Appetitanregende Bilder und vollmundige Werbeslogans auf Lebensmittelverpackungen versprechen oft mehr, als sie halten können. So lassen beispielsweise großflächige Fruchtabbildungen viel Frucht im Erzeugnis erwarten. Doch wie sieht die Realität aus?
Produktnamen wie "Erdbeertraum" oder "Süße Pause mit Vanillegeschmack" sollen Emotionen wecken und Lust auf das Produkt machen. Diese kreativen Namen zieren meist die Vorderseite der Verpackungen und werden von ansprechenden Bildern begleitet. Dabei gilt: Ein Produktname darf der Fantasie der Firmen entspringen und muss keinerlei Aussage zum Lebensmittel machen.
Auf der Suche nach der ungeschminkten Wahrheit über die tatsächliche Zusammensetzung von Lebensmitteln gibt es eine entscheidende Einkaufshilfe. Denn jedes Produkt muss eine gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung tragen. Diese muss klar und eindeutig über die wesentlichen Bestandteile und die charakteristischen Eigenschaften des Lebensmittels informieren. Wird eine Zutat durch Bilder und Worte auf der Verpackung besonders hervorgehoben, muss in den meisten Fällen der prozentuale Mengenanteil dieser Zutat entweder in der Bezeichnung oder der Zutatenliste auftauchen. Auf der Packung des Erdbeertraums ist beispielsweise die Bezeichnung „Dessert aus Speisequark und Joghurterzeugnis mit 6 % Erdbeeren, wärmebehandelt“ zu finden. Kreativität ist hier tabu. Aber wer bei der süßen Pause nach echter Vanille sucht, könnte unter Umständen lange suchen. Denn bei Wörtern wie „Geschmack“, „Flavour“, „Taste“ oder „Typ“ kann man davon ausgehen, dass der Geschmack nur durch Aromen aus dem Chemielabor oder winzige Mengen des eigentlichen Lebensmittels erhält. Oft ist das ausgelobte Lebensmittel in der Zutatenliste gar nicht zu finden.
Die Bezeichnung eines Lebensmittels fristet leider häufig ein Schattendasein auf der Rückseite der Verpackung - direkt vor der Zutatenliste und in derselben Schriftgröße. Dadurch wird ihre Bedeutung vermutlich unterschätzt und sie wird als Einkaufshilfe oft zu wenig wahrgenommen.
Um bewusste Kaufentscheidungen zu treffen und sich nicht von der Vorderseite der Verpackungen verführen zu lassen, sollte man sich Zeit nehmen, verarbeitete Lebensmittel genau prüfen und auch die Rückseite des Produkts lesen. Noch besser: den Erdbeerquark einfach aus eingefrorenen Sommererdbeeren selbst machen.
Weitere „Wissenshäppchen“ mit Tipps rund um Lebensmittel sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale zu finden.
VZ-RLP
gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) im Rahmen der Landesinitiative