Wir sind für Sie vor Ort mit einer Beratungsstelle in Mainz
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz
Telefon: (06131) 28 48 20 | Fax: (06131) 28 48 681

Handwerker und Kundendienste

Mann steht auf einem Dach und repariert Ziegel.

Unsere Beratungsthemen

Die Haustür ist ins Schloss gefallen und ein Notdienst muss her? Das Abflussrohr ist verstopft und schnelle Hilfe ist nötig? Schwarze Schafe unter den Notdiensten nutzen Notlagen aus und überraschen ihre Kunden mit hohen Rechnungen.

Aber auch mit seriösen Handwerkern und anderen Dienstleistern kann es zu Problemen kommen.

  • Der Kostenvoranschlag ist weit überschritten?
  • Die Fliesen sind mangelhaft verlegt?
  • Die Reparatur am Dach ist schlecht ausgeführt?


Wenn Sie Probleme mit Handwerkern und Kundendiensten haben, helfen Ihnen unsere Fach- und Rechtsberater weiter. Auch im Vorfeld eines Auftrags sind Sie bei uns richtig: Wir besprechen die angebotenen Leistungen mit Ihnen und geben Tipps, worauf Sie bei der Beauftragung und Durchführung eines Auftrags achten sollten.

Telefonische Erstberatung

(06131) 28 48 120

Montags, Mittwochs, Donnerstags von 10 bis 16 Uhr

Persönliche Beratung

Eine persönliche Beratung ist auch als telefonische Rückrufberatung oder als Videoberatung möglich.

Interesse? Vereinbaren Sie einen Termin mit uns

Eine Beratung ist kostenpflichtig.

Preise

Telefonische Erstberatung

kostenlos

Persönliche Beratung

20 Euro; mit Schriftverkehr 40 Euro. In umfangrfeichen Fällen bis zu 70 Euro.

In umfangreichen Fällen ist nur eine Beratung durch unsere Honoraranwälte möglich. Umfangreich sind Fälle, bei denen Dokumente vor der Beratung gesichtet werden müssen. Dies ist der Fall bei umfangreichen Verträgen, bei der Beauftragung mehrerer Handwerkerleistungen oder bei Schriftverkehr, der über Angebot und Rechnung hinausgeht. Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung bitte an unser Servicetefelfon unter (06131) 28 48 0.

Die jeweiligen Unterlagen (AGBs, Vertragsbestimmungen und/oder -regelungen, Auftrag, Angebot, Rechnung, Mahnung, Schriftverkehr usw.) sind für eine Beurteilung erforderlich und müssen deshalb vorab eingereicht werden. 

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