartige medizinische (therapeutische) Wirkungen solcher als Nahrungsergänzungsmittel angebotener AFA-Produkte keinerlei wissenschaftliche Belege gibt.

Von den fehlenden Wirknachweisen für diese Behauptungen abgesehen sind Nahrungsergänzungsmittel nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu therapieren. Das ist Aufgabe von Arzneimitteln. In Deutschland ist kein Cyanobakterien- haltiges Präparat als Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen zugelassen, es ist auch keine Zulassung beantragt.

Gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims) sind für Lebensmittel und somit auch für Nahrungsergänzungsmittel nur erlaubt, wenn sie von der EU ausdrücklich zugelassen sind. Tatsächlich sind laut EU-Register für AFA weder Claims beantragt noch zugelassen worden.

Worauf sollte ich bei AFA-Nahrungsergänzungsmitteln achten?

  • ⁠In vielen Oberflächengewässern - auch in Deutschland - kommen Cyanobakterien vor. Viele von ihnen produzieren Giftstoffe – Cyanotoxine (Mikrocystine) – die eine Gesundheitsgefährdung bei der Freizeitnutzung von Gewässern darstellen und manchmal auch besondere Aufmerksamkeit in der Trinkwasseraufbereitung erfordern. Das gilt auch für AFA aus dem Klamath-See in Oregon/USA.
     
  • Achten Sie auf Hinweise auf der Verpackung, dass die AFA-Produkte frei sind von Verunreinigungen (wie Microcystinen, Schwermetallen, schädlichen Bakterien-Kontaminationen) bzw. regelmäßig daraufhin kontrolliert werden. Sonst sollten Sie beim Hersteller nachfragen und um Untersuchungsergebnisse bitten. Ist das gewährleistet, gibt es für gesunde Erwachsene keine Bedenken gegen einen Verzehr.
     
  • Kinder sollten grundsätzlich keine AFA-Produkte verzehren. Sicherheitshalber sollten zum Schutz des (ungeborenen) Kindes auch Schwangere und Stillende darauf verzichten.
     
  • Personen, die an Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose, Lupus oder rheumatoider Arthritis leiden, sollten auf AFA verzichten, da die Erkrankung verschlimmert werden könnte - so Patientenberichte. Möglicherweise hängt das mit Wechselwirkungen mit den einzunehmenden Medikamenten zusammen. In einer kanadischen Studie wurde auch über eine Mobilisierung verschiedener Immunfaktoren berichtet. Darüber hinaus können schon sehr kleine Mengen von Mikrocystinen den Stoffwechsel der entzündungsfördernden Arachidonsäure beeinflussen.
     
  • Die angegebene Tagesmenge liegt bei 1,5 bis 2 Gramm. Achten Sie auf eine genaue Dosierangabe, Angaben wie "6-8 Presslinge" sind nicht akzeptabel.
     
  • Es sind Wechselwirkungen mit Medikamenten wie Immunsuppressiva, Blutgerinnungshemmern und bestimmten Schmerzmitteln möglich. Fragen Sie daher vor dem Verzehr von AFA bei einem Arztbesuch oder in der Apotheke nach.
     
  • Keinesfalls sollten im Vertrauen auf die "Heilkraft der AFA-Algen" notwendige ärztliche Behandlungen oder ärztlich verordnete medikamentöse Therapien zugunsten des Verzehrs von AFA-Produkten abgebrochen werden.
     

Für AFA-"Algen" wird gerne mit Worten wie "rein" und "naturbelassen" oder "kontrollierte Ernte/Wildwuchs" eine Bioqualität  für Produkte vorgespiegelt, manchmal sogar (unrechtmäßig) der Begriff "Bio-AFA-Alge" verwendet. Tatsächlich gibt es hier aber keine Bioproduktion. Zwar gilt die neue EU-Bio-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/848, Teil III 2.2.1) auch für die Sammlung von Wildalgen aus Binnenseen, die Kriterien sind aber streng. So muss das Aufwuchsgewässer in gesundheitlicher Hinsicht geeignet und in sehr gutem ökologischen Zustand sein. Außerdem darf das Sammeln die Stabilität des natürlichen Ökosystems und die Erhaltung der Arten nicht beeinträchtigen. Düngemittel dürfen nicht verwendet werden. Da in diesem See mehrere Produzenten fischen, müsste sich die gesamte Sammelmenge an der EU-Bio-Verordnung orientieren (Teil III 2.4).

Woran man echte Bio-Nahrungsergänzungsmittel erkennt und welche Zutaten enthalten sein dürfen, finden Sie bei uns.

 

Was sind AFA-Algen?

AFA (Aphanizomenon flos-aquae) zählen zu den Cyanobakterien. Sie werden volkstümlich auch blaue oder blaugrüne Uralgen genannt. AFA stammen aus dem Süßwasser, ebenso wie die bekannten Spirulina, ebenfalls Cyanobakterien, und die grünen Chlorella-Mikroalgen. Anders als diese werden AFA nicht gezüchtet, sondern wild aus Bergseen geerntet. Daher wird häufig die Bezeichnung "Bio-AFA-Alge“ verwendet, obwohl die Bezeichnung weder gerechtfertigt noch nach EU-Bioverordnung (s. Kasten oben) erlaubt ist.

Für die Herstellung der Nahrungsergänzungsmittel werden die Algen abgefischt, gewaschen, gefiltert und luft-, sprüh- oder gefriergetrocknet. Vertrieben werden sie als Pulver oder Pressling. Bei einer Tagesdosis von 1, 5 Gramm kosten die Produkte pro Tag zwischen 1,10 und 1,50 Euro.

Wie bei anderen Cyanobakterien und Mikroalgen sind vor allem Eiweiß (57-62 %, biologische Wertigkeit 75-80, aber sehr geringe Portionsgröße), Mehrfachzucker/Polysaccharide (23-25 %) und Fett (5 %) sowie die Pflanzenfarbstoffe Chlorophyll und Betacarotin enthalten. Der Energiegehalt wird mit ca. 260 kcal/100 g angegeben. Da AFA aus einem Binnensee mit Süßwasser stammt, ist der Jodgehalt sehr gering (ca. 1,5 µg pro 1,5 g). Häufig wird ein besonders hoher Vitamin B12-Gehalt herausgestellt. Allerdings liegt dieses überwiegend in einer für den Menschen nicht nutzbaren Form vor.

Daneben wird der Gehalt an alpha-Linolensäure, einer Omega-3-Fettsäure, hervorgehoben. Dieser beträgt pro AFA-Tagesdosis von 1,5 g maximal 10 % (45-139 mg) des von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Richtwertes von 1-1,5 g. Daneben wird häufiger über die "seltene" Omega-3-Fettsäure Docosahexaensäure (DHA) berichtet, die für die Hirn-, Augen- und Nervensystem-Entwicklung von Babys essentiell ist.

Tatsächlich ist DHA vor allem in fettem Meeresfisch enthalten. Wie viel DHA wirklich in AFA enthalten ist, schreibt kein Anbieter. Eine Aussage zu DHA ohne Mengenangabe ist nicht zulässig. Auf keinen Fall sollte der angeblich hohe DHA-Gehalt ein Verzehrgrund für Schwangere oder Stillende (oder gar Kleinkinder) sein. Vermutlich kommt ein hoher DHA-Gehalt weniger in AFA als vielmehr in Meeres-Mikroalgen wie Schichozytrium und Ulkenia vor.

Tipp:
Omega-3-Fettsäuren sind reichlich in Fischen wie Lachs, Hering oder Makrele sowie in Walnüssen, Leinsamen, deren Ölen sowie in Rapsöl enthalten. Auch das weitgereiste  Chiasamen(öl) enthält alpha-Linolensäure. Weitere Quellen sind DHA-reiche Mikroalgenöle. Chlorophyll ist Bestandteil grüner Blattgemüse, Beta-Carotin auch in Möhren, Paprika oder Grünkohl enthalten.

Welche problematischen Stoffe können enthalten sein?

Bestimmte AFA-Stämme können Gifte (Toxine) bilden, die das Nervensystem angreifen und schädigen können. Außerdem können AFA mit anderen Cyanobakterien (z.B. Microcystis, Planktothrix) verunreinigt sein, die sogenannte Microcystine erzeugen. Microcystine gelten als krebserzeugend, schädigen das Nervensystem und sind lebertoxisch.

Getrocknete AFA enthalten je nach Erntezeitpunkt erhebliche Mengen von Microcystinen. Prüfungen der Stiftung Warentest und des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Sigmaringen zeigten in allen AFA-Proben Mikrocystine. Die gefundenen Mengen könnten zumindest bei Kindern zum Überschreiten der von der WHO festgelegten provisorischen tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge führen.

Nach heftigen Algenblüten in 2014/2015 u.a. im Klamath-See hält die nationale Gesundheitsbehörde FDA in den USA inzwischen ein strenges Auge auf die Produktion von AFA. Vor allem in 2018 und 2020 kam es zu zahlreichen Produktrückrufen.

Deutsche Vertreiber geben häufig an, dass alle Erntechargen gefiltert und auf Microcystine kontrolliert würden. Allerdings gibt es keine Belege dafür, dass durch das Filtern tatsächlich Microcystine entfernt werden. Andere Vertreiber erklären, dass sie durch eigene Laboranalysen sicherstellen, dass ihre Produkte schadstofffrei sind. Teilweise sind die Analysezertifikate auch im Internet hinterlegt. Achten Sie auf die entsprechenden Angaben und fragen Sie ggf. beim Hersteller nach.

AFA sind ein typisches Naturprodukt. Beim Abfischen lässt sich daher eine Kontamination beispielsweise mit Wasserflöhen und anderem Kleinstgetier im Wasser oder auch Mikroalgen nicht vermeiden. Durch die offene Lage von Seen gibt es auch einen hohen Eintrag von Vogelkot mit entsprechenden mikrobiellen Verunreinigungen durch Entero- bzw. coliforme Bakterien. Der Klamathsee (Upper Klamath Lake) z.B. liegt direkt unter einer der Haupt-Vogelzug-Routen von Oregon/USA.

Was ist Microcystin-LR?

Microcystin-LR ist eine stark lebertoxische Substanz, die in Tierversuchen die Wirkung krebserregender Stoffe in der Leber verstärken kann. Ebenso gibt es Hinweise, dass Microcystin-LR sowohl im Reagenzglas (in vitro) als auch im Körper (in vivo) DNA-Schäden auszulösen vermag. Adäquate Studien mit Aussagen zur Langzeittoxizität und Kanzerogenität von Microcystin-LR beim Menschen fehlen jedoch. Microcystin gilt als möglicherweise cancerogen (Gruppe 2b).
Für Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 1 µg/l Mikrocystin (wichtig für Oberflächenwasser), was dem WHO-Grenzwert entspricht. Mehr Informationen gibt es beim CyanoCenter am Umweltbundesamt.
Die von Herstellern empfohlene tägliche Aufnahmemenge an AFA-Algenprodukten kann angesichts der Kontaminationsdaten zu einer Überschreitung der provisorisch tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge (P-TDI) für Microcystin-LR führen. Die Giftigkeit anderer Microcystine aus Blaualgen ist noch kaum erforscht.

 

Quellen:


AFA-Alge: Irreführende Werbung, bedenkliche Produkte. arznei-telegramm, blitz-at vom 22.03.2002

BgVV und BfArM warnen: Nahrungsergänzungsmittel aus AFA-Algen können keine medizinische Therapie ersetzen., Gemeinsame Pressemitteilung vom 21.3.2002, abgerufen am 31.05.2023

AFA Algen und AFA Algenprodukte., Stellungnahme des BgVV vom 23.09.2001, abgerufen am 31.05.2023

AFA-Algen in Nahrungsergänzungsmitteln: Toxikologe warnt vor Giftcocktail. Stand:10.02.2008, abgerufen am 31.05.2023

Jensen Gitte S et al. (2000): Consumption of Aphanizomenon flos-aquae Has Rapid Effects on the Circulation and Function of Immune Cells in Humans. Journal of American Nutrition Association 2 (3): S. 50-8

Dittrich K (2003): AFA-Algen Das blaue Wunder? UGB-Forum (4): 212-3

DFG-Senatskommission zur Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln: Microcystine in Algenprodukten zur Nahrungsergänzung, Endfassung vom 28.09.2005

CVUA  Sigmaringen: Lebensmittelüberwachung und Umweltschutz Jahresbericht 2009 (abgerufen am 31.05.2023)

Überwachungsämter Baden-Württemberg: Jahresberichte der Lebensmittel-, Trinkwasser- und Futtermittelüberwachung, 2019 (abgerufen am 31.05.2023)

LGL Bayern: BlueTox: Belastung von Nahrungsergänzungsmitteln und Fischen mit Blaualgentoxinen., Stand: 18.11.2014 (abgerufen am 31.05.2023)

EU Register on Nutrition and Health Claims (abgerufen am 31.05.2023)

Weiß A (2013): Nahrungsergänzungsmittel aus Blaualgen - mehr schädlich als förderlich. Stand: 29.07.2013 (abgerufen am 31.05.2023)

Zegura B at al. (2011): Genotoxicity and potential carcinogenicity of cyanobacterial toxins - a review. Murat Res 727(1-2):16-41. doi: 10.1016/j.mrrev.2011.01.002

Stiftung Warentest (2011): Algenpräparate: Die grüne Gefahr. (abgerufen am 31.05.2023)

Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates in der Fassung vom 01.01.2022

D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, 2. Auflage, 7. aktualisierte Ausgabe, 2021 (abgerufen am 31.05.2023)

Berger A (2021): Spirulina und AFA – die „blauen Wunder". pta heute, 07.05.2021 (abgerufen am 31.05.2023)

Cyanocenter der Umweltbundesamts: Cyanobakterien (abgerufen am 31.05.2023)

Food and Drug Administration FDA: Blue-Green Algae Products and Microcystins. Stand: 06.12.2021 (abgerufen am 31.05.2023)

Memorial Sloan Kettering Cancer Center: Blue-green Algae. Purported Benefits, Side Effects & More, Stand: 28.04.2020 (abgerufen am 31.05.2023)

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