FTI Touristik GmbH ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Stand:
Europas drittgrößter Reiseveranstalter, die FTI Touristik GmbH, ist insolvent. Betroffen sind alle Leistungen und Marken, die Sie direkt bei dem Unternehmen gebucht haben. Was Sie jetzt wissen müssen, falls Sie schon unterwegs sind oder Ihre Reise noch bevor steht.
Das Foto zeigt im Vordergrund das Logo der FTI Touristik auf einen Smartphone, im Hintergrund ist die Homepage der FTI Touristik zu sehen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die FTI Touristik GmbH hat am Montag, 3. Juni 2024, beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt.
  • Betroffen sind alle Leistungen, die Sie direkt bei FTI gebucht haben.
  • Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern, bei denen FTI lediglich Vermittler war.
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Welche FTI-Marken und Anbieter sind von der Insolvenz betroffen?

Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, ist zahlungsunfähig und hat beim Amtsgericht München Insolvenz angemeldet. Die Insolvenz umfasst alle Leistungen, die Sie bei der FTI Touristik GmbH gebucht haben. Das sind folgende Marken und Anbieter:

  • FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden,
  • 5vorFlug in Deutschland,
  • die BigXtra GmbH sowie
  • die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars and Camper und Meeting Point Rent-a-Car.

Gut zu wissen: Nicht betroffen sind Leistungen, die Sie bei Drittanbietern gebucht haben und bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich Vermittler war, zum Beispiel:

  • TUI,
  • Alltours,
  • DERTOUR oder
  • vtours.

Ebenso nicht betroffen sind Pauschalreisen, die über diese Internetportale gebucht wurden und die nicht ein Angebot der oben genannten Marken sind.

  • www.fti.de
  • www.fti.at
  • www.fti.ch
  • www.5vorflug.de oder
  • www.sonnenklar.tv.

Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Reiseanbieter.

Informationen zur FTI-Insolvenz finden Sie auch auf der Internetseite des Unternehmens.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Was gilt für mich?

Pauschalreisen, die über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden, sind storniert. Zahlungen, die Sie dafür geleistet haben, sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert . Informieren Sie sich bitte laufend über mögliche Änderungen über die Internetseite von FTI.

Nicht betroffen von Absagen sind Reisen, die Sie bei einem anderen Anbieter gebucht haben – auch wenn die Reisebuchung über die Internetseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch oder www.5vorflug.de erfolgt ist. Entscheidend ist, dass FTI nur Vermittler einer Reise bei einem anderen Anbieter war. Andere Anbieter sind beispielsweise TUI, Alltours, DERTOUR oder vtours.

Dagegen sind Individualreisen nicht durch den DRSF abgesichert. Einen Anspruch auf Erstattung von geleisteten Zahlungen für einzelne Flüge, Hotelübernachtungen oder touristische Einzelleistungen müssen Sie zur Insolvenztabelle anmelden. Die Erstattungsquote ist hier meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Ich bin auf einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt von FTI und das Hotel oder ein einzelner Anbieter verlangt von mir zusätzliche Zahlungen. Wie verhalte ich mich richtig?

Einzelne Anbieter wie das Hotel dürfen im Rahmen einer Pauschalreise keine zusätzlichen Zahlungen von Ihnen verlangen. Vertragspartner der Reise ist FTI. Verweigern Sie daher geforderte Zahlungen.

Tipp: Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit FTI über die Notfallnummer auf. Klären Sie mit FTI das weitere Vorgehen und ob eine offizielle Kostenübernahme durch den DRSF erfolgt., Haben Sie Zahlungen getätigt, so bewahren Sie Quittungen gut auf, um Ansprüche gegen den DRSF durchsetzen zu können.

FTI gibt an, dass Fremdveranstalter die Organisation vor Ort übernommen haben. Sollte es bei Ihnen keinen Ansprechpartner vor Ort geben, können Sie die Kostenübernahmeregelung des DRSF dem Hotel vorlegen. Diese ist in verschiedenen Sprachen abrufbar.

Ich habe eine Hotelübernachtung über FTI gebucht. Kann ich diese nutzen?

Wenn Sie eine einzelne Hotelleistung über FTI oder 5vorFlug gebucht und bezahlt haben, sind diese Zahlungen nicht vom gesetzlichen Absicherungsschutz durch den DRSF abgesichert. Bitte wenden Sie sich an Ihren Veranstalter, um zu klären, ob die Leistungen dennoch möglich sind.

Rückforderungen von gezahlten Geldern müssen Sie in diesem Fall bei der Insolvenztabelle anmelden. Hier ist aber davon auszugehen, dass Sie lediglich eine niedrige Teilerstattung erhalten werden.

Ich habe eine touristische Einzelleistung über FTI gebucht. Kann ich diese in Anspruch nehmen?

Wenn die Reise stattfindet, können Sie eine touristische Leistung nutzen, sofern diese fester Bestandteil der Pauschalreise ist.

Wurde die touristische Einzelleistung separat bei einem Reiseanbieter gebucht, der nicht zur FTI Group gehört, so sind Sie nicht durch das Insolvenzverfahren betroffen. Schwierigkeiten treten dann aber auf, wenn die Reise selbst nicht mehr durchgeführt wird. Bitte wenden Sie sich hier direkt an Ihren Anbieter.

Rückforderungen von gezahlten Geldern für touristische Einzelleistungen bei der FTI Gruppe müssen Sie bei der Insolvenztabelle anmelden. Sie bekommen aber vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Mein Urlaub ist erst im Herbst oder später. Soll ich vorsorglich stornieren?

Die Verbraucherzentralen raten von einer eigenen Stornierung der Reise ab. Wenn Sie eine Reise stornieren, müssen Sie die vertraglich vereinbarten Stornogebühren zahlen. Wird die Pauschalreise oder Kreuzfahrt wegen der Insolvenz durch FTI storniert, sind Sie über den Reisesicherungsfonds abgesichert.

Insofern sollten Sie abwarten, welche Informationen Sie vom Anbieter erhalten. Nähere Informationen zur Insolvenz finden Sie auch aktuell über die Seite auf der Internetseite von FTI.

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