Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Stand:
Die Verbraucherzentralen warnen vor Mahnbriefen mit unberechtigten Forderungen verschiedener angeblicher Kanzleien. In den Schreiben werden die Empfänger:innen aufgefordert, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Bild eines betrügerischen Briefs

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verschiedene angebliche Anwaltskanzleien verschicken immer wieder betrügerische Forderungsschreiben.
  • Darin steht, dass Sie mittels Lastschrift oder per Überweisung mehrere hundert Euro bezahlen sollen.
  • Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag, zum Beispiel der "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49", angemeldet.
  • Die Verbraucherzentralen raten, sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht zu reagieren und diese unberechtigten Forderungen nicht zu bezahlen.
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Wie gehen die Betrüger genau vor?

Die Verbraucherzentralen erhalten immer wieder massenweise Anfragen zu Forderungsschreiben verschiedener erfundener Kanzleien wie etwa Schmidt und Kollegen aus München für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger:innen sollen mittels Lastschrift rund 390 Euro bezahlen. Die "EU-Collect AG" aus Hamburg fordert sogar 398,50 Euro. 2021 hat die angebliche "PRO COLLECT AG" aus Köln einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro gefordert. Identisch sind jedes Mal diese Merkmale:

  • Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit "Vorgerichtliche Mahnung".
  • Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat.

Dieses Formular können Sie allerdings nur per Fax oder QR-Code einreichen. Die Verbraucherzentralen raten, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen.

Nur leicht anders aufgebaut ist das Schreiben einer angeblichen Anwaltskanzlei Ospelt. In diesen Betrugsschreiben steht, dass man einen Dienstleistungsvertrag "Gewinnspiel Dienstleistungsservice" angeblich nicht bezahlt habe. Mit dem beigefügten Überweisungsträger sollen rund 790 Euro auf ein Konto in Griechenland gezahlt werden. Machen Sie das nicht!

Auch dann nicht, wenn Sie einen weiteren Brief per Einschreiben erhalten,

  • auf dem ein bayerisches Wappen und "Amtsgericht München" zu sehen ist und
  • das ein "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" sein soll.

Auch das ist kein echtes gerichtliches Dokument!

Gut zu wissen: Ein deutsches Gericht verfügt auch über deutsche Bankkonten. Sind Konten im Ausland als Zahlungsempfänger angegeben, werden Sie hellhörig!

Und: Sie bekommen nur offizielle Zahlungsaufforderungen vom Gericht, wenn Sie selbst Klage eingereicht haben. Haben Sie also nicht Klage (oder Mahnbescheid) eingereicht, bekommen Sie auch keine Zahlungsaufforderungen vom Gericht.

 

Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Sie Forderungen kostenlos überprüfen. In einem separaten Artikel erfahren Sie außerdem, wie Sie unseriöse Inkassoforderungen entlarven können.

Verträge für Lotterien sind nicht ohne schriftliche Bestätigung gültig

Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag "EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49" zustande gekommen. Die Absender drohen damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Pfändung der Bezüge einzuleiten.

Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält.

Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen!

Wichtig zu wissen:
Zwar kann man Verträge für Lotterien am Telefon schließen. Sie sind allerdings nicht ohne anschließende schriftliche Bestätigung gültig. Das gilt auch für eine Reihe weiterer Verträge, die wir in diesem Artikel auflisten.

Auf der Website der Verbraucherzentrale Brandenburg finden Sie neben Informationen zu betrügerischen Schreiben auch eine Schwarzliste zum Thema Inkasso. Darin sehen Sie Namen von Unternehmen und Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.

Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp. Eine telefonische Erstberatung findet montags, mittwochs und donnerstags unter (06131) 28 48 120 in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr statt.

Wie erkenne ich, dass Schreiben nicht echt sind?

Recherchieren Sie im Internet. Dann finden Sie meist schon die ersten Ungereimtheiten. Wie etwa beim Schreiben der Anwälte Schmidt und Kollegen. Sitz der Kanzlei soll in der Maximilianstraße in München sein. Allerdings soll dort kein Postempfang stattfinden.

Damit sollen Sie als Betroffene:r davon abgehalten werden, sich schriftlich gegen die Forderung zu wehren. Ruft man die angegebene Telefonnummer an, wird darüber informiert, dass eine Mailbox aktiviert sei und man eine Nachricht hinterlassen könne. Eine Internetseite oder E-Mail-Adresse wird gar nicht erst angegeben.

Die Kanzlei Ospelt gibt es in der Münchener Leopoldstraße nicht – allerdings in Liechtenstein. Die im betrügerischen Brief genannten Anwälte Roland Müller und Thomas Ruppelt arbeiten dort nicht. 

Auch die angeblichen Hamburger Anwälte Patrick Mehl und Maik Kühne von der "EU-Online AG" sind an der genannten Anschrift Neuer Wall 50 nicht über eine Internet-Recherche zu finden.

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