Welche FTI-Marken und Anbieter sind von der Insolvenz betroffen?
Am Montag, 3. Juni 2024, meldete die FTI Touristik GmbH als erste Gesellschaft der FTI GROUP Insolvenz an. Darauf folgten die BigXtra Touristik GmbH und die Flight Trading GmbH. FTI Voyages SAS meldete am 10. Juni 2024 eine Einstellung der Zahlungen. Am 24. Juni 2024 folgte die Insolvenzanmeldung der Meeting Point Hotelmanagement Holding GmbH und der Meeting Point International GmbH. Am 26. Juni 2024 reichten die Schweizer Reiseveranstalter FTI Touristik AG und BigXtra Touristik AG einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens ein. Das sind folgende Marken und Anbieter:
- FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden,
- 5vorFlug in Deutschland,
- die BigXtra GmbH sowie
- die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI, Cars and Camper und Meeting Point Rent-a-Car.
Gut zu wissen: Nicht betroffen sind Leistungen, die Sie bei Drittanbietern gebucht haben und bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich Vermittler war, zum Beispiel:
- TUI,
- Alltours,
- DERTOUR oder
- vtours.
Ebenso nicht betroffen sind Pauschalreisen, die über diese Internetportale gebucht wurden und die nicht ein Angebot der oben genannten Marken sind.
- www.fti.de
- www.fti.at
- www.fti.ch
- www.5vorflug.de oder
- www.sonnenklar.tv.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Reiseanbieter.
Informationen zur FTI-Insolvenz finden Sie auch auf der Internetseite des Unternehmens.
Ich habe eine Pauschalreise gebucht. Was gilt für mich?
Pauschalreisen, die über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden, sind storniert. Zahlungen, die Sie dafür geleistet haben, sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert . Informieren Sie sich bitte laufend über mögliche Änderungen über die Internetseite von FTI.
Nicht betroffen von Absagen sind Reisen, die Sie bei einem anderen Anbieter gebucht haben – auch wenn die Reisebuchung über die Internetseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch oder www.5vorflug.de erfolgt ist. Entscheidend ist, dass FTI nur Vermittler einer Reise bei einem anderen Anbieter war. Andere Anbieter sind beispielsweise TUI, Alltours, DERTOUR oder vtours.
Dagegen sind Individualreisen nicht durch den DRSF abgesichert. Einen Anspruch auf Erstattung von geleisteten Zahlungen für einzelne Flüge, Hotelübernachtungen oder touristische Einzelleistungen müssen Sie zur Insolvenztabelle anmelden. Die Erstattungsquote ist hier meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Ich bin auf einer Pauschalreise oder Kreuzfahrt von FTI und das Hotel oder ein einzelner Anbieter verlangt von mir zusätzliche Zahlungen. Wie verhalte ich mich richtig?
Einzelne Anbieter wie das Hotel dürfen im Rahmen einer Pauschalreise keine zusätzlichen Zahlungen von Ihnen verlangen. Vertragspartner der Reise ist FTI. Verweigern Sie daher geforderte Zahlungen.
Tipp: Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit FTI über die Notfallnummer auf. Klären Sie mit FTI das weitere Vorgehen und ob eine offizielle Kostenübernahme durch den DRSF erfolgt., Haben Sie Zahlungen getätigt, so bewahren Sie Quittungen gut auf, um Ansprüche gegen den DRSF durchsetzen zu können.
FTI gibt an, dass Fremdveranstalter die Organisation vor Ort übernommen haben. Sollte es bei Ihnen keinen Ansprechpartner vor Ort geben, können Sie die Kostenübernahmeregelung des DRSF dem Hotel vorlegen. Diese ist in verschiedenen Sprachen abrufbar.